Kosten netztechnische Vorsprüfung/Verwaltungskosten

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Kosten netztechnische Vorsprüfung/Verwaltungskosten

Beitragvon ploetze » 25.06.2012, 09:17

Hallo Forum,

ich habe etwas Verdruß mit meinem VNB.
Technik:
Anlage 1 mit 5,76 kWP in 2010 ohne irgendeinen Heckmeck durch VNB angeschlossen
Anlagenzubau mit 3,8 kWP in 2011 (ist angeschlossen, Kosten sind streitig)
Reaktion VNB bei Anmeldung des Zubau:
1) Ein "Angebot über die netztechnische Vorprüfung zum Anschluß einer PV-Anlage mit Nennleistung 3,8 kWp ..."
zum Preis von 250 €. Die freundliche "Angebotsannahme" über 250,00 € habe ich natürlich nicht unterschrieben und ignoriert.
2) Nun folgte eine Rechnung für "Kosten der netztechnischen Vorprüfung" über 250 €. Da ich ja nicht zahle für die ntVp folgen Zahlungserinnerung, Mahnung blah..
3) Mahnbescheid. Den Widerspruch macht schon schon mal mein Anwalt.
4) Klage ( und nun wird es lustig) In der Klagebegründung heisst es nun, bei den Kosten in Höhe von 250 € sei
" ..ausdrücklich die netztechnische Vorprüfung n i c h t umfasst" , vielmehr wird abgehoben auf den "anfallenden Verwaltungsaufwand wie täglich anfallende und zu erstellenden Prognosen, monatliche Meldungen, Kundenpflege .." blablabla

Also hat der VNB kapiert, dass die Kohle für ntVp bei Anlagen unter 30 kWp, auch im Zubau, wohl nicht zu realisieren ist (§5 EEG ist da wohl einschlägig ?)
Wie aber ist der "Dreh" mit den Verwaltungskosten zu beurteilen, kommen sie damit durch ?
Für Eure Antworten danke ich schon mal sehr herzlich
ploetze
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Re: Kosten netztechnische Vorsprüfung/Verwaltungskosten

Beitragvon Ralf Hofmann » 25.06.2012, 15:12

Hi,

ploetze hat geschrieben:Also hat der VNB kapiert, dass die Kohle für ntVp bei Anlagen unter 30 kWp, auch im Zubau, wohl nicht zu realisieren ist (§5 EEG ist da wohl einschlägig ?)
Wie aber ist der "Dreh" mit den Verwaltungskosten zu beurteilen, kommen sie damit durch ?
Für Eure Antworten danke ich schon mal sehr herzlich


die Spacken sind ja wirklich dreist!
Gut, den ersten Tritt vor`s Schienbein haben die nicht verstanden, vielleicht fällt beim nächsten ja der Groschen, dass es so nicht geht!

Wenn die im Recht wären, würde die Inbetriebnahme der Anlage nach EEG von einem Vertrag abhängen, denn nichts anderes wäre die Rechtsgrundlage, um die Kohle zu verlangen.
Ein klarer Verstoß gegen § 4 EEG, die haben keine Chance, Dich zur Kasse zu bitten.
MfG
Ralf Hofmann

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