Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon Bento » 27.04.2012, 23:56

Hallo,

§ 8 EEG besagt u.a. Folgendes:

"§ 8 Abnahme, Übertragung und Verteilung

(1) Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren
Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Die
Verpflichtung nach Satz 1 und die Verpflichtungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes sind gleichrangig.

(2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen auch, wenn die Anlage an das Netz der Anlagenbetreiberin, des
Anlagenbetreibers oder einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber im Sinne von § 3 Nr. 8 ist, angeschlossen
ist und der Strom mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe durch dieses Netz in ein Netz nach § 3 Nr. 7
angeboten wird.
"


Jetzt folgende Situation:
Gebäude wird über einen eigenen, ca. 220 m entfernten Trafo mit Strom versorgt.
Anschlußgröße: > 200 kVA
Nun soll eine 55 kWp-Anlage auf der Dachfläche errichet werden. Als Netzverknüpfungspunkt wurde der Trafo benannt und in der Anschlusszusage wurde sogar auf die Möglichkeit der kaufmännisch- bilanziellen Weitergabe hingewiesen.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass damit im Gebäude im Niederspannungsraum ein Lastgangzähler gesetzt werden kann, der PV-Strom damit zunächst einmal vorrangig im Hausnetz verbraucht wird und nur ein evtl. Überschuss über den Trafo ins Mittelspannungsnetz eingespeist wird.

Nun verlangt der zuständige RWE-Mitarbeiter aber offenbar - zumindest sagt das mein Solarteur - , dass der Einspeisezähler am Trafo gesetzt werden muss und damit eine zur Hausversorgungsleitung parallele, 220 m lange, Einspeiseleitung gebuddelt werden muss. Aufgrund der topographischen Verhältnisse würde damit die Wirtschaftlichkeit den Bach runter gehen.

Kann der RWE-Mensch darauf bestehen?
Was würdet ihr machen?
Viele Grüße
Bento

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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon liselotte » 29.04.2012, 14:11

Hallo bento
Wenn es so sein sollte.
A Betrieb in der Halle hat seine Messung in der eigenen Trafo-station.
B Du willst Deine PV-Energie nicht an den Betrib weitergeben
dann
Verändert das Einspeie-Profil das Abnahme-Profil des Betriebes ( beides mit reg Leistungsmesung) sowohl im Wirk-Verbr als im BV.. Deine PV- Anlage arbeitet parallel zur BV-Kompensation des Betriebes und verändet ggf dessen cosPhi.
Daher dies mit dem Betrieb zuerst klären.Du willst ja einen Anschlluss an das Netz des Betriebes.

ment
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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon Bento » 29.04.2012, 16:20

Hallo Liselotte,

danke für die Antwort.

zu A) Ja, Betrieb hat seinen Lastgangzähler in der Trafo Station.

zu B) Ich verkaufe keinen Strom an den Betrieb, sondern nutze nur sein Netz zur Durchleitung. Der Betrieb ist damit einverstanden. Faktisch sieht es ja so aus, dass bei Null-Bezug 100% durchgeleitet werden und bei Voll.Bezug 0% durchgeleitet werden, da mein Strom dann komplett im Betrieb verbraucht wird.

Ich bekomme die Einspeisevergütung für den kompletten ins Betriebsnetz eingespeisten bzw. durchgeleiteten Strom und der Stromverbrauch des Betriebs setzt sich aus seinem geringeren Bezugszählerverbrauch und (meiner Einspeisung Betrieb minus seiner Einspeisung Bezugszähler ins VNB-Netz) zusammen.
Genau das wäre doch auch der Sinn der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe oder irre ich mich da?

Sein Einspeiseprofil dürfte sich doch eigentlich nur für ihn vorteilhaft verändern.
Viele Grüße
Bento

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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon liselotte » 30.04.2012, 09:08

Hallo Bento
sende mir bite folgende Daten:
Grössenordnung des Betriebes:
- Verbrauch KWh / Jahr ca
- Höchstes Jahresmax bisher
-tägl. arbeitszeit ca von bis


Ich antworte so schnell wie möglich

Liselotte
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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon Bento » 30.04.2012, 21:49

Hallo Liselotte,

geht leider erst übermorgen!

Viele Grüße
Bento
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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon Bento » 03.05.2012, 08:47

Hallo Liselotte,

Verbrauch: ca. 100.000 kWh/Jahr
Hausanschluß: 250 kVA
tägliche Arbeitszeit: 24 Std.- Betrieb
Viele Grüße
Bento

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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon liselotte » 06.05.2012, 10:49

Bento hat geschrieben:Hallo Liselotte,

Verbrauch: ca. 100.000 kWh/Jahr
Hausanschluß: 250 kVA
tägliche Arbeitszeit: 24 Std.- Betrieb


Hallo Bento
Kein grosser Sonderkunde
Annahme 112700 KWh /a
Jahres- höchstwert 150 KW (spielt hier keine Rolle, da Kriterium JAHRES-Benutzungssstunden sicher unter 2500 Std.
schätze: Leistungs- preis 4400 € /a
Messst-Geb ca 800 €/a
Stromliefg a 6,65 ct/KWh Preise netto Ca-Werte für diesen Betrieb.


Fall a:Du speist 50000 KWh in den Betrieb ein,
-------Betrieb vergütet max netto 6,65 Ct. Deine PV beeinflusst den cos Ph des Betriebs,
-------Kein grosses Interese des Betriebes.

Fall b Mit Max-Beobachtung und Einsatz von leistungsstarken Maschinen in Zeitn PV > 20 KVA ( 40 % )
---------Hierdurch Jahresmax 20 KW kleiner, bringt zusätzlich nur 580 € netto /a.
-------- Dürfte Theorie bleiben, zu umständlich

Lieber Bento
hierfür entsteht zudem hoher Mess-Aufwand und der Betrieb verliert ggf Status als Sonderkunde.
Das ist aber meines Wissens keine virtuelle bilanzielle DL !!

Bei der Virt bil Dl speist Du über eine reg Leistungsmessg in den Betrieb, dessen Daten sich zuerst mal wie vor beschrieben
ändern,
Durch Zeit-synchrone Addition Deiner PV-Lastgänge mit den Rest-Lastgängen des Betriebs entsteht wieder der Betriebs-LasTgang.
Bedenke: Du brauchst an der Verbindung mit dem Betriebsnetz einen 50 KW-Abgang und Platz für das Lastmanagement zur Leistungs-Steuerung Deiner WR. (EEG § 6 )


Mein Rat: Vergiss es, leg Deine Leitung zur Station, Messung dort rein !

Schönen Sonntag
Liselotte
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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon Bento » 06.05.2012, 14:46

Hallo Liselotte,

danke für die Rückmeldung!
liselotte hat geschrieben:Bei der Virt bil Dl speist Du über eine reg Leistungsmessg in den Betrieb, dessen Daten sich zuerst mal wie vor beschrieben
ändern,
Durch Zeit-synchrone Addition Deiner PV-Lastgänge mit den Rest-Lastgängen des Betriebs entsteht wieder der Betriebs-LasTgang.

Soweit ist mir das klar!

liselotte hat geschrieben:Bedenke: Du brauchst an der Verbindung mit dem Betriebsnetz einen 50 KW-Abgang und Platz für das Lastmanagement zur Leistungs-Steuerung Deiner WR. (EEG § 6 )

Der Abgang ist vorhanden!
Das Lastmanagement (RSE) kann ich sogar besser im Betrieb in der Nähe der WR unterbringen als 220m entfernt an der Trafostation!
Der Betrieb wäre einverstanden!
Die Buddelei würde inkl. Kabel aufgrund der topographischen Umstände fast 20.000,- € kosten!

Eigentlich geht es mir hier nur um die Frage, ob der RWE-Mensch entscheiden kann, dass keine Einspeisung durch das Netz eines Dritten (Dachverpächter) zugelassen wird, obwohl das EEG ein Stromabnahme mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe ausdrücklich vorsieht?
Viele Grüße
Bento

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Beitragvon jay1706 » 06.05.2012, 15:48

hallo
wollte mal wissen wieviel rendite man ca hat wenn man eine pv anlage im wert von 100000 euro erichtet
was kommt da monatlich so ca rum

mfg jay
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Re: Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Beitragvon liselotte » 06.05.2012, 20:52

jay1706 hat geschrieben:hallo
wollte mal wissen wieviel rendite man ca hat wenn man eine pv anlage im wert von 100000 euro erichtet
was kommt da monatlich so ca rum

mfg jay


Bento hat dies mit einer Anlage von ca 50 KVAp angefragt.
Je nach Betriebs-grösse kann man von 5 bis 6 ct je KWh ausgehen.

Problem grosser Anlagen ist ,dass die nicht disponierbare PV-Energie keine Interessenten als Abnehmer findet.
Bei Errichtung von 10 Einzelanlagen mit EV ist das Geld besser angelegt .
Pauschal kannn man keine Rendite nennen.

meint
Liselotte
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