Funkrundsteuerempfänger

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Re: Funkrundsteuerempfänger

Beitragvon jodl » 12.08.2012, 14:28

Benutzer5 hat geschrieben:Viel Spaß. Du kannst bei der EnBW auf- und niederhüpfen, die lassen kein Schütz zu. Deinem Solaristen ist das bekannt.

Alex


wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, befindet sich auch die EnBW im Geltungsbereich des EEG
insofern ist ein "Auf- und Niederhüpfen" garnicht notwendig, auch ist es nicht relevant ob diese EnBW etwas "nicht zulassen"
bei Anlagen bis 100 kWp ist die Abschaltung "Ein-Aus" mit Schütz zulässig, Punkt.
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Re: Funkrundsteuerempfänger

Beitragvon Bento » 12.08.2012, 14:45

jodl hat geschrieben:...insofern ist ein "Auf- und Niederhüpfen" garnicht notwendig, auch ist es nicht relevant ob diese EnBW etwas "nicht zulassen"
bei Anlagen bis 100 kWp ist die Abschaltung "Ein-Aus" mit Schütz zulässig, Punkt.

Die Abschaltung per Schütz ist ein Anwendungshinweis und kein Gesetz.
Im "Ernstfall" gibt es da schon Unterschiede.

Allerdings will mir auch nicht einleuchten, warum EnBW hier quertreibt! Was haben die davon??
Viele Grüße
Bento

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Re: Funkrundsteuerempfänger

Beitragvon jodl » 12.08.2012, 16:00

Bento hat geschrieben:
jodl hat geschrieben:...insofern ist ein "Auf- und Niederhüpfen" garnicht notwendig, auch ist es nicht relevant ob diese EnBW etwas "nicht zulassen"
bei Anlagen bis 100 kWp ist die Abschaltung "Ein-Aus" mit Schütz zulässig, Punkt.

Die Abschaltung per Schütz ist ein Anwendungshinweis und kein Gesetz.
Im "Ernstfall" gibt es da schon Unterschiede.

Allerdings will mir auch nicht einleuchten, warum EnBW hier quertreibt! Was haben die davon??


welche Unterschiede gibt es da im Ernstfall?
wo ist das nachzulesen mit den Unterschieden, und mit dem Ernstfall?
wo steht im Gesetz daß die Ein/Aus Regelung mit Schütz nicht zulässig ist?
oder wo steht im Gesetz daß eine abgestufte Regelung 0/30/60/100 % sein muß?

bitte Quellen für deine Aussagen angeben
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Re: Funkrundsteuerempfänger

Beitragvon Bento » 12.08.2012, 19:19

Hallo jodl,

ich bin mir nicht sicher, ob wir vom gleichen "Ernstfall" sprechen? Ich meinte den Fall, dass so eine Sache vor Gericht landet!

jodl hat geschrieben:welche Unterschiede gibt es da im Ernstfall?

An ein Gesetz muss sich jeder halten, an einen Anwendungshinweis nicht unbedingt!

jodl hat geschrieben:wo ist das nachzulesen mit den Unterschieden, und mit dem Ernstfall?

EEG ist ein Gesetz (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbar ... ien-Gesetz).
Der Anwendungshinweis zum EEG 2012 startet mit:
Vorbemerkung:
Dieser Anwendungshinweis gibt die unverbindliche Rechtsansicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wieder. BMU und BMWi dürfen aufgrund der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. BMU und BMWi oder anderen staatlichen Stellen werden keine Rechte eingeräumt, bei Konflikten zwischen den Beteiligten einzugreifen. Streitigkeiten bei der Anwendung des EEG können von den zuständigen Gerichten verbindlich geklärt werden.

Wenn jetzt die EnBW den Anwendungshinweis nicht akzeptiert, bliebe dem Betreiber nur der Rechtsweg, wenn er sich nicht damit abfinden möchte und das könnte dann zum "Ernstfall" führen.

jodl hat geschrieben:..wo steht im Gesetz daß die Ein/Aus Regelung mit Schütz nicht zulässig ist?
oder wo steht im Gesetz daß eine abgestufte Regelung 0/30/60/100 % sein muß?

Nirgendwo, aber heisst das dann automatisch, dass sich der Betreiber dann jede x-beliebige Regelung aussuchen darf und der Netzbetreiber das akzeptieren muss?
Wenn dem so wäre, dann dürftest du logischerweise auch kein Problem damit haben, ein Schütz zur ferngesteuerten "Abregelung" in eine 150 kWp-Anlage einzubauen, denn im EEG steht nirgendwo geschrieben, dass das nicht erlaubt ist.
Den Prozess möchte ich dann an deiner Stelle aber nicht führen wollen!

Versteh mich nicht falsch: ich halte es für eine Schweinerei und reine Schikane, was die EnBW dort macht und ich würde mich freuen, wenn, sie vor Gericht dafür abgewatscht werden würden.
Ich sehe sogar die Chancen für einen klagenden Betreiber recht gut aber eben nicht unbedingt so sicher wie du.
Viele Grüße
Bento

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Re: Funkrundsteuerempfänger

Beitragvon sunrise-aj » 12.08.2012, 23:10

ich denke, dass bento in seiner einschätzung schon richtig liegt...die vnb sind erstmal träge und lassen es getrost auf den rechtsweg ankommen...wenn es dann zu brenzlig für sie wird, einigt man sich per vergleich um nicht einen präzendenzûrteil mit weitreichender rechtssicherheit auszulösen :-(

wir kleinerzeuger werden diese kröte wohl schlucken müssen, genial wäre eine musterklage unserer eigenen innung.

Augen zu und FRE bestellt und eingebaut, alles andere bedeutet nur erhebliche mehrkosten und unnötigen zeitaufwand.
...es lebe die dezentrale stromerzeugung :-)
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Re: Funkrundsteuerempfänger

Beitragvon summerof69 » 12.08.2012, 23:43

sunrise-aj hat geschrieben:ich denke, dass bento in seiner einschätzung schon richtig liegt...die vnb sind erstmal träge und lassen es getrost auf den rechtsweg ankommen...wenn es dann zu brenzlig für sie wird, einigt man sich per vergleich um nicht einen präzendenzûrteil mit weitreichender rechtssicherheit auszulösen :-(

wir kleinerzeuger werden diese kröte wohl schlucken müssen, genial wäre eine musterklage unserer eigenen innung.

Augen zu und FRE bestellt und eingebaut, alles andere bedeutet nur erhebliche mehrkosten und unnötigen zeitaufwand.


Angesichts der eindeutigen "unverbindlichen Rechtsansicht" des BMU (immerhin!) kann die EnBW da nicht drum herum. Möglicherweise will der Solarteur ja auch nur einen Sonderumsatz tätigen. Vorschlag: Bei dem zuständigen Sachbearbeiter der EnBW anrufen, die Ansicht der EnBW erfragen, je nach dem auf die unverbindliche Rechtsansicht des BMU verweisen und diese ggf. dem zuständigen Sachbearbeiter als Dokument und mit Link nachsenden.

Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die EnBW um das Dokument herumkommt.
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Re: Funkrundsteuerempfänger

Beitragvon Benutzer5 » 13.08.2012, 06:50

Hallo
@Jodl und Bento
Da ich nicht im Netzgebiet der EnBW wohne, ist mir das ziemlich Rille. Ich teile eure Meinungen, jedoch bringen die den Fragesteller kein Stück weiter, denn der will und muß seine Anlage in dem Netzgebiet ans Netz bringen. Das Vorgehen der EnBW ist bekannt und zum Ausgleich ist dort schließlich der RSE am günstigsten in Deutschland.

Alex
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