Hallo jodl,
ich bin mir nicht sicher, ob wir vom gleichen "Ernstfall" sprechen? Ich meinte den Fall, dass so eine Sache vor Gericht landet!
jodl hat geschrieben:welche Unterschiede gibt es da im Ernstfall?
An ein Gesetz muss sich jeder halten, an einen Anwendungshinweis nicht unbedingt!
jodl hat geschrieben:wo ist das nachzulesen mit den Unterschieden, und mit dem Ernstfall?
EEG ist ein Gesetz (s.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbar ... ien-Gesetz).
Der Anwendungshinweis zum EEG 2012 startet mit:
Vorbemerkung:
Dieser Anwendungshinweis gibt die unverbindliche Rechtsansicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wieder. BMU und BMWi dürfen aufgrund der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. BMU und BMWi oder anderen staatlichen Stellen werden keine Rechte eingeräumt, bei Konflikten zwischen den Beteiligten einzugreifen. Streitigkeiten bei der Anwendung des EEG können von den zuständigen Gerichten verbindlich geklärt werden.
Wenn jetzt die EnBW den Anwendungshinweis nicht akzeptiert, bliebe dem Betreiber nur der Rechtsweg, wenn er sich nicht damit abfinden möchte und das könnte dann zum "Ernstfall" führen.
jodl hat geschrieben:..wo steht im Gesetz daß die Ein/Aus Regelung mit Schütz nicht zulässig ist?
oder wo steht im Gesetz daß eine abgestufte Regelung 0/30/60/100 % sein muß?
Nirgendwo, aber heisst das dann automatisch, dass sich der Betreiber dann jede x-beliebige Regelung aussuchen darf und der Netzbetreiber das akzeptieren muss?
Wenn dem so wäre, dann dürftest du logischerweise auch kein Problem damit haben, ein Schütz zur ferngesteuerten "Abregelung" in eine 150 kWp-Anlage einzubauen, denn im EEG steht nirgendwo geschrieben, dass das nicht erlaubt ist.
Den Prozess möchte ich dann an deiner Stelle aber nicht führen wollen!
Versteh mich nicht falsch: ich halte es für eine Schweinerei und reine Schikane, was die EnBW dort macht und ich würde mich freuen, wenn, sie vor Gericht dafür abgewatscht werden würden.
Ich sehe sogar die Chancen für einen klagenden Betreiber recht gut aber eben nicht unbedingt so sicher wie du.