Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
Moderator: Mod-Team
von Bento » 08.08.2012, 20:14
Hallo pollux, es handelt sich doch nicht um eine Erweiterung einer vor weniger als 12 Monaten errichteten Anlage, mit der man insgesamt über 30 kWp kommt, oder? Hast du schriftlich, dass die EnBW deine Anlage nicht ans Netz nehmen bzw. keine Zähler setzen möchte, solange du keinen RSE montiert hast? Dann würde ich denen postwendend zurückschreiben, dass: 1. du gemäß § 6, Abs.2, Nr.2, EEG2012 n.F. das Recht hast, zu entscheiden, ob du einen RSE einbaust oder die 70%-Regel wählst und 2. du diese Entscheidung bis zum 31.12.2012 getroffen und umgesetzt haben wirst, denn solange gewährt dir § 66 Abs.7 EEG 2012 n.F. Aufschub und 3. du bereits vorsorglich Schadensersatzansprüche anmeldest, wenn die Zähler nicht umgehend gesetzt werden und die Anlage ans Netz genommen wird. Das löst jetzt allerdings noch nicht dein Problem mit dem Solarteur. Hat er evtl. die WR schon so klein gewählt, dass die 70%-Regel eingehalten wird? Dann hätten sich Überlegungen bzgl. eines RSE ohnehin erledigt. (Eine softwaremäßige Begrenzung könnte man evtl. noch rückgängig machen.) Ansonste würde ich mich dem folgenden Beitrag von Ralf anschließen: Hi, pollux hat geschrieben: Ist nun der Rundsteuerempfänger mit Installation enthalten???
nach meinem Rechtsempfinden ja. Das Angebot liest sich wie ein Komplettangebot für eine schlüsselfertige Anlage, so hätte ich das als Laie interpretiert. Der Anbieter will sich wahrscheinlich auf die Einschränkung "Eventuelle Auflagen von Energieversorger sind zu beachten und nicht Bestandteil dieses Angebots" zurückziehen, das greift imho aber nicht. Der Rundsteuerempfänger wird nicht vom VNB gefordert, sondern wenn, dann vom EEG. Bei Anlagen unter 30 kwp hast Du die Wahl zwischen Rundsteuertechnik oder, bezogen auf die Generatorgröße, dürfen nur 70% der max. Leistung eingespeist werden, das bedeutet 3-5% Verlust im gesamten Jahr. Wenn der RSE bei Euch so preiswert wie bereits genannt ist, ist das auch die sinnvollste Lösung. Ich würde drauf bestehen, das das Ding eingebaut wird und auch dem VNB die Fertigmeldung erklärt wird. Wenn der Zähler gesetzt ist und die Anlage einspeist, ist der Vertrag imho erfüllt, vorher würde ich die Schlussrechnung auch nicht bezahlen. Alles was ich geschrieben habe unter dem Vorbehalt, dass wirklich nix anderes mit dem Solarteur ausgemacht war. MfG Ralf Hofmann
Viele Grüße Bento
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von pollux » 09.08.2012, 11:25
jodl hat geschrieben:wenn du den Rundsteuerempfänger nimmst, brauchst du dazu die teuere Schnittstellenkarte nicht dann genügt die Ein- Aus- Regelung mit AC-Schütz
oder du wählst die 70% Regelung, das kannst du wahrscheinlich auch selbst einstellen
wenn nicht, musst du halt wen dafür bezahlen
Hallo Jodl klappt das mit dem AV Schütz auch bei einem WR Sputnik SolarMax 10MT???
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von jodl » 09.08.2012, 12:07
die Ein/ Aus- Regelung = Abschaltung mittels AC-Schütz klappt mit jedem Wechselrichter der Wechselrichter muß dabei garnichts machen: wenn der Rundsteuerempfänger das Abregelungs-Signal empfängt, wird dem WR per Schütz die AC-Leitung weggeschaltet, somit kann er nicht mehr einspeisen, fertig.
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von pollux » 09.08.2012, 12:18
Hallo Jodl,
und mit einem Impuls vom FRE schaltet der Schütz wieder an richtig???
Du hast mir super geholfen, mit diesen Infos werde ich mich jetzt an den Solateur wenden.
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von summerof69 » 11.08.2012, 01:37
jodl hat geschrieben:die Ein/ Aus- Regelung = Abschaltung mittels AC-Schütz klappt mit jedem Wechselrichter der Wechselrichter muß dabei garnichts machen: wenn der Rundsteuerempfänger das Abregelungs-Signal empfängt, wird dem WR per Schütz die AC-Leitung weggeschaltet, somit kann er nicht mehr einspeisen, fertig.
??? Vorgabe war doch, dass in drei oder vier Stufen die einzuspeisende Leistung abzuschalten ist.
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von summerof69 » 11.08.2012, 01:44
pollux hat geschrieben:Er sagt mir ich soll die 70% Regel nehmen ich würde ja 30 % Eigenstrom verbrauchen..........Aufgeklärt hat mich erst die EnBW
Tja- den Teilsatz "Ich soll die 70%-Regel nehmen" ohne Widerspruch würde ich als Festlegung hierauf sehen...
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von jodl » 11.08.2012, 09:45
summerof69 hat geschrieben:jodl hat geschrieben:die Ein/ Aus- Regelung = Abschaltung mittels AC-Schütz klappt mit jedem Wechselrichter der Wechselrichter muß dabei garnichts machen: wenn der Rundsteuerempfänger das Abregelungs-Signal empfängt, wird dem WR per Schütz die AC-Leitung weggeschaltet, somit kann er nicht mehr einspeisen, fertig.
??? Vorgabe war doch, dass in drei oder vier Stufen die einzuspeisende Leistung abzuschalten ist.
für Anlagen unter 100 kWp genügt die Ein-Aus Schaltung mit AC-Schütz siehe "Anwendungshinweis..." darüber hinausgehende "Vorgaben" sind unbeachtlich 
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von Bento » 11.08.2012, 11:13
Also eins von beiden wird der Solarteur auf jeden Fall sicherstellen müssen, entweder 70%-Regelung oder EinsMan.
Da er den Rundsteuerempfänger verweigert, stellt sich also die Frage, ob er wenigstens für die 70%-Regelung gesorgt hat?
Welche Nennleistung haben die WR? Ist ein Datenlogger mit S0-Zähler verbaut? Was steht im Inbetriebsetzungsantrag?
Eine Sache macht mich allerdings unsicher. Hier liegt ja offensichtlich der Fall vor, dass vertraglich weder eine Aussage zur 70%-Regelung noch zu EinsMan getroffen wurde. Die Forderung, dass dennoch eins von beiden umgesetzt werden muss, kann sich also nur auf gesetzliche Erfordernisse beziehen. (Wenn eine Baufirma mir ein Haus baut, dann muss es auf meinem Grundstück erfolgen und nicht teilweise auf dem Grundstück meines Nachbarn. Das muss nicht ausdrücklich im Bauvertrag stehen sondern gilt auch so.) Jetzt kann man sich aber verschiedene Szenarien vorstellen:
1. Auftrag wurde vor dem 29.06.2012 (Bundesrat stimmte als letzte Instanz dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu) erteilt. Bis dahin existierte nur das "alte" EEG 2012, bei dem es noch keine Übergangsregelung gab und somit entweder 70% oder EinsMan bei Netzanschluss Pflicht waren.
2. Auftrag wurde nach dem 29.06.2012 erteilt. Jetzt könnte man argumentieren, dass keine dieser Lösungen zu liefern sei, weil sie in diesem Jahr nicht zum Zeitpunkt des Netzanschlusses erforderlich sind. Anders herum könnte man aber auch den Standpunkt vertreten, dass eins von beiden zu liefern sei, da die Novelle des EEG 2012 wegen fehlender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch nicht in Kraft getreten ist und daher noch das alte EEG 2012 gilt.
Ich finde es schon sehr unglücklich, dass wir uns mittlerweile 6 Wochen nach der Klärung im Vermittlungsausschuss immer noch im rechtsunsicheren Raum bewegen. Manche VNBs reagieren darauf - wie man liest - mit Handlungsstarre.
Viele Grüße Bento
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von Benutzer5 » 12.08.2012, 11:31
pollux hat geschrieben:und mit einem Impuls vom FRE schaltet der Schütz wieder an richtig??? Du hast mir super geholfen, mit diesen Infos werde ich mich jetzt an den Solateur wenden.
Viel Spaß. Du kannst bei der EnBW auf- und niederhüpfen, die lassen kein Schütz zu. Deinem Solaristen ist das bekannt. Alex
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von Bento » 12.08.2012, 13:04
Hallo Alex, Benutzer5 hat geschrieben:Viel Spaß. Du kannst bei der EnBW auf- und niederhüpfen, die lassen kein Schütz zu. Deinem Solaristen ist das bekannt.
Im EEG ist darüber ja im Detail nichts ausgesagt, aber trotzdem würde EnBW sich damit gegen den Anwendungshinweis zu § 6 Absatz 2 EEG 2012 des BMU und BMWi stellen http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_anwendungshinweis_bf.pdfQuertreiber scheint es immer irgendwo zu geben! Normalerweise haben sich diese Möglichkeiten eingebürgert: http://www.donauer.eu/fileadmin/user_up ... DE4105.pdf
Viele Grüße Bento
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