Hallo Photovoltaikforum,
Unser EVU ( EnBW) verweigert uns die Anerkennung des nachfolgend detailierten Einspeisezählers:
Laut technische Anschlussbedingungen des EVU erfüllt dieser jegliche Vorschriften und sogar Normen.
+ geeichter (MID) elektronischer Wirkenergiezähler: Typ: Finder 7E.46 ;
- 65A, Wirkenergiezähler, - 3~phasig;
- Genauigkeitsklasse B gemäss EN 50 470-3
Klasse 1 gemäss IEC62 053-21
EG-Konformitätserklärungen :
- EN 50470 Teile 1 und 3 (Elektronische Zähler) Oktober 2006
- Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (MID)
Info zur Eichung nach MID:
Zur Abrechnung des verbrauchten Stroms dürfen grundsätzlich nur geeichte Stromzähler verwendet werden. Für eine
reine interne Verbrauchsmessung bzw. Messung zu internen Aufzeichnungszwecken ist eine Eichung nicht
erforderlich. Wenn der verbrauchte Strom jedoch anderen in Rechnung gestellt werden soll, dann müssen geeichte
Zähler verwendet werden. Die Abrechnung des Verbrauchs mit ungeeichten Stromzählern ist eine Ordnungswidrigkeit.
Eichung nach MID:
Die Europäische Messgeräte Richtlinie MID ersetzt die innerstaatliche Zulassung und Eichung von verschiedenen Messgeräten (Elektrizitäts-, Wasser-, Wärme und Gas-Zähler). Ein MID-konformes Gerät kann in jedem EU-Land eingesetzt werden. Durch die Richtlinie wird die Ersteichung der Messgeräte dem Hersteller übertragen. Die Ertseichung durch staatlich anerkannte Prüfstellen wird durch die Konformitätsbewertung des Herstellers ( spezielle zertifizierte und ständig überwachte Produktionsabläufe) ersetzt. Die so produzierten Geräte können ohne eine zusätzliche Ersteichung zur Abrechnung verwendet werden und entsprechen einer geeichten Ausführung. Eine besondere Kennzeichnung (Eichmarke) ist nicht notwendig.
Eichgültigkeit:
Die Eichdauer beträgt 8 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk. Während dieser Zeit können die Stromzähler zur Abrechnung von Energie verwendet werden. Nach Ablauf der Eichgültigkeit müssen die Zähler in staatlich anerkannten Prüfstellen nachgeeicht werden.
Kennzeichnung der Eichung:
Bisher konnten geeichte Zähler an der Eichmarke erkannt werden. Im Gegensatz dazu haben MID geeichte Zähler ein Konformitätskennzeichen. Dieses ist vom Hersteller auf dem Leistungsschild des Zählers angebracht. Dieses besteht aus CE-Zeichen,Meteorologiekennzeichen M, Jahreszahl der Konformitätsbewertung sowie Nummer der benannten Stelle.
ICH BITTE um EURE UNTERSTÜTZUNG !!!






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