EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon franz-josef » 31.12.2011, 20:58

Hallo Photovoltaikforum,


Unser EVU ( EnBW) verweigert uns die Anerkennung des nachfolgend detailierten Einspeisezählers:
Laut technische Anschlussbedingungen des EVU erfüllt dieser jegliche Vorschriften und sogar Normen.

+ geeichter (MID) elektronischer Wirkenergiezähler: Typ: Finder 7E.46 ;

- 65A, Wirkenergiezähler, - 3~phasig;

- Genauigkeitsklasse B gemäss EN 50 470-3
Klasse 1 gemäss IEC62 053-21


EG-Konformitätserklärungen :

- EN 50470 Teile 1 und 3 (Elektronische Zähler) Oktober 2006
- Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (MID)


Info zur Eichung nach MID:

Zur Abrechnung des verbrauchten Stroms dürfen grundsätzlich nur geeichte Stromzähler verwendet werden. Für eine
reine interne Verbrauchsmessung bzw. Messung zu internen Aufzeichnungszwecken ist eine Eichung nicht
erforderlich. Wenn der verbrauchte Strom jedoch anderen in Rechnung gestellt werden soll, dann müssen geeichte
Zähler verwendet werden. Die Abrechnung des Verbrauchs mit ungeeichten Stromzählern ist eine Ordnungswidrigkeit.


Eichung nach MID:

Die Europäische Messgeräte Richtlinie MID ersetzt die innerstaatliche Zulassung und Eichung von verschiedenen Messgeräten (Elektrizitäts-, Wasser-, Wärme und Gas-Zähler). Ein MID-konformes Gerät kann in jedem EU-Land eingesetzt werden. Durch die Richtlinie wird die Ersteichung der Messgeräte dem Hersteller übertragen. Die Ertseichung durch staatlich anerkannte Prüfstellen wird durch die Konformitätsbewertung des Herstellers ( spezielle zertifizierte und ständig überwachte Produktionsabläufe) ersetzt. Die so produzierten Geräte können ohne eine zusätzliche Ersteichung zur Abrechnung verwendet werden und entsprechen einer geeichten Ausführung. Eine besondere Kennzeichnung (Eichmarke) ist nicht notwendig.

Eichgültigkeit:

Die Eichdauer beträgt 8 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk. Während dieser Zeit können die Stromzähler zur Abrechnung von Energie verwendet werden. Nach Ablauf der Eichgültigkeit müssen die Zähler in staatlich anerkannten Prüfstellen nachgeeicht werden.


Kennzeichnung der Eichung:

Bisher konnten geeichte Zähler an der Eichmarke erkannt werden. Im Gegensatz dazu haben MID geeichte Zähler ein Konformitätskennzeichen. Dieses ist vom Hersteller auf dem Leistungsschild des Zählers angebracht. Dieses besteht aus CE-Zeichen,Meteorologiekennzeichen M, Jahreszahl der Konformitätsbewertung sowie Nummer der benannten Stelle.

ICH BITTE um EURE UNTERSTÜTZUNG !!!
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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Ralf Hofmann » 01.01.2012, 10:30

Hallo Franz-Josef,

franz-josef hat geschrieben:Unser EVU ( EnBW) verweigert uns die Anerkennung des nachfolgend detailierten Einspeisezählers:


mit welcher Begründung (bitte möglichst wörtlich wiedergeben) wird die Anerkennung verweigert?
Hast Du das schriftlich?
MfG
Ralf Hofmann

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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Dani CEE » 01.01.2012, 16:24

Wahrscheinlich wird der Anschluss verweigert weil die TAB nicht erfüllt wird dies ist ein Hutschienen Zähler der wird ist vom EVU nicht vorgesehen.
Also TAB und Informationen des EVU beachten.
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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Solux » 01.01.2012, 17:02

den Zähler nimmt die kein EVU ab. Der ist zwar geeicht, aber nur zur Verwendung als geeichter Zwischenzähler zu sehen. Ist schlicht der falsche Zähler. Siehe TAB 2007 : http://www.enbw.com/content/de/partner/_media/pdf/technische_anschlussbedingungen/TAB2007/TAB_2007_Juli2007_EnBW.pdf



Gruß Solux
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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon das_evu » 20.01.2012, 00:17

Bin schon immer wieder erstaunt, wie oft hier auch Unqualifiziertes gepostet wird.

Es geht nicht um den Zähler an sich, mag der welche Beglaubigung haben und auch einrechtlichen Bedingungen erfüllen.

Grundlage sind die Änderungen des EnWG §21b bezüglich der Anforderungen an den Messstellenbetreiber.
Wollt ihr es nicht kapieren?

Aber ständig dem VNB mit diesem Generve auf den Senkel gehen, und sich dann wundern, dass nix voran geht.
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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon jodl » 20.01.2012, 00:38

das_evu hat geschrieben:Bin schon immer wieder erstaunt, wie oft hier auch Unqualifiziertes gepostet wird.


geht mir genauso

das_evu hat geschrieben:Es geht nicht um den Zähler an sich, mag der welche Beglaubigung haben und auch einrechtlichen Bedingungen erfüllen.

Grundlage sind die Änderungen des EnWG §21b bezüglich der Anforderungen an den Messstellenbetreiber.


genau das meine ich mit dem unqualifizierten

die "Anforderungen an den Messstellenbetreiber" interessieren den TS nicht
weil er nämlich kein Meßstellenbetreiber ist und auch keiner sein will und auch nicht muß

das_evu hat geschrieben:Wollt ihr es nicht kapieren?


nein
warum auch

das_evu hat geschrieben:Aber ständig dem VNB mit diesem Generve auf den Senkel gehen, und sich dann wundern, dass nix voran geht.


es würde eher was voran gehen, wenn du und deinesgleichen euere Arbeit machen würdet, zu der ihr gesetzlich verpflichtet seid, und nicht ständig die Leute mit irgendwelchen ausgedachten Sachen schikanieren
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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Elektro-Michel » 20.01.2012, 04:11

Hallo,

möchte mal folgende Möglichkeit in den Raum stellen was die immer wieder hier auftauchenden Hutschienenzähler betrifft.

"Ironie on"
Diese werden üblicherweise so eingebaut das ich diesen Zähler ohne irgendwelche Plomben zu lösen einfach
(z.B. in den ertragsschwachen Wintermonaten) ausbauen kann.

Dann Eingang mit Ausgang vertauschen, in die Verbrauchsanlage einbauen und freuen wie der Ertrag massiv gesteigert werden kann. (In den Ertragsstarken Monaten dann wieder Einbauen und freuen.)
"Ironie off"

Werden jedoch (so zumindest auch bei dem hiesigen EVU bzw. VNB nicht anders möglich) eHZ Zähler (auch Ferraris möglich) eingebaut, so werden diese üblicherwiese manipulationssicher 1x vom Zugang (unterer Anschlußraum - unterhalb Zähler) sowie einmal selbst verplombt.

Wer jetzt behauptet der Hutschienenzähler könne ebenfalls verplombt werden, dann werfe ich mal in den Raum......
die entscheidenden "Drähtchen" (Ironie mal wieder) um den Eingang mit dem Ausgang zu vertauschen dürften hier ohne Probleme zugänglich sein.
D.h. Manipulationen werden hier sehr leicht möglich.

Außerdem ist bei den normalen Zählerschränken bzw. Verteilern (im Bereich der Hutschienen - meist Verteiler oberhalb Zählerplatz bzw. neben Zählerplatz) selten eine Plombierung so möglich, das nicht die entscheidenden "Drähtchen" wahrscheinlich immer zugänglich sein werden.

Rechtschreibfehler sowie Grammatikalische Fehler bitte Nachts gegen 3 Uhr entschuldigen.

Vielleicht kann ja auch das_evu etwas qualifiziertes Posten um ein für allemal zu erklären warum Hutschienenzähler denn so Problematisch sind (einen Aspekt habe ich hier schon genannt) es gibt mehrere.
Wenn er dies dann auch mal tut, (eventuell Quellen nachweist) bin ich mir sicher das die Antworten nicht einem kleinen Krieg entsprechen. (Wie war das mit Wald und ..............)

Viele Benutzer wissen vielleicht auch nicht das bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauch die Zähler als Drehstrom-Lieferzähler MIT Rücklaufsperre eingebaut werden müssen.(z.B. in Verbindung mit einem 2-Richtungszähler)
Bzw, das bei PV-Anlagen mit Volleinspeisung Drehstrom-Lieferzähler OHNE Rücklaufsperre eingebaut werden müssen.
Dies ist zumindest bei den hier in unserer Umgebung arbeitenden VNB´s der Fall.

So nun kurz nach 3 Uhr......Zeit für etwas anderes.
Von jemanden der versucht eine etwas qualifiziertere Antwort zu geben...hoffentlich ohne gleich in der Luft zerrissen zu werden.

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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon jodl » 20.01.2012, 10:32

Elektro-Michel hat geschrieben:Hallo,

möchte mal folgende Möglichkeit in den Raum stellen was die immer wieder hier auftauchenden Hutschienenzähler betrifft.

"Ironie on"
Diese werden üblicherweise so eingebaut das ich diesen Zähler ohne irgendwelche Plomben zu lösen einfach
(z.B. in den ertragsschwachen Wintermonaten) ausbauen kann.

Dann Eingang mit Ausgang vertauschen, in die Verbrauchsanlage einbauen und freuen wie der Ertrag massiv gesteigert werden kann. (In den Ertragsstarken Monaten dann wieder Einbauen und freuen.)
"Ironie off"


es gibt auch Hutschienenzähler mit plombierbaren Anschlußklemmen
das hilft nichts gegen Betrug, wenn der an diesen Klemmen geklemmte Draht auch ein anderes Ende hat, das nicht verplombt ist
weil dann der Betrüger den Zähler lässt wo er ist und einfach die Anschlüsse umklemmen kann...
das ist aber nicht der Sinn des Forums, daß hier Anleitungen zum Betrug gegeben werden
und wenn der Netzbetreiber ein bisschen auf Zack ist merkt er das (naja, :roll: )

Elektro-Michel hat geschrieben:Werden jedoch (so zumindest auch bei dem hiesigen EVU bzw. VNB nicht anders möglich) eHZ Zähler (auch Ferraris möglich) eingebaut, so werden diese üblicherwiese manipulationssicher 1x vom Zugang (unterer Anschlußraum - unterhalb Zähler) sowie einmal selbst verplombt.


nur daß halt der Zugang nicht immer vom unteren Anschlußraum her erfolgt
z. B. bei einem PV-Erzeugungszähler :|

Elektro-Michel hat geschrieben:Wer jetzt behauptet der Hutschienenzähler könne ebenfalls verplombt werden, dann werfe ich mal in den Raum......
die entscheidenden "Drähtchen" (Ironie mal wieder) um den Eingang mit dem Ausgang zu vertauschen dürften hier ohne Probleme zugänglich sein.
D.h. Manipulationen werden hier sehr leicht möglich.


siehe oben

Elektro-Michel hat geschrieben:Außerdem ist bei den normalen Zählerschränken bzw. Verteilern (im Bereich der Hutschienen - meist Verteiler oberhalb Zählerplatz bzw. neben Zählerplatz) selten eine Plombierung so möglich, das nicht die entscheidenden "Drähtchen" wahrscheinlich immer zugänglich sein werden.


in diesem Bereich ist eine Plombierung deswegen "selten möglich", weil er dafür nicht vorgesehen ist

Elektro-Michel hat geschrieben:Vielleicht kann ja auch das_evu etwas qualifiziertes Posten


das werden wir beide nicht erleben

Elektro-Michel hat geschrieben:um ein für allemal zu erklären warum Hutschienenzähler denn so Problematisch sind (einen Aspekt habe ich hier schon genannt) es gibt mehrere.
Wenn er dies dann auch mal tut, (eventuell Quellen nachweist) bin ich mir sicher das die Antworten nicht einem kleinen Krieg entsprechen. (Wie war das mit Wald und ..............)


Quellen nachweisen ist nicht der Stil vom evu
das kann alles mit pauschalen Hinweisen auf EEG und EnWG§21 erledigt werden
genauer braucht das keiner zu wissen

Elektro-Michel hat geschrieben:Viele Benutzer wissen vielleicht auch nicht das bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauch die Zähler als Drehstrom-Lieferzähler MIT Rücklaufsperre eingebaut werden müssen.(z.B. in Verbindung mit einem 2-Richtungszähler)


anscheinend wissen auch einige die keine Betreiber sind nicht so genau Bescheid
Benutzer müssen das doch garnicht so genau wissen, weil sie das sowieso nicht selbst machen dürfen
dafür haben sie ja einen zugelassenen Installateur der ihre Interessen vertreten sollte

Elektro-Michel hat geschrieben:Bzw, das bei PV-Anlagen mit Volleinspeisung Drehstrom-Lieferzähler OHNE Rücklaufsperre eingebaut werden müssen.
Dies ist zumindest bei den hier in unserer Umgebung arbeitenden VNB´s der Fall.


das sind doch alles grundlegende Sachen, das sollte man bei einem Blick in die TAB so sehen können

ob ein Hutschienenzähler als Einspeisezähler bei Volleinspeisung verwendet werden kann, da hätte ich jetzt schon ein wenig Zweifel , müsste man im Fall vielleicht die TAB genau lesen? wahrscheinlich steht da dann was von Zählerplatz...
aber dann muß sich der TS halt einen anderen Zähler besorgen, den er dort einbauen kann
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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon das_evu » 21.01.2012, 01:33

Na der Jodl weist Euch ja eh den einzig richtigen Weg. Viel Glück damit.
Mitwirkungspflchten werden per se wie immer nicht anerkannt und als non plus ultra hier so verkauft.

Wer da im Sinne der PV'ler mal angemahnt und abgestraft werden sollte ist auch im Sinne der Adminschaft hier mal zu hinterfragen.

Soll dieses Forum allein nur dazu dienen, jeden Blödsinn entgegen aller Regularien wie AR 4105, BDEW-Richtlinie Mittelspannung ad Absurdum zu führen, und nur Wege zu suchen die mit allen Gremien abgestimten Anforderungen zu umgehen, ist das ja eine Farce ohne Ende und wird auch gewiss nicht zu einem sinnvollen Mteinander zu findern.

Solange Solateure/Installateur es immer noch nicht begriffen haben, Anmeldungen gemäß der Anforderungen nach den entsprechenden Richtlinien und Anwendungsregeln einzureichen, handeln sie grob Fahrlässig im Sinne ihrer Kunden.

Dieses elende Spiel dann gegenüber ihren Kunden auf den VNB abwälzen ist Geschichte.
Es wird jedes schnarchnasige und unzureichendes Anmeldeprozedere registriert und dokumentiert!

Das ist zwar ein irrsinniger Aufwand, aber anscheinend will es ja die Einspeisrschaft nicht anders.
Es gibt gute Solateure, wo keine Fragen offen bleiben, leider auch immer wieder andere.

Denmentsprechend geht es mit einer Anfrage schneller oder langsamer voran.

Es ist in allen Regelwerken das Anmeldeverfahren geregelt, warum hält sich kaum jemand daran?

Warum ist kaum jemand mal fähig einen Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Dachflächen einzureichen?
90% nur Schrott in diesr Hinsicht.

Irgend ein Google-Maps Ausdruck des Geländes. Alle Richtlinien sagen aus, dass der Aufstellungtsort der geplanten Anlage deutlich dargestellt werden muss. Sorry, ist das so schwer?

90% der Anmeldungen bekommen das nicht hin.

Einen Übersichtsschaltplan, besonders bei evtl. bereits bestehender PV-Anlage, dies im Bezug auf den geplanten Schaltungsaufbau, ob über die bereits bestehende Messsung, wie wird die Realisierung des NA-Schutzes aufgebaut, selten mal sinnvolle Planung im Sinne des Kunden, so dass wir auch damit umgehen können und gleich erkennen, ob es im Sinne aller geltenden Richtlinien geplant ist.

Ich erkenne diesbezüglich oft nur eine absolute Ignoranz durch die Solateure/Installateure, die dann eventuelle Problematiken auf den VNB abwälzen. Aber auch hier der Hinweis auf die Guten in der Branche. Da habe ich auch absolut gute Beispiele, die es einfach im Vorfeld im Sinne ihrer Kunden abstimmen.

Ich kenne aber auch genügend Andere, die einfach nur ständig irgend welche Wege außerhalb der Regularien suchen, und damit ständig nerven und Zeit klauen, um die anderen Anfragen die innerhalb der Regeln angemeldet wurden zu bearbeiten.
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Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Elektro und Umwelt » 21.01.2012, 10:32

das_evu hat geschrieben:Warum ist kaum jemand mal fähig einen Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Dachflächen einzureichen?
90% nur Schrott in diesr Hinsicht.

Irgend ein Google-Maps Ausdruck des Geländes. Alle Richtlinien sagen aus, dass der Aufstellungtsort der geplanten Anlage deutlich dargestellt werden muss. Sorry, ist das so schwer?

90% der Anmeldungen bekommen das nicht hin.

Einen Übersichtsschaltplan, besonders bei evtl. bereits bestehender PV-Anlage, dies im Bezug auf den geplanten Schaltungsaufbau, ob über die bereits bestehende Messsung, wie wird die Realisierung des NA-Schutzes aufgebaut, selten mal sinnvolle Planung im Sinne des Kunden, so dass wir auch damit umgehen können und gleich erkennen, ob es im Sinne aller geltenden Richtlinien geplant ist.


Pst,
es gibt VNB's die benötigen das noch nicht wirklich wie z.B. unser Netzcenter!
In einem anderen Fall wollten die Stadtwerke unbedingt einen Lageplan haben. Nachdem wir und unser Kunde den Herren erklärt haben das es für dieses Gebäude Baujahr 1920 kein Lageplan vorliegt ging es plötzlich auch ohne!

Mit anderen Worten: ich finde es schon ziemlich dreist wie Du hier auftrittst und so tust als wären alle unfähig und nur Du hättest den Durchblick!
Bisher sind wir mit allen Netzbetreibern gut ausgekommen und das hat wahrscheinlich vorallem etwas mit vernünftiger Kommunukation zu tun!
Wer seinen Gegenüber gleich arrogant und von oben herab behandelt, braucht sich wohl nicht wundern wenn es ihm ähnlich ergeht! :wink:

Gruß E&U
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Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
Datenlogger: www.solarlog-home2.de/elektroundumwelt
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