|
|
EVU blockiert geeichten elektronischen EinspeisezählerModerator: Mod-Team
45 Beiträge
• Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler
Es geht ja schon lang nicht mehr um das eigentliche Problem. Hier gilt es eine Grundsatzdebatte zu führen. Jodl stellt alle Regularien in Frage, die nicht für den Betreiber stehen. Sein Ding. Das auch die VNBs ihre "Vorgaben" realisiert haben wollen, ist für Jodl ein Unding, und das ginge alles gegen die Betreiber. Seine x-tausend Posts in allen Ehren.. aber ich weiß nicht wie oft er mit besagten VNBs zusammenarbeiten muss. Ich denke sehr wenig. Sonst wüsste er, das man mit Entgegenkommen mit JEDEM VNB die merkwürdigsten Anlagen ans Netz bringen würde. Zum Threadstarter bleibt nur zu sagen, richte dich nach der NAV 2007 bei Bestandsanlagen oder nach NAV 2012 bei aktuelleren Anlagen. Da sind auch noch die besten Hutschienenzähler al Zählwerk nicht erlaubt. Egal wie man es auslegt. Der VNB hat recht. ( Ist wie mit dem TÜV beim Auto. Wenn der Prüfer sagt "Plakette" verweigert, dann kann man auch nichts machen.)
44x Sunlink PV Ltd. 230Wpoly an Kostal Piko 10.1 - 10,1kWp - Westdach - seit 26.07 am Netz
3x Canadian Solar 195W + 7x JT Solar 190WMono an MasterVolt XS2000
Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler
ich hab mir jetzt die ganzen Seiten nochmal durchgelesen, aber außer der Erwähnung des §21b EnWG habe ich kein Argument gefunden das gegen einen eigenen Zähler des Betreibers spricht natürlich gibt es diesen §21b, das bestreitet ja keiner nur, wo steht da daß ich keinen eigenen Zähler verbauen darf? wo steht da, daß das überhaupt für Einspeiser gilt? http://dejure.org/gesetze/EnWG/21b.html meiner Ansicht nach ist da geregelt, wie ein Netzbetreiber das zu machen hat und ein Einspeiser ist halt mal kein Netzbetreiber er kann ja seinen Zählerstand auch auf einer Postkarte melden und muß nicht die unter Netzbetreibern vorgeschriebenen datenformate (MABIS, ...) erfüllen oder ist das dann die nächste Forderung die mit einem § des ENWG begründet werden kann?
Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler
Hallo...
@jodl & Solux! Streitet Euch weiter über PN oder im Chat, sonnst bekommt Ihr auch Schelte von Elektron, wie ich. Ist nur gut gemeint. Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar http://www.solarlog-home0.de/wolfsolar-bucha
http://www.sonnenertrag.eu/de/wolfsolar/unterwellenborn-ot-bucha/6090/11560.html 42°Neigung/173°Ausrichtung/11,5 kWp/82,17 m² Modulfl./50 Aleo S_19/230W mono/2xWR SMA SB 5000TL-20/Einlegesystem/SolarLog 500
Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler
stimmt
stimmt nicht ich stelle das in Frage, was meiner Ansicht nach nicht richtig ist und bisher ist noch kein nachvollziehbarer Beleg für die Anwendbarkeit des § 21b EnWG angeführt worden
ich bin ein Betreiber und mir reicht das was ich mit meinem Netzbetreiber zu tun haben muß (und die Erfahrungen die ich da mache) daß ein Solateur das anders sehen muß, weil er immer wieder auf den Netzbetreiber angewiesen ist, streite ich garnicht ab da ist es sicher oft einfacher, nicht zu hinterfragen und den "bequemen" Weg zu gehen muß man ja dann auch nicht selber zahlen, sondern der Kunde nur, darum geht es hier nicht hier geht es um die grundsätzliche Klärung der Zulässigkeit und nicht darum was im täglichen Arbeitsleben eines Solateurs einfacher ist
das bestreite ich nicht, aber: siehe oben vielleicht, wenn man einen Mitarbeiter des VNB eine Brotzeit zahlt, oder einen Audi Q3, oder ein Bobbycar, etc kann man evtl. noch merkwürdigere Anlagen ans Netz bringen? ist sowas der Stil den wir alle anstreben sollten?
das sehe ich ähnlich aber hier nicht wegen EnWG etc, sondern wegen TAB
Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler
Hallo Solux,
da habe ich mich evtl. missverständlich ausgedrückt. Dass sowohl Messstellenbetreiber als auch PV-Anlagenbetreiber i.d.R. gewerblich tätig sind ist klar. Ich ziehe den Trennungsstrich bei der Definition "Messstellenbetreiber", der als Dritter (also NICHT Anlagenbetreiber oder VNB) eine Dienstleistung anbietet. Ich trenne also zwischen dem gewerblichen Dienstleister als fremdem Dritten und den beiden eigentlich beteiligten, dem VNB und dem Einspeiser. Das ist ja auch das, was mit Änderung des EnWG bezweckt werden sollte: Beliebige Messstellenbetreiber KÖNNEN beauftragt werden, wenn man möchte, und zwar vom Anschlussnutzer, im Gegensatz zu vorher nur vom Hauseigentümer. Klar zu sehen, dass diese Änderung des EnWG einen ganz anderen Sinn verfolgt hat als dem Stromeinspeiser seine Messhoheit abzusprechen. MfG
Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp (120 PV-Module Suntech STP 250W, 2 x SolarMax 15MT und SolarLog 1000)
45 Beiträge
• Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
Zurück zu Verteilnetzbetreiber (VNB) Ähnliche Beiträge
Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste |