EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon jodl » 21.01.2012, 10:57

das_evu hat geschrieben:Mitwirkungspflchten werden per se wie immer nicht anerkannt und als non plus ultra hier so verkauft.


diesen Satz muß man aber nicht verstehen, oder?
außerdem komme ich jetzt grad nicht drauf was ein eigener Zähler mit Mitwirkungspflichten zu tun hat

das_evu hat geschrieben:Wer da im Sinne der PV'ler mal angemahnt und abgestraft werden sollte ist auch im Sinne der Adminschaft hier mal zu hinterfragen.


da wird offensichtlich einer zum Opfer seines eigenen Größenwahns und kann nicht mehr unterscheiden ob er noch in seinem Büro sitzt oder schon nicht mehr

das_evu hat geschrieben:Soll dieses Forum allein nur dazu dienen, jeden Blödsinn entgegen aller Regularien wie AR 4105, BDEW-Richtlinie Mittelspannung ad Absurdum zu führen, und nur Wege zu suchen die mit allen Gremien abgestimten Anforderungen zu umgehen, ist das ja eine Farce ohne Ende und wird auch gewiss nicht zu einem sinnvollen Mteinander zu findern.


dann gib doch mal "Butter bei die Fische" und führ konkret an, wo, in welchen Regularien und mit allen Gremien abgestimmten Anforderungen, das denn steht daß ein Einspeiser keinen eigenen Zähler mehr verwenden darf

weil immer nur so schwammig daherfaseln, ohne die Quelle angeben zu können, das ist wohl eher "eine Farce ohne Ende"

also bitte: Quellen angeben

das_evu hat geschrieben:Solange Solateure/Installateur es immer noch nicht begriffen haben, Anmeldungen gemäß der Anforderungen nach den entsprechenden Richtlinien und Anwendungsregeln einzureichen, handeln sie grob Fahrlässig im Sinne ihrer Kunden.

Dieses elende Spiel dann gegenüber ihren Kunden auf den VNB abwälzen ist Geschichte.
Es wird jedes schnarchnasige und unzureichendes Anmeldeprozedere registriert und dokumentiert!

Das ist zwar ein irrsinniger Aufwand, aber anscheinend will es ja die Einspeisrschaft nicht anders.
Es gibt gute Solateure, wo keine Fragen offen bleiben, leider auch immer wieder andere.

Denmentsprechend geht es mit einer Anfrage schneller oder langsamer voran.

Es ist in allen Regelwerken das Anmeldeverfahren geregelt, warum hält sich kaum jemand daran?

Warum ist kaum jemand mal fähig einen Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Dachflächen einzureichen?
90% nur Schrott in diesr Hinsicht.

Irgend ein Google-Maps Ausdruck des Geländes. Alle Richtlinien sagen aus, dass der Aufstellungtsort der geplanten Anlage deutlich dargestellt werden muss. Sorry, ist das so schwer?

90% der Anmeldungen bekommen das nicht hin.

Einen Übersichtsschaltplan, besonders bei evtl. bereits bestehender PV-Anlage, dies im Bezug auf den geplanten Schaltungsaufbau, ob über die bereits bestehende Messsung, wie wird die Realisierung des NA-Schutzes aufgebaut, selten mal sinnvolle Planung im Sinne des Kunden, so dass wir auch damit umgehen können und gleich erkennen, ob es im Sinne aller geltenden Richtlinien geplant ist.

Ich erkenne diesbezüglich oft nur eine absolute Ignoranz durch die Solateure/Installateure, die dann eventuelle Problematiken auf den VNB abwälzen. Aber auch hier der Hinweis auf die Guten in der Branche. Da habe ich auch absolut gute Beispiele, die es einfach im Vorfeld im Sinne ihrer Kunden abstimmen.

Ich kenne aber auch genügend Andere, die einfach nur ständig irgend welche Wege außerhalb der Regularien suchen, und damit ständig nerven und Zeit klauen, um die anderen Anfragen die innerhalb der Regeln angemeldet wurden zu bearbeiten.


bla, bla, bla...

das kann schon sein, aber was hat das mit der Frage zu tun ob ein eigener Zähler zulässig ist oder nicht ? :juggle: :juggle:

außer vielleicht als Beispiel daß die Anderen sowieso nur alles Deppen sind ?
jodl
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 4928
Registriert: 02.07.2007, 16:58
PV-Anlage [kWp]: 107,7
Info: Betreiber

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Ralf Hofmann » 22.01.2012, 10:26

Hallo das_evu,

das_evu hat geschrieben:Mitwirkungspflchten werden per se wie immer nicht anerkannt und als non plus ultra hier so verkauft.


welche Mitwirkungspflichten meinst Du konkret?
Unnötig schwer machen wollen wir`s den Mitarbeitern der VNBs ja auch nicht.
Klär` uns doch bitte mal auf, wie wir hier dem VNB aktiv mithelfen können, damit alles zügig und problemlos klappt.

das_evu hat geschrieben: dieses Forum allein nur dazu dienen, jeden Blödsinn entgegen aller Regularien wie AR 4105, BDEW-Richtlinie Mittelspannung ad Absurdum zu führen, und nur Wege zu suchen die mit allen Gremien abgestimten Anforderungen zu umgehen, ist das ja eine Farce ohne Ende und wird auch gewiss nicht zu einem sinnvollen Miteinander zu findern.


Tut mir Leid, wenn dieser Eindruck bei Dir entsteht.
Zumindest für mich kann ich sagen, dass mir nichts an Schikane und Falschinformationen liegt, sondern daran, dass jeder Beteiligte fair behandelt wird, andere auch fair behandelt und zu seinem Recht kommt.
Das gilt ausdrücklich für PV-Anlagenbetreiber, VNBs und ihre Mitarbeiter, Handwerker und alle Beteiligten.

In der Praxis sehen wir, dass das in vielen Fällen eben nicht klappt, meistens nicht aus bösem Willen sondern aus Unkenntnis.
Und das muss nicht sein! Als Forum haben wir zusammen die Möglichkeit, das zu verbessern!

Dass Unkenntnis nicht nur auf Seiten der Betreiber, sondern auch massiv auf Seiten der VNBs herrscht, belegen die diversen Urteile, die gegen VNBs entschieden wurden.
Diesem Problem ist mit Einrichtung der Clearingstelle, deren Funktion im EEG festgelegt und beschrieben ist begegnet worden.
Sehr viele Empfehlungen der Clearingstelle gehen auch gegen die VNBs aus, was die Unsicherheiten (nicht den bösen Willen!) auf dieser Seite deutlich belegt.

Darum möchte ich dazu aufrufen, dass wir alle KONSTRUKTIV und nicht rechthaberisch zusammenarbeiten, dann wird das Leben für alle Beteiligten leichter und schöner.
Dass es immer wieder Leute gibt, die an Ihrer Meinung kleben wie Pattex, auch wider besseres Wissen, sehen wir leider bis in höchste Staatsämter hinein.
Das sollte uns nicht davon abhalten, es besser zu machen und dazuzulernen.
Nur wer eigene Fehler erkennt, hat überhaupt die Chance, dazuzulernen.
Und wer will schon so dumm sterben, wie er mal geboren wurde . . . :oops:

das_evu hat geschrieben:Solange Solateure/Installateur es immer noch nicht begriffen haben, Anmeldungen gemäß der Anforderungen nach den entsprechenden Richtlinien und Anwendungsregeln einzureichen, handeln sie grob Fahrlässig im Sinne ihrer Kunden.


Hier könntest Du uns viel weiterhelfen, wenn Du mal beschreibst, was alles dazugehört und wie die entsprechenden Unterlagen auszusehen haben.
Liegt ja auch im Interesse des Betreibers, darauf zu achten, dass sein Solarteur seine Sache diesbezüglich richtig macht.

das_evu hat geschrieben:Das ist zwar ein irrsinniger Aufwand, aber anscheinend will es ja die Einspeiserschaft nicht anders.
Es gibt gute Solateure, wo keine Fragen offen bleiben, leider auch immer wieder andere.


Das kann Otto Normalbetreiber aber nur beurteilen und Einfluss darauf nehmen, wenn er die notwendigen Infos dazu hat.
Dann kann man als Betreiber diese Anmeldungsunterlagen mit dem Solarteur vor Abgabe zusammen durchgehen.
Dabei wird bestimmt keiner dümmer sondern es ist damit evtl. allen gedient, insbesondere wenn der Betreiber weiss, was alles dazugehört und wie es aussehen muss.

das_evu hat geschrieben:Es ist in allen Regelwerken das Anmeldeverfahren geregelt, warum hält sich kaum jemand daran?


Bitte einen Link zu den Regelwerken!

das_evu hat geschrieben:Warum ist kaum jemand mal fähig einen Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Dachflächen einzureichen?
90% nur Schrott in dieser Hinsicht.


Das könnte doch z.B. schonmal der Betreiber vorbereiten, dann hat`s der Solarteur leichter.
Reicht da ein amtlicher Lageplan mit farblich gekennzeichneter Fläche für den PV-Generator?
Oder hat`s da noch besondere Vorgaben (Maßstab usw.)?

das_evu hat geschrieben:Irgend ein Google-Maps Ausdruck des Geländes. Alle Richtlinien sagen aus, dass der Aufstellungtsort der geplanten Anlage deutlich dargestellt werden muss. Sorry, ist das so schwer?


Warum ist so ein Ausdruck nicht ausreichend? Mit Koordinaten und eingezeichnetem Generator ist das doch deutlich.
Oder geht das nicht, weil`s nichts offizielles vom Katasteramt ist?

das_evu hat geschrieben:Aber auch hier der Hinweis auf die Guten in der Branche. Da habe ich auch absolut gute Beispiele, die es einfach im Vorfeld im Sinne ihrer Kunden abstimmen.


Könntest Du so ein gutes Beispiel mal - anonymisiert - als Muster im Forum einstellen?
MfG
Ralf Hofmann

_________________________________________________________________________

30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013
Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
Benutzeravatar
Ralf Hofmann
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3576
Registriert: 27.10.2011, 16:02
Wohnort: 35745 Herborn in Hessen
PV-Anlage [kWp]: 53,6
Info: Betreiber

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Sonnenfinsternis » 24.01.2012, 00:32

Ralf Hofmann hat geschrieben:
das_evu hat geschrieben:Irgend ein Google-Maps Ausdruck des Geländes. Alle Richtlinien sagen aus, dass der Aufstellungtsort der geplanten Anlage deutlich dargestellt werden muss. Sorry, ist das so schwer?

Warum ist so ein Ausdruck nicht ausreichend? Mit Koordinaten und eingezeichnetem Generator ist das doch deutlich.
Oder geht das nicht, weil`s nichts offizielles vom Katasteramt ist?

Da muss nichts 'offizielles vom Katasteramt' kommen. Dank INSPIRE ist es mittlerweile so, dass (übrigens kostenlos) im Netz alle notwendigen Daten (Katasterdaten inkl. Flurstücksnummern) verfügbar sind. Die Optik weicht zwar von Bundesland zu Bundesland etwas ab, aber so ähnlich wie in Sachsen hat man es dann überall:
INSPIRE.PNG
Und mit der Flurstücksnummer kann es dann jeder VNB (ordentlich geführte Bestandskarten natürlich vorausgesetzt) eindeutig zuordnen. Hier ist die Bringschuld also eindeutig bei den Antragstellern - einfach mit dem Buntstift, egal ob nun am Bildschirm oder auf dem Ausdruck, die Lage der zu errichtenden PVA einzuzeichnen ist ja wohl kaum zu viel verlangt!

Sonnenfinsternis
Um diese Datei oder Foto laden zu können, musst Du im Forum eingeloggt/registriert sein
am Netz seit 17.10.2007 mit 6,3 kWp
36 * Suntechpower STP175S
1 * Fronius IG60HV
Dachausrichtung 225° Dachneigung 38°
http://www.sonnenertrag.eu/de/frohburg/sonnenfinsternis/1761/1380.html bzw. http://www.pv-log.com/Anlage/99.php
Benutzeravatar
Sonnenfinsternis
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 2524
Registriert: 22.08.2007, 09:51
Wohnort: Frohburg
PV-Anlage [kWp]: 6,3
Info: Betreiber

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon das_evu » 28.01.2012, 02:02

Elektro und Umwelt hat geschrieben:Pst,
es gibt VNB's die benötigen das noch nicht wirklich wie z.B. unser Netzcenter!
In einem anderen Fall wollten die Stadtwerke unbedingt einen Lageplan haben. Nachdem wir und unser Kunde den Herren erklärt haben das es für dieses Gebäude Baujahr 1920 kein Lageplan vorliegt ging es plötzlich auch ohne!

Mit anderen Worten: ich finde es schon ziemlich dreist wie Du hier auftrittst und so tust als wären alle unfähig und nur Du hättest den Durchblick!
Bisher sind wir mit allen Netzbetreibern gut ausgekommen und das hat wahrscheinlich vorallem etwas mit vernünftiger Kommunukation zu tun!
Wer seinen Gegenüber gleich arrogant und von oben herab behandelt, braucht sich wohl nicht wundern wenn es ihm ähnlich ergeht! :wink:

Gruß E&U

Es geht nicht um meinen Durchblick oder nicht.

Ob Dein VNB das so akzeptiert ist eine andere Frage.

Es gibt die Regularien.
Sei es bisher die BDEW Niederspannung, oder nun auch AR4105, beide fordern nachvollziehbare Lagepläne mit Kennzeichnung der beplanten Dachflächen.

Dass dies kaum mal jemand plausibel liefert...
Ist genau im Tenor meines Beitrags, nur Rechte aus EEG abrufen, aber Null Bereitschaft zur Erfüllung an Anforderungen der sonstigen Regularien.

Ich gehe hier ganz gewiss auch nicht auf die zitierten Teile meiner Beiträge ein, Mitwirkungsplicht, ganz klar im EEG geregelt,. wird in >80% der Fälle missachtet.

Macht es weiterhin so, wir dokumentieren jeden Blödsinn der uns diesbezüglich mangelhaft eingreicht wird.
Auf die 8-Wochen-Frist berufen hat demnach wenig Erfolg, wenn das Mitwirken nicht erkennbar ist.

Und da setzt die AR4105 endlich mal viel schärfere Regeln, völlig unabhängig des EEG.
Habe bisher noch keine 100% korrekte Anmeldung nach AR4105 gesehen. In der Mittelspannung noch viel größeres Ungemach. Da will der Dorfelektriker der schon immer mit dem Kunde arbeitet, plotzlich unbekanntes Terrain bearbeiten.
Ist doch klar dass dies im Desaster endet.

Einerseits nachvollziehbar, es will sich jeder den Regularien mit möglichst geringen Aufwand entziehen.
Die Nummer zieht nicht mehr. 8 Wochen nach Zugang der kompletten Unterlagen nach Vorgabe AR4105 oder BDEW-Mittelspannung, ansonsten nix mit Nerverei.

Es wird ein Katasterplan verlangt, kein Google-Maps-Ausdruck mit dem halben Dorf drauf!
Eine klare und deutliche Kennzeichnung der betroffenen Flurstücke und Dachflächen ist gefordert.
Das ist in 85% der Anmledungen Fehlanzeige!

Viellcht auch mal die Bestands- und Neuanalgen gescheit kennzeichnen, alles schon zu viel verlangt.
Jeder aktuelle Verkäufer sieht nur seine Anlage, den Rest interessiert den dies NULL.

Angaben zu Bestandsanlage sind aber Pflicht! Schriebt Euch das endlich mal hinter die Ohren.
Und dies auch in Schaltübersichten entsprechend darzustellen ist Bestandteil der Regularien.

Wer nicht fähig ist einen Lage/Katasterplan mit den beplanten Dachflächen einzureichen ist schon disqualifiziert.
Schaltpläne das nächste Horror-Thema. Nicht mal erkennbar ob es um eine Erweitunrung der bestehenden Anlage in Volleinspeisung, oder um Neuerrichtung als Eigenverbrauchsanlage ist.

Nehmt endlich mal Eure Solateure/Installateure passend in die Pflicht, Brauchbares abzuliefern, so dass wir überhaupt erst mal erkennen können um was es geht.

Kleine (Erst-/Neu)Anlagen mal außen vor.

Es geht nicht um VNB gegen Einspeiser, sondern um fachgerechte Anmeldungen durch die Sol-/Installateure.

Nur die werden Euch natürlich immer erzählen, der VNB macht Mist. Schon klar.

Werte Herren der Zunft, macht endlich Euren Job so, dass wir unseren ohne 50 Nachfragen im Sinne Eurer sowie der Netzkunden möglichst zeilführend machen können.

Das geht aber nicht, wenn immer nur mangelhafte Minimal-Leistung im Zuge der Anmeldung gebracht wird.
Und wenn Ihr keine Ahnung von Anlagen hinter einer kundeneigenen Station, für die eine Anmeldung nach BDEW-Richtlinie Mittelspannung erforderlich ist, lasst einfach die Finger davon und beratet Euren Kunden , dies einem kompetenten Partner zu übergeben.

Aber nicht hier im Sinne gegen die VNB rumstänkern.

Ich bekomme jeden Tag auch Anmeldungen für Anlagen an der Mittelspannug rein, es gab noch nicht eine Einzige, die mal in allen Teilen den Anforderungen gemäß Richtlinie entsprach.

Im Niederspannungsbereich das gleiche Elend, es könnte alles viel einfacher gehen, hieltr5e man sich an die Anforderungen nach den Richtlinien.

Wenn aber jeder nur meint irgend einen unzureichenden -aus seiner Sicht ausreichenden Mist- abliefern zu müssen, wohl an, macht es weiter so. Wir werden es dem Kunden dokumentieren, wer hier wo geschlafen hat.
das_evu
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 231
Registriert: 20.04.2010, 22:15
Info: Interessent

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon das_evu » 28.01.2012, 02:50

Ralf Hofmann hat geschrieben:...
Könntest Du so ein gutes Beispiel mal - anonymisiert - als Muster im Forum einstellen?


Wieso soll ich hier ein Muster einstellen?
Ist das Sache der VNB?

Wie wäre es mal mit Bemühung seitens der Betreiber/Solatuere/Installateure den Anforderungen nach Richtlinie selbst was zu bringen?

Es ist doch alles klar geregelt. Sorry, wenn niemand fähig ist gemäß den Richtlinien mal was selbst beizubringen... unglaublich.

Vergiss es, da ständig die VNB in die Böse-Bube-Situation zu bringen. Wie wäre es mal mit Eigeninitiative nach den Richtlinien seitens der Innungen mal selbst was Gescheites auf die Beine zu bringen?

Ihr arbeitet im Sinne der Kunden denen Ihr die Dinger auf's Dach nagelt. Also bitte entsprechende Initiative, das mit den VNB im Vorfeld in geregelte Bahnen zu lenken, anstatt wenn es klemmt auf den VNB als bösen Bube zu verweisen.

Die Nummer ist so was von durch.
das_evu
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 231
Registriert: 20.04.2010, 22:15
Info: Interessent

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Elektro und Umwelt » 28.01.2012, 14:58

das_evu hat geschrieben:Es geht nicht um meinen Durchblick oder nicht.


Stimmt, darum geht es wirklich nicht!
Für mich zählt aber schon irgendwie die Art und Weise wie man miteinander kommuniziert!
Und sorry, so arrogant und überheblich wie Du hier auftrittst darüber kann ich echt nur noch lachen!
Aber, ich hab das schon öfters geschrieben, anonym im Internet ist das relativ leicht, da lässt man gerne mal "die Sau raus" im "wahren Leben" dagegen wählt man seine Worte mit bedacht denn man kennt sich ja! :wink: :mrgreen:

Gruß E&U
8,32kWp Shell PowerMax Eclipse 80-C (CIS)
Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
Datenlogger: www.solarlog-home2.de/elektroundumwelt
Benutzeravatar
Elektro und Umwelt
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 2612
Registriert: 04.06.2006, 14:38
Wohnort: Oberbayern
Info: Solarteur

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Cruso » 28.01.2012, 15:33

Wieso soll ich hier ein Muster einstellen?
Ist das Sache der VNB?


Danke für die Sichtweise aus dem Blick eines EVU Mitarbeiters.

Leider sind bei der ganzen Sache diverse Dinge nicht berücksichtigt, welche dem Mitarbeiter und Solarteur egal sein können, jedoch alles andere tun wie zu einem sauberen Ablauf und einer sauberen Bestandspflege beizutragen.

Das beginnt schon damit, welche Daten dürfen überhaupt aus Datenschutzgründen, Wahrung der Privatssphäre erhoben werden oder nicht.
Welche Daten sind unerlässlich bzw. dringend notwendig, welche sind nice to have und welche dürften eigentlich gar nicht erhoben werden.
Hier herrscht auch zwischen den einzelnen EVUs und Netzbetreibern ein fast unbeschreibliches durcheinander.
Im Zweifel hat der Solateur hier auch berechtigterweise den Mut zur Lücke.
Auch muss einem klar sein, ein Netzbetreiber hat juristisch nicht das Recht Verordnungen, Gesetze und "Vorschriften" zu erlassen.
Bei so manch einem EVU Bogen wird einem schnell klar, hier hat sich irgend jemand ausgetobt ohne sich an irgendwelche übergeordneten Gesetze zu halten.
Und nun darf man sich nicht wundern, weshalb es keine klare Richtlinie oder ähnliches gibt.
Spätestens wenn Herr XYZ von ZZ Solarpark in der obersten Etage anruft und den Herrn ... im Golfclub anspricht, klingelt beim Teamleiter das Telefon oder bekommt er die Weisung Ungereimtheiten einfach zu dokumentieren.
Der Herr in der obersten Etage weiß halt, das Zeugs ist alles andere als wasserdicht und hält keinerlei juristischen Prüfung stand.
Genauso war es beim 60 Monate Energieliefervertrag meiner Oma. Vor Ort gingen sie an die Decke und sagten das ist so, Vertrag ist Vertrag. Dem Hausjurist in Karlsruhe war sofort klar, der Vertrag geht nicht.

Solange man es nicht schafft das gebacken zu kriegen bringt halt alles nichts.

Über die Frage ob es überhaupt einer Lagezeichnung bedarf oder ob nicht nur die Grundstücknummer reicht, kann man lange streiten. Die PV Anlage muss ja in sich sicher sein und sich nach außen nach Norm Verhalten und diese ist glasklar.
Die EVUs könnten die Meldungen stark vereinfachen, z.B. Online und solange gewisse Daten fehlen wird das Formular endgültig nicht angenommen. Die wissen jedoch weshalb sie es nicht so machen.

(((Interessant ist oft auch ein Blick in andere Länder wie dies dort gehandhabt wird, und welche Daten verlangt werden. Stichwort Energiezähler an Grundstücksgrenze in den USA)))
Cruso
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1776
Registriert: 29.07.2010, 23:38
Info: Interessent

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Ralf Hofmann » 28.01.2012, 17:00

Hallo das_evu,

das_evu hat geschrieben:Ist genau im Tenor meines Beitrags, nur Rechte aus EEG abrufen, aber Null Bereitschaft zur Erfüllung an Anforderungen der sonstigen Regularien.


da hast Du Recht, beide Seiten müssen Ihren Verpflichtungen aus den Gesetzen und weiteren Regularien nachkommen.
Die Praxis zeigt aber auch, wie im richtigen Leben, dass es immer wieder dazu kommt, das dieser Grundsatz auch von beiden Seiten verletzt wird, nicht nur von den Solarteuren.
Die Anlagenbetreiber haben damit zunächst erstmal nix zu tun, die hängen nur zwangsweise mit im Boot, weil ihre Interessen dabei berührt werden.
Auch die Netzbetreiber fordern von den Solarteuren Dinge, die juristisch nicht zu rechtfertigen sind und stiften damit Unruhe und Verwirrung.
Die Beispiele dazu (Zwang zu Zweirichtungszählern, Forderung zu Rundsteuerfähigkeit bei Anlagen unter 30 kwp oder nach Überdimensionierung der WR usw.) sind uns allen bekannt.

Wenn sich jeder darauf zurückzieht, nur das zu tun was er unbedingt muss, kommt so ein Mist dabei heraus, denn Missverständnisse und kleinere Schlampereien gibt`s nunmal immer und überall.
Lösung des Problems ist zweifellos eine gewisse geistige Flexibilität und auch mal Hilfestellung, zu der man eigentlich nicht verpflichtet ist.
Das gilt für alle Beteiligten, Anlagenbetreiber wie Solarteuer und Mitarbeiter der VNB.

das_evu hat geschrieben:Mitwirkungsplicht, ganz klar im EEG geregelt,. wird in >80% der Fälle missachtet.


Und weil das so ist, kann jeder wählen: Die Fehler der anderen hinnehmen, sich ärgern und `rumkotzen oder einfach mal über den Schatten springen und unbürokratisch Hilfestellung leisten.
Notorischen Nixraffern muss man ja nicht dauernd hinterherlaufen, aber ein-, zweimal sollte man schon in der Lage sein, dem Gegenüber zu helfen.
Das gilt im Sinne von Kundenservice nicht nur für das Miteinander zwischen Mitarbeitern der Netzbetreiber und Solarteuren sondern natürlich auch zwischen Solarteur und Anlagenbetreiber und weiteren Beziehungen.

das_evu hat geschrieben:Auf die 8-Wochen-Frist berufen hat demnach wenig Erfolg, wenn das Mitwirken nicht erkennbar ist.


Das ist richtig. Zuvor ist jedoch die Mitwirkung des VNB erste Pflicht. Ich zitiere mal das EEG dazu:

EEG 2012 § 5.5 hat geschrieben:Netzbetreiber sind verpflichtet, Einspeisewilligen nach Eingang eines Netzanschlussbegehrens unverzüglich einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens zu übermitteln.
In diesem Zeitplan ist anzugeben:
1. in welchen Arbeitsschritten das Netzanschlussbegehren bearbeitet wird und
2. welche Informationen die Einspeisewilligen aus ihrem Verantwortungsbereich den Netzbetreibern übermitteln müssen, damit die Netzbetreiber den Verknüpfungspunkt ermitteln oder ihre Planungen nach § 9 durchführen können.


Ich gehe mal davon aus, dass Du das so immer machst, oder?
Wenn Du also den Solarteuren, die bei Dir nach einem Netzanschluss einer PV-Anlage anfragen pflichtgemäß genau die Informationen gibst, die Du benötigst, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können ist ja alles o.k.
Dann sind die Solarteure in der Pflicht, Dir auch die entsprechenden Infos kurzfristig zukommen zu lassen, sonst darf keiner von denen meckern.
Klar ist dabei, dass wenn bei den eingereichten Unterlagen etwas fehlt oder unklar ist, Du nachfordern musst. Aber das tust Du ja sicher auch.
Dann darf sich auch kein Solarteur beschweren, das der Antrag nicht bearbeitet wird, wenn er seiner Pflicht der Informationsübermittlung nicht nachgekommen ist.
Wenn er dagegen keinen ausreichenden Fragenkatalog vom VNB bekommen hat, ist der schwarze Peter mit Recht beim VNB!

das_evu hat geschrieben:Und da setzt die AR4105 endlich mal viel schärfere Regeln, völlig unabhängig des EEG.
Habe bisher noch keine 100% korrekte Anmeldung nach AR4105 gesehen.


Meinst Du die Vordrucke im Anhang und den Text unter Punkt 8?
Sonst konnte ich nichts finden . . . so scharf finde ich das nicht.
Von Katasterauszug als Lageplan finde ich da übrigens nichts.
Ich habe aber auch nur den Entwurf zur AR4105 gelesen, die AR4105 selbst liegt mir leider nicht vor.

das_evu hat geschrieben:Die Nummer zieht nicht mehr. 8 Wochen nach Zugang der kompletten Unterlagen nach Vorgabe AR4105 oder BDEW-Mittelspannung, ansonsten nix mit Nerverei.


Sorry, das ist falsch.
Die 8-Wochenfrist ist im EEG geregelt und zu dieser Frist gibt`s keinen Bezug zu den von Dir genannten Vorschriftenwerken.
Zur 8-Wochenfrist gibt`s nur einen Bezug dahingehend, dass für den VNB die Zeit ab dem Moment läuft, nach dem der Solarteur die Informationen vorgelegt hat, die der VNB beim Solarteur oder Installateur anzufordern hat!
Und der Zeitplan, in dem diese Informationen angefragt werden hat der VNB unverzüglich nach Eingang des Anschlussbegehrens mitzuteilen!

das_evu hat geschrieben:Es wird ein Katasterplan verlangt


Wo steht das?

das_evu hat geschrieben:Nicht mal erkennbar ob es um eine Erweitunrung der bestehenden Anlage in Volleinspeisung, oder um Neuerrichtung als Eigenverbrauchsanlage ist.


Um diese Unterscheidung zu machen ist kein Schaltplan nötig.
Nach AR4105ist dazu nur ein Kreuzchen im entsprechenden Kästchen des passenden Formulars nötig.
Oder einfach eine Antwort auf die entsprechende Frage des VNB.
Dass im Schaltplan darüber hinaus ein alter Bestand von Einspeiseanlage erkennbar sein muss, versteht sich von selbst.

das_evu hat geschrieben:Nehmt endlich mal Eure Solateure/Installateure passend in die Pflicht, Brauchbares abzuliefern, so dass wir überhaupt erst mal erkennen können um was es geht.


Das ist jetzt an die Anlagenbetreiber gerichtet, oder?
Ist nett gemeint, aber sicher nicht das Bier der Anlagenbetreiber. Es ist der Job der Solarteure, hier Brauchbares zu liefern.
Der Anlagenbetreiber hat i.d.R. weder die fachliche Kompetenz, das auch nur zu beurteilen noch weiss er überhaupt, was der VNB fordert.
Es sei denn, wir schauen alle mal über den eigenen Tellerrand und helfen und gegenseitig, die Kuh vom Eis zu kriegen.
Du könntest mal damit anfangen und uns Betreibern die nötigen Infos geben, was so alles verlangt wird für eine richtige Anfrage.
Ach nein, Du hast diese Infos ja schon verweigert weil`s nicht Deine Sache ist:

das_evu hat geschrieben:Wieso soll ich hier ein Muster einstellen?
Ist das Sache der VNB?


Dann fällt`s mir aber auch etwas schwer, Deine Forderung ernstzunehmen, dass die Betreiber ihre Solarteure diesbezüglich anzutreiben haben.
Wer selber nicht mehr tut wie notwendig, sollte nicht andere genau dazu auffordern, sonst wirkt das schnell mal lächerlich.

das_evu hat geschrieben:Es geht nicht um VNB gegen Einspeiser, sondern um fachgerechte Anmeldungen durch die Sol-/Installateure.


Genau. Und wenn wir feststellen, das das so nicht richtig klappt, sollten alle Beteiligten eben etwas mehr tun wie unbedingt erforderlich.
Sonst wird sich da nie etwas ändern.

das_evu hat geschrieben:Nur die werden Euch natürlich immer erzählen, der VNB macht Mist. Schon klar.


Klar, keiner will`s gewesen sein. Jeder heult `rum, wenn der Andere das Förmchen auch mal haben will. Ist wie im Kindergarten. :wink:

das_evu hat geschrieben:Es ist doch alles klar geregelt. Sorry, wenn niemand fähig ist gemäß den Richtlinien mal was selbst beizubringen... unglaublich.


Der erste mit einer Bringpflicht bei einem Netzanschlussbegehren nach EEG ist der Netzbetreiber. Erst danach hat der Solarteur / Installateur eine Bringpflicht.
MfG
Ralf Hofmann

_________________________________________________________________________

30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013
Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
Benutzeravatar
Ralf Hofmann
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3576
Registriert: 27.10.2011, 16:02
Wohnort: 35745 Herborn in Hessen
PV-Anlage [kWp]: 53,6
Info: Betreiber

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon Mühli » 28.01.2012, 18:08

@Das_EVU

Irgendwie versteh ich dich nicht. Freud dich das, was du hier machst?

Du magst in weiten Punkten recht haben, ohne Zweifel.

Aber warum hilfst du dann den Leuten hier nicht?

Wenn du nach einem Muster gefragt wirst, weil die User hier ja tun wollen, was du ihnen sagst/vorschlägst, lehnst du ab.
Weißt es wahrscheinlich selber nicht, zitierst hier nur irgendwelche Regularien.
Das ist sowas von peinlich was du hier abziehst, spottet jeder Beschreibung.
"Das ist verboten, steht im Gesetz"...danke, tolle Aussage, dazu braucht auch niemand Jura studieren.
Einen Anwalt würde ich nie für sowas bezahlen..."Betrug ist verboten, steht im StgB"
Wenn dir das vorliegt, stelle doch bitte mal einen etwas genaueren Verweis rein.
Das würde den Leuten helfen, das zu tun, was du forderst!

Sagst also, macht es vorschriftsgemäss, und ich reg mich drüber auf, sag euch aber nicht wies richtig geht.
Danke, sehr freundlich.

Ich hatte übrigens einen Katasterauszug incl. deutlich markierten Bebauungsflächen für die PV eingereicht und auch einen Stromlaufplan eingereicht.
Hab das bei Eon online gemacht und wenn man nix zum uploaden hatte, wurde es auch nicht angenommen.
Ob der Anschlussplan korrekt war, weiß ich nicht, ich bin nur Laie und habe mein bestes gegeben.
Gezeichnet mit normalem CAD, Sicherungsautomaten, SLS etc. eingezeichnet, technische Daten selbst recherchiert und angegeben.
Habe es deshalb selbst gemacht, weil ich noch nicht wusste, wer mein Solarteur wird.

Finde es schon ein bisschen komisch, dass du es hier auf die Solarteure abschiebst, denn eigentlich ist das Sache des Kunden, sowas zu machen, wird aber "etwas" verkompliziert....
Denn ICH kümmere mich vorher um die Zubaugrenze, bevor ich eine Firma beauftrage etwas zu installieren.
Sehe nicht ein, jemanden zu bezahlen und dann evtl. garnix zubauen zu dürfen. Dann wird es niemand umsonst machen.

Ich kann schlecht 50kW in Auftrag geben und dann vom Solarteur einreichen lassen, wenn ich die gar nicht anschließen darf.
Sowas prüfe ich vorher, bevor ich eine Ausschreibung mache.
Und wie du weißt, ist der Stromlaufplan (1 oder 3 phasig...) auch abhängig davon, wieviel ich anschließen darf und muss evtl. nach der Einspeisezusage vorher geändert werden.
Also zumindest den Stromplan finde ich als kompletten Schwachsinn, solange das EVU den entsprechenden Zubau nicht abgesegnet hat.
Über die Fläche lässt sich noch streiten, aber auch die ist abhängig vom Zubau. Und ein Kreuzchen im Katasterplan wird dir kaum helfen, wenn es schon maßstabsgerecht eingezeichnet werden soll.

Also, hilf bitte den Usern hier, wenn du sie schon als faul oder inkompetent hinstellst.

Gruß
6,6kWp West 92°, DN30°; 30xSolon Blue 220 an SB4000TL und 2100TL; 2008
16,92kWp, davon 5,64kWp Ost 88°, DN30°;24xSchott Poly 235; 11,28kWp Süd -10°, DN10° 48xSchott Poly 235 an STP 15; 2011
2,35kWp Südwest 72°, DN42°; 10xSchott Poly 235 an SB2100TL; 2011
Benutzeravatar
Mühli
Forum Genie
Forum Genie
 
Beiträge: 6170
Registriert: 02.09.2008, 22:45
Wohnort: Lkr. Deggendorf
PV-Anlage [kWp]: 25,87
Info: Betreiber

Re: EVU blockiert geeichten elektronischen Einspeisezähler

Beitragvon das_evu » 01.02.2012, 22:25

Jodl Halloooo....

[quote="das_evu"]
Grundlage sind die Änderungen des EnWG §21b bezüglich der Anforderungen an den Messstellenbetreiber.[/quote]
...

[quote]
die "Anforderungen an den Messstellenbetreiber" interessieren den TS nicht
weil er nämlich kein Meßstellenbetreiber ist und auch keiner sein will und auch nicht muß
...
nein
warum auch
[/quote]

Darf ich der Aussage entnehmen, dass für Herrn jodl und die gesamte werte Einspeiserschaft das EnWG nicht gilt?
Es geht nicht darum ob er einer sein will oder muss, er DARF nicht.

[quote]es würde eher was voran gehen, wenn du und deinesgleichen euere Arbeit machen würdet, zu der ihr gesetzlich verpflichtet seid, und nicht ständig die Leute mit irgendwelchen ausgedachten Sachen schikanieren
[/quote]

Mach erst mal sebst die Hausaufgaben und werf uns nicht Schikane vor. Die VNB haben das EnWG nicht gemacht, wende dich bitte an den Gesetzgeber.

Aber genau die Aussage "Nein, warum auch" zeigt das gestörte Verhlten zu den eigenen Pflichten, nur alle Vorteile aus dem EEG zihen und fordern, für alles andere gibt es nur Scheuklappen.

So kann das nix werden.
das_evu
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 231
Registriert: 20.04.2010, 22:15
Info: Interessent

VorherigeNächste

Zurück zu Verteilnetzbetreiber (VNB)



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste