Erzeugerzähler ausgefallen; Fragen

  • Hallo zusammenm,


    bei der Jahresablesung habe ich festgestellt, dass mein Eltako Erzeugerzähler (WSZ12B-32A) ausgefallen ist.
    Das Zählwerk läuft nicht mehr weiter und die rote LED leuchtet dauerhaft.
    Im laufenden Betrieb kontrolliere ich nur regelmäßig die elektronsichen Daten (SolarLog) meiner Anlage. Hierdurch habe ich den Ausfall leider erst jetzt bemerkt.


    Insgesamt ist die Sache dahin ärgerlich, das seit der Inbetriebnahme der Solar-Anlage (am 30.09.2011) dies nun schon der zweite Eltako Erzeugerzähler ist, der ausgefallen ist!


    Nun zu meinen Fragen:
    1. Darf ich den Zähler selber wechseln? Ich habe jemanden mit einer Ausbildung zum Energieelektroniker-Anlagentechnik der mir den Zähler wechseln kann. Akzeptiert dies wohl der Netzbetreiber oder brauche ich einen "offziellen" Elektriker der mir auf dem Formular einen Stempel machen kann?


    2. Ich habe den Hinweis bekommen, dass der elektr. Zähler relativ empfindlich auf Überspannung sein soll.
    Evtl. wäre die Nachrüstung einen mit einem Überspannungsschutz sinnvoll. Was meint ihr? Und wie müsste die aussehen?


    Danke
    Deinjo

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Deinjo

    1. Darf ich den Zähler selber wechseln?


    Zuerst, wem gehört der Zähler?


    • VNB - nein
    • Deiner - ja

      • Volleinspeisung - dann nicht, da im verplombten Bereich
      • Überschusseinspeisung - ja, da unverplombt (zumindest bei mir)

    20.12.11: 11,28 kWp aus 26 St. Q.PRO 235 (-100°) + 22 St. Q.PRO 235 (-10°) an STP 10000TL-10

    26.03.12: 9,18 kWp aus 18 St. Q.PEAK 255 (-100°) + 18 St. Q.PEAK 255 (80°) an STP 8000TL-10

    17.08.15: 5,72 kWp aus 22 St. Q.PRO 260 (80°) an STP 5000TL-20

    alle DN 22°


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  • Hallo,


    der Zähler gehört mir und es handelt sich um eine Überschusseinspeisung.


    Ich habe heute auch jemanden vom Netzbetreiber erreicht. Der Mitarbeiter meinte, dass es nur von einem registrierten (Eintragungsnummer) Installateur erfolgen darf.


    Weiß da jemand genaueres? Wie/wer da dran darf?


    Danke
    Deinjo

  • Zitat von Deinjo

    Ich habe heute auch jemanden vom Netzbetreiber erreicht. Der Mitarbeiter meinte, dass es nur von einem registrierten (Eintragungsnummer) Installateur erfolgen darf.


    das ist richtig. Gilt aber nicht nur für das Wechseln des Zählers, sondern für alle Arbeiten an der Elektroinstallation.
    Elektroarbeiten dürfen nur durch im Installateurverzeichnis des EVU eingegtragene Unternehmen durchgeführt werden.


    http://www.pvu-netze.de/media/mb_eintinstv.pdf

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Zitat von KKoPV


    Zuerst, wem gehört der Zähler?


    • VNB - nein
    • Deiner - ja

      • Volleinspeisung - dann nicht, da im verplombten Bereich
      • Überschusseinspeisung - ja, da unverplombt (zumindest bei mir)


    der Erzeugungszähler muß nicht in einem verplombten Bereich installiert werden, der kann auch neben dem Wechselrichter sein

  • Zitat von Deinjo

    der Zähler gehört mir und es handelt sich um eine Überschusseinspeisung.


    Liegt also in deinem Verantwortungsbereich, also entweder neuen Zähler durch dich setzen lassen oder einen Zähler durch den VNB setzen lassen.
    Beim Wechsel aber unbedingt den Wechselrichter auslesen lassen um eventuelle Defektumrechnungen sinnvoll belegen zu können.

    Tell me moooooooore...

  • Hallo,
    nur so nebenbei,
    bei Inbetriebnahme 2011 ist der Erzeugungszähler für die DV-Vergütung maßgebend, muss also im plombierten Bereich liegen.
    Egal, ob es sich um einen eigenen, oder VNB-Zähler handelt, kann ein Austausch nur von einem vom VNB zugelassenen Techniker erfolgen. Ob der neue Zähler Deiner, oder einer vom VNB ist, spielt dabei keine Rolle.
    Sonnige Grüße

    28 EGING 190W, WR SMA 5000TL20
    Ausrichtung -36°, DN 42°
    I.B.N. 6/2011

  • Zitat von Anion

    Hallo,
    nur so nebenbei,
    bei Inbetriebnahme 2011 ist der Erzeugungszähler für die DV-Vergütung maßgebend, muss also im plombierten Bereich liegen.
    Egal, ob es sich um einen eigenen, oder VNB-Zähler handelt, kann ein Austausch nur von einem vom VNB zugelassenen Techniker erfolgen. Ob der neue Zähler Deiner, oder einer vom VNB ist, spielt dabei keine Rolle.
    Sonnige Grüße


    hallo ,
    kannst du für diese Behauptung auch eine Quelle angeben ?


    Mir ist diesbezüglich nämlich nichts bekannt


    falls das so sein sollte , wer darf dann diesen "verplombten Bereich" verplomben ?
    wahrscheinlich der Anlagenbetreiber , nehme ich an?
    Analog zu einem Bezugsstromzähler, da verplombt ja auch der Lieferant.

  • [Klugscheissermodus]Der Lieferant verplombt gar nichts. Höchstens der Netzbetreiber.
    [/Klugscheissermodus]
    Gruß
    Jochen

    14,8 kWp Solar Fabrik / Fronius
    23 kWp Bosch / Danfoss
    55 kWp Frankfurt Solar / Danfoss
    30 kWp Yingli / SolarEdge
    15,8 kWp Bosch / SMA
    Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH

  • Zitat von JayM

    [Klugscheissermodus]Der Lieferant verplombt gar nichts. Höchstens der Netzbetreiber.
    [/Klugscheissermodus]
    Gruß
    Jochen


    Erzeugungszähler können dezentral verbaut werden, oder spricht da was dagegen?
    Und dann kommt der Netzbetreiber und verplombt den Kleinverteiler neben dem Wechselrichter wo der Zähler eingebaut ist
    Und dann verplombt er auch noch den Wechselrichter
    und die Verteilung
    und so weiter...
    ganz bestimmt.


    Weil das ein etwas unglaubwürdiges Scenario ist, deshalb habe ich oben geschrieben ob der Anlagenbetreiber denn verplomben soll, weil -zumindest in meiner Installation- wird der Netzbetreiber nichts was nach dem Zähler liegt verplomben.
    Keine Ahnung wie das bei dir so geregelt ist?


    Und Anion hat die Quelle für seine Behauptung auch noch nicht gefunden