Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon trinkfix » 03.04.2012, 22:16

Hallo zusammen,

die Situation ist folgendermaßen:

Inbetriebnahmedatum meiner Anlage mit 29,7 kWp ist der 05/2011 und nun kommt ein weiterer Anlagenbetreiber
auf dem gleichen Grundstück dazu mit 94kWp Inbetriebnahmedatum 03/2012 (innerhalb 12 Monate) zusammen über 100 kWp.


Zur Vergütungsberechnung der neuen Anlage werden die Anlagen zusammengezählt das ist klar aber wie ist es mit dem Lastmanagement?

Das EVU schreibt dem neuen Betreiber vor für beide Anlagen alt und neu jeweils einen Lastgangzähler einzubauen 2*600€/a sowie meine Wechselrichter auf Ferngesteuerte Abschaltung umzurüsten.

Wie sieht es mit einem neuen Anschluß beide Anlagen mit einem Haupt- und Unterzähler aus?

Betsen Dank und Viele grüße
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Beitragvon Trashman » 03.04.2012, 22:22

Muss alles der neue Betreiber zahlen, steht so auch im EEG.
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Re: Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon trinkfix » 12.06.2012, 18:53

so, jetzt will das EVU meine Anlage auf Lastgangzählung mittels Funk umrüsten.
Hier entstehen einmalige Kosten für das Umrüsten der Messeinrichting sowie des GSM-Modems zur Erfassung der Ist-Einspeisung.

Für die Lastgangzählung mittels Funk sowie die Kommunikation per GSM-Modem werden pro Jahr ca 180 Euro fällig.

Hier meine Frage kann ich all diese Kosten auch die jährlichen auf den neu hinzugekommenen Anlagenbetreiber übertragen?
Wenn ja, muß ich mir direkt die Kosten bei dem neuen Betreiber wiederholen oder wäre es denkbar das sich der VNB die Kosten direkt vom neuen Betreiber holt?


da laut EEG:

Entsteht eine Pflicht nach den Absätzen 1 und 2 für eine Anlagenbetreiberin oder einen Anlagenbetreiber erst durch den Zubau von Anlagen einer anderen Anlagenbetreiberin oder eines anderen Anlagenbetreibers, kann sie oder er von dieser anderen Anlagenbetreiberin oder diesem anderen Anlagenbetreiber den Ersatz der daraus entstehenden Kosten verlangen.


Für die Umsetzung des Einspeisemanagements gibt es eine Auswahl:
per GSM-Modem 2/4 oder 15 stufig
per Kleinfernwirkanlage (mit Sollwertvorgabe) ??
dauerhafte Abregelung auf 70%

vielen dank für die Hilfe
Zuletzt geändert von trinkfix am 12.06.2012, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon Trashman » 12.06.2012, 19:09

Ich würde mich für 2/4 stufig entscheiden (weiß aber nicht wie das per GSM funktionieren soll, ist aber nicht mein Problem).
Höhere Kosten für die Messung sind auch vom neuen Anlagenbetreiber zu bezahlen.
Wann wurde die neue Anlage denn in Betrieb genommen? ab Mai 2012 ist dann nämlich nichts mit RLM mehr vorgeschrieben...
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Re: Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon trinkfix » 12.06.2012, 19:16

die neue Anlage wurde innerhalb der 12 Monate installiert März 2012. da wird der VNB nichzt auf die RLM verzichten wollen.

kann sich der VNB die Kosten direkt vom neuen Betreiber holen oder muß ich mir die Kosten dann vom neuen Betreiber einfordern?
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Re: Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon trinkfix » 13.06.2012, 17:48

hat jemand einen Tip für mich ob das EVU sich die Kosten direkt von Betreiber 2 holen kann? oder wie muss man sich das vorstellen.

ich hab mal die Clearingstelle angeschrieben mal sehen.
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Re: Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon liselotte » 18.06.2012, 08:19

Hallo trinkfix
Bei unseren Stadtwerken wissen die Solateure Bescheid. Sie holen beim SW die Rundsteuerempfänger( meist auch die Zähler ) auf Rechnung und Name des Betreibers und machen die Anlage fertig zur Abnahme durch die SW.

F inde das gut so
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Re: Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon buergersolar » 18.06.2012, 09:51

liselotte hat geschrieben:Hallo trinkfix
Bei unseren Stadtwerken wissen die Solateure Bescheid. Sie holen beim SW die Rundsteuerempfänger( meist auch die Zähler ) auf Rechnung und Name des Betreibers und machen die Anlage fertig zur Abnahme durch die SW.

F inde das gut so
Liselotte

:?: :?: :?: Ich finde das auch gut so - hat aber nichts mit dem Thema zu tun. :?: :?: :?:

Es geht doch hier nicht drum, ob der Solarteur irgendwas im Auftrag des Betreibers machen kann, sondern ob die laufenden Kosten für die neue Zähler- und Fernwirktechnik direkt zwischen VNB und Betreiber2 abgerechnet werden kann, oder ob Betreiber1 das vorstrecken muss und sich von Betreiber2 zurückholen...

Meines Erachtens schreibt das EEG es so, dass man es auslegen und vom Betreiber2 zurückholen muss. Aber vielleicht kann man das auch mit den Beteiligten schriftlich vereinbaren, dass man davon abweicht. Ich würde mal das Gespräch suchen.

Sonnige Grüße
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Re: Erweiterung, Frage zur Lastgangzählung

Beitragvon liselotte » 18.06.2012, 10:51

buergersolar hat geschrieben:
liselotte hat geschrieben:Hallo trinkfix
Bei unseren Stadtwerken wissen die Solateure Bescheid. Sie holen beim SW die Rundsteuerempfänger( meist auch die Zähler ) auf Rechnung und Name des Betreibers und machen die Anlage fertig zur Abnahme durch die SW.

F inde das gut so
Liselotte

:?: :?: :?: Ich finde das auch gut so - hat aber nichts mit dem Thema zu tun. :?: :?: :?:

Es geht doch hier nicht drum, ob der Solarteur irgendwas im Auftrag des Betreibers machen kann, sondern ob die laufenden Kosten für die neue Zähler- und Fernwirktechnik direkt zwischen VNB und Betreiber2 abgerechnet werden kann, oder ob Betreiber1 das vorstrecken muss und sich von Betreiber2 zurückholen...

Meines Erachtens schreibt das EEG es so, dass man es auslegen und vom Betreiber2 zurückholen muss. Aber vielleicht kann man das auch mit den Beteiligten schriftlich vereinbaren, dass man davon abweicht. Ich würde mal das Gespräch suchen.

Sonnige Grüße


Hallo Bürgersolar
Ich hatte das so verstanden, wie die Aufgabenstellung war. Ein Solateur, der eine so grosse Anlage installiert, kennt m.E.
sowohl das EEG als auch die Bedingungen der VNB der Umgebung.Wie die Kosten der Erweiterung verteilt werden, handelt er mit den beiden Betreibern aus.Im Falle eines erstmaligen Zusammmentreffens mit einem weiteren VNB beschafft er sch die notwendigen Infos.
Solateure haben in der Regel mindestens einen Elektriker, der das kann oder im Auftrag erledigt.

meint
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