Hallo zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich der Fernabschaltung vom Netzbetreiber.
Wird für den Zeitraum in dem die Anlage vom Netzbetreiber abgeschaltet wird ( unter 100 kWp ), die verlorengegangene Einspeisevergütung in irgendeiner Art und Weise erstattet?
Ich habe leider noch keine korrekte Antwort auf diese Frage gefunden da sie sich auf unter 100 kWp bezieht.
MFG






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