EON: Soll Anlage Morgen per Hand einen Tag abschalten

  • Abend,


    eine etwas dringliche Frage in die Forumsrunde:


    Da an der 20 kV-Überlandleitung die unseren Ortsteil versorgt, mal wieder "Reperaturen" angesagt sind, wird Morgen bei uns der Strom für mind. einen halben Tag unterbrochen. :twisted:


    Für die Haushalte wird wieder ein Stromaggregat aufgestellt.


    Ohne Netz würden meine WR. ja nicht einspeisen, aber mit Aggregat anscheinend schon...... :-?


    Laut mündlicher Aussage vom EON-Bayern Mitarbeiter wäre ich als Anlagenbetreiber verpflichtet die PV-Anlage in dieser Zeit per Hand vom Netz zu trennen!


    Meine Frage:


    Da ich Morgen gegen 6:30 Uhr in die Arbeit muss und auch nicht vor 18 Uhr Zuhause bin, sehe ich es irgendwie nicht ein, einfach mal pauschal die Anlage den ganzen Zeitraum vom Netz zu nehmen, wenn die Arbeiten nur nen halben Tag dauern.


    Meine Frage: Zu was bin ICH (Anlagenbetreiber) "verpflichtet" ?!


    Grüße


    Beta

  • Hatte diese Arbeiten am RWE-Trafo in den letzten Wochen auch 2x mit Einsatz eines großen Stromaggregates.
    Jedesmal sind die WR automatisch vom Netz gegangen mit der Fehlermeldung "Frequenzreduzierung".
    RWE hat mir allerdings vorher auch nicht Bescheid gegeben.
    So weit ich weiß, hat dein EON-Mitarbeiter recht:
    Anlagenbetreiber sind in einem solchen Wartungsfall zur Abschaltung verpflichtet.

    Gruß
    akultim
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    28,2 kWp auf Ost/West an 2x KACO Powador 14.0 TL3

  • Von unserer EON kenne ich es auch so das die die Frequenz im Notstromaggregat ändern und damit die WR vom Netz halten. Ich denke da weiß mal wieder einer nicht Bescheid.

  • Zitat von mb84

    Von unserer EON kenne ich es auch so das die die Frequenz im Notstromaggregat ändern und damit die WR vom Netz halten. Ich denke da weiß mal wieder einer nicht Bescheid.


    Ich dachte eigentlich auch das die Aggregate so laufen das meine WR. erst gar nicht einspeisen.
    Bei der letzten Reperatur wo ein Aggregat verwendet wurde, sprangen die Sicherungen dieses Aggregat´s an, weil "angeblich" eine Anlage trotzdem versuchte einzuspeisen.


    u.A. wurde meine Anlage daraufhin von einem Mitarbeiter per Hand (Zählerschrank) abgeschaltet.



    Daher - weiterhin: Zu was bin ICH verpflichtet ?


    Beta

  • meine Meinung: du bist zu überhaupt nichts "verpflichtet"
    dagagen ist eon verpflichtet, den in deiner Anlage erzeugten Strom abzunehmen und zu bezahlen
    teil denen mit daß sie dir den Schuh aufblasen können


    üblicherweise ist es wie man lesen kann so, daß die Aggregate mit 51 Hz arbeiten, bisher war das gut weil die Wechselrichter bei 50,2 Hz abgeschaltet haben


    bei meiner letzten Anlage hat eon mir vorgeschrieben daß der Wechselrichter sich erst bei 51,5 Hz trennen darf
    da funktioniert das mit dem Aggregat dann halt nicht mehr


    andererseits hat deine PV-Anlage nach dem Gesetz natürlich Vorrang vor dem Aggregat
    eigentlich darf eon deine PV-Anlage garnicht abschalten und stattdessen ein Dieselaggregat laufen lassen
    (Vorrang der Erneuerbaren Energien)

  • 54Hz ist anhesagt bei netzersetzenden Aggregaten.


    Falls deine Anlage dann trotzdem ans Netz geht, läuft bei dir was falsch.
    Mit etwas Glück nimmt der Netzbetreiber dann deine Anlage dann kompltt vom Netz und das solange, bis der Betreiber den Nachweis der Konformität erbracht hat. Schadensersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber wird es natürlich auch noch geben.


    Vorsichtig mit aufgeblasesen Schuhen!!

  • Zitat von SpookyBlue

    54Hz ist anhesagt bei netzersetzenden Aggregaten.


    Falls deine Anlage dann trotzdem ans Netz geht, läuft bei dir was falsch.
    Mit etwas Glück nimmt der Netzbetreiber dann deine Anlage dann kompltt vom Netz und das solange, bis der Betreiber den Nachweis der Konformität erbracht hat. Schadensersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber wird es natürlich auch noch geben.


    Vorsichtig mit aufgeblasesen Schuhen!!


    nun ist es doch im Allgemeinen eher so, daß im geschilderten Fall der Versorgung durch das Aggregat die bei jeder Anlage verbauten und auch abgenommenen Schutzeinrichtungen dann das Einspeisen verhindern müssen
    z. B. die in den Wechselrichtern verbauten ENS
    von daher ist eine Abschaltung von Hand nicht erforderlich und auch nicht gerechtfertigt
    den Nachweis der Konformität verlangen die Netzbetreiber schon bei der Anfrage, und dann nocheinmal bei der Abnahme
    eine Anlage ohne Konformität kann also garnicht in Betrieb gehen

  • Moin ,
    also ob denn die neueren Anlagen bei Überfrequenz vom Netz gehen , das bin ich mir nicht so sicher eigentlich sollten die schon eine Frequenzregelung haben und somit nicht bei 50,2 Hz abschalten sondern liniear die Leistung reduzieren
    Aber wenn der Netzversorger mich auffordert meine Anlage vom Netz zu nehmen dann komme ich dem nach .
    gruss ionebeschleuniger

    48 Siliken SLK60P6L 245
    Dachneigung 30°
    Wechselrichter SMA-Tripower 12000TL

  • Zitat von ionenbeschleuniger

    Aber wenn der Netzversorger mich auffordert meine Anlage vom Netz zu nehmen dann komme ich dem nach .


    wenn der Netzbetreiber dich auffordert im siebten Stock aus dem Fenster zu springen, machst du das auch?

  • Zitat von jodl

    wenn der Netzbetreiber dich auffordert im siebten Stock aus dem Fenster zu springen, machst du das auch?


    Moin,


    genau das gleiche hab ich auch grade gedacht... :roll: