kurz zum Zustande dieses Beitrages.
Im Rahmen eines Rechercheauftrages, während meines Studiums, bezüglich TAB 2008 Mittelspannung und Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Übergabestationen) sollen in einer Aufstellung die zusätzlichen technischen Regeln, technischen Vorschriften und/oder Ergänzungen der örtlichen Versorgungsnetzbetreiber (EVUs), bezogen auf die jeweils gültigen Fassungen der oben genannten Abschlussbedingungen gegenüber gestellt werden.
Laut EnWG §19 Absatz 1 sind die EVUs dazu verpflichtet, diese Informationen im Internet zu veröffentlichen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Einstieg in die Recherche war eine Liste des BDEW aller VNB’s, deren VNB-Nummern, und des Postleitzahlengebietes.
Mit dieser Liste machte ich mich dran, vorerst feststellen zu wollen, ob es signifikante Unterschiede je nach Verteilnetzbetreiberregion (EnBW, EO.N/Tennet, ect.) gibt.
Leider war die Recherche bis dato nicht sehr erfolgversprechend, folgende Kritikpunkte sind mir aufgefallen:
Verweise auf ungültige TAB’s von 1998 und später des VDEW.
Keine Angaben zu zusätzlichen Ergänzungen der Standardrichtlinien.
Bei gefühlten 60-70 % der VNB’s sind keine Informationen, wie sie gesetzlich gefordert sind zu finden. Telefonische Nachfragen bei den VNB’s verlaufen generell in sehr weitläufigen Telefonschleifen (keiner ist zuständig und bevor man den Zuständigen dann evtl. mal an die Strippe bekommt hat man den halben Laden per Telefon kennengelernt oder der Zuständige wird mit Abwesenheit entschuldigt woraufhin zugesagte Rückrufe nicht stattfinden).
Eines Tages erhielt ich einen unerwarteten Rückruf eines kleinen EVUs aus Baden-Württemberg eine eingehende Diskussion mit dem Herren brachte zu Tageslicht, das diese Ihr Mittelspannungsnetz seit 2 Jahren an die EnBW verpachtet hätten, ein entsprechender Hinweis würde auf der Internetseite fehlen würde aber jetzt nachgepflegt werden.
Wie kann es sein, das trotz der vorliegenden Gesetze nicht einmal die einfachsten Grundlegenden Aufgaben erledigt werden, was hier bedeuten würde ein paar Dokumente zum herunterladen anzubieten.
Folgender Fall angenommen:
Ich bin Auftragsfertiger von MS-Übergabestationen und dazu verpflichtet auf die Forderungen des jeweiligen EVUs einzugehen, wie aber soll eine Angebotserstellung (in einer akzeptablen Zeit für den Kunden geschehen, wenn einem die entsprechenden Dokumente vorenthalten werden. (Dazu zur Info je nach Forderungen eines z.B. UMZ-Q/U Schutzrelais oder anderer Komponenten variieren die Preise um mehrere 1000€ (>=30% des Auftragswertes).
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Kann mir irgendwer sachdienliche Hinweise auf andere Bezugsquellen bezüglich dieses Themas zukommen lassen?
Ich freue mich auf eine anregende Diskussion diesbezüglich.
Grüße
Joachim






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