EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

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EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon solar-wb » 17.02.2012, 11:06

Hallo,

Ich möchte eine PV Anlage mit 9,6kWp (100% Einspeisung) errichten...
jetzt verweigert die EnBW den Einbau eines eigenen Einspeisezählers !?
Laut Aussage EnBW muss ich seit 2012 einen Zähler vom Netzbetreiber nehmen?!?!

Ich bin jetzt auf der Suche nach stichhaltigen Dokumenten, die belegen dass ich auch 2012 meinen eigenen Zähler verwenden darf...

Kann mir da jemand weiterhelfen...wo steht das denn??

:danke:

Grüße
Michael
solar-wb
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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon donnermeister1 » 17.02.2012, 11:21

Wenn du deinen eigenen geeichten Zähler willst, dann lass ihn einbauen und gut ist. Gefängnis oder Todesstrafe hast du deswegen nicht zu erwarten. Was will denn EnBW von dir haben, wenn sie den Zähler stellen?

Ich würde eigentlich auch gerne meinen eigen Zähler haben, aber da mein VNB (Vattenfall) nichts für ihren Zähler berechnet, kann ich sehr gut mit dem Vattenfallzähler leben.

Achso, die rechtlichen Argumente, da solltest du die Suchfunktion des Forums bemühen. Die wurden schon oft (sehr oft) hier angesprochen.
http://www.neubauer-sonnenstrom.de/PV/
http://www.sonnenertrag.eu/de/berlin/wernerbad/16877/16534.html
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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon Ralf Hofmann » 17.02.2012, 11:54

Hallo Michael,

solar-wb hat geschrieben:jetzt verweigert die EnBW den Einbau eines eigenen Einspeisezählers !?
Laut Aussage EnBW muss ich seit 2012 einen Zähler vom Netzbetreiber nehmen?!?!


ja, leider ist das aktuell die offizielle Meinung in diesem Konzern.

http://www.enbw.com/content/de/netznutzer/media/pdf/001_REG_Veroeffentlichung/EEG-Veroeffentlichungen/20120131-PDF-Text_Webseite_Informationen_zum_Einspeisemanagement_bei_PV.pdf

Dort wird auf Seite 3 im 4. Absatz die aktuelle Meinung der EnBW widergegeben, imho ist die klar rechtswidrig.

solar-wb hat geschrieben:Ich bin jetzt auf der Suche nach stichhaltigen Dokumenten, die belegen dass ich auch 2012 meinen eigenen Zähler verwenden darf...


Zunächst musst Du im Forum mal suchen, zu dem Thema sind schon Romane geschrieben worden mit ausführlicher juristischer Begründung.

Dazu kommt, dass auch in der EnBW offenbar die Linke nicht genau weiss, was die Rechte tut:

http://www.enbw.com/content/de/partner/_media/pdf/formulare_und_datenblaetter/20110830_Erzeugungsanlagen_am_Niederspannungsnetz_Internet.pdf

In diesem offiziellen EnBW Papier vom August 2011 ist der Einsatz kundeneigener Zähler als Einspeisezähler klar erlaubt, siehe "2.2 Zählerplätze und Messeinrichtungen"!

http://www.enbw-eg.de/~upload/enbw-eg/veranstaltung2010/tab_2010/vortraege/20100216_instveranstaltung_eeg_kwk_g.pdf

Dieser Sachstand ist möglicherweise veraltet, aber früher ging das bei EnBW problemlos!
MfG
Ralf Hofmann

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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon solar-wb » 17.02.2012, 12:36

Danke für die Antworten...

Das Problem ist, dass mir ausführliche juristische Begründungen nicht unbedingt helfen, solange der Sachbearbeiter bei der EnBW das nicht anerkennt...helfen würde meiner Meinung nach eine klare Aussage zu diesem Thema von offizieller Seite!?

...ich suche mal weiter...

Gruß
Michael
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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon mb84 » 17.02.2012, 12:43

Zähler einbauen und Rechnungen schreiben.
Falls sie nicht zahlen dann freu dich über 8% Zinsen.
Die spinnen die Römer!

Aktueller Stromanbieter: ESWE Versorgung AG http://www.eswe-versorgung.de
Tarif: Naturstrom Garant zu 25,50 ct
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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon Ralf Hofmann » 17.02.2012, 13:03

Hallo Michael,

solar-wb hat geschrieben:Das Problem ist, dass mir ausführliche juristische Begründungen nicht unbedingt helfen, solange der Sachbearbeiter bei der EnBW das nicht anerkennt...


schon klar, die armen Mitarbeiter auf der unteren Ebene müssen ja das machen, was von einem Verantwortlichen im Konzern angeordnet wurde.
Da bleibt Dir nichts übrig, als der EnBW zu folgen und darauf hinzuweisen (schriftlich und auf dem Formular, mit dem Du den Zähler bestellst), dass Du ggfls. auf Schadenersatz bestehst, sollte sich die Rechtswidrigkeit dieses EnBW Begehrens herausstellen.
Und/oder einfach die Zählergebühren, sofern welche für den Dir aufgezwungenen Zähler aufgerufen werden nicht zahlen.
Dann muss die EnBW klagen.

solar-wb hat geschrieben:helfen würde meiner Meinung nach eine klare Aussage zu diesem Thema von offizieller Seite!?


Sowas gibt`s derzeit nicht. Der Gesetzgeber hat sich leider unklar ausgedrückt und die Clearingstelle als Schiedsgericht arbeitet noch an genau dieser Problematik.
Ein Gericht hat dazu mit Blick auf das EEG 2012 auch noch nichts entschieden, es wird also auf einen Musterprozess hinauslaufen.

Ich glaube, es würden sich viele freuen, wenn Du den stellvertretend für die PV-Szene führen würdest. :)
MfG
Ralf Hofmann

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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon Kran01 » 17.02.2012, 17:41

Was soll denn der gesetzte Zähler im Vergleich zu eigenem Zähler kosten? Lohnt sich da ein Kampf?
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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon das_evu » 18.02.2012, 01:42

Verstehe da immer noch nicht das Verständnisproblem.

§7 EEG nimmt eindeutig Bezug auf EnWG 21b - 21h, wo die Rahmenbedingungen für den Messstellenbtrieb eindeutig gesteckt sind.

Dort werden explizit "Dritte" genannt, wenn der VNB nicht als Grund-MS-Betreiber betraut wird. Dritte ungleich Anlagenbetreiber, wenn er keinen MS-Betreiber-Rahmenvertrag mit dem VNB hat und auch den Anforderungen nach EnWG nicht komplett entspricht.

Was soll diese Diskussion? Das EnWG ist dort doch eindeutig. Warum soll wieder nur für die Einspeiser eine Ausnahme-Regelung installiert werden?
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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon Ralf Hofmann » 18.02.2012, 08:47

Hallo,
das_evu hat geschrieben:§7 EEG nimmt eindeutig Bezug auf EnWG 21b - 21h, wo die Rahmenbedingungen für den Messstellenbtrieb eindeutig gesteckt sind.


da hast Du Recht, das sieht zunächst tatsächlich so aus, als ob diese Gesetzeskombination die von Dir genannte Konsequenz fordert.

das_evu hat geschrieben:Dort werden explizit "Dritte" genannt, wenn der VNB nicht als Grund-MS-Betreiber betraut wird. Dritte ungleich Anlagenbetreiber, wenn er keinen MS-Betreiber-Rahmenvertrag mit dem VNB hat und auch den Anforderungen nach EnWG nicht komplett entspricht.


Da steht auch eindeutig, das VNB oder Dritte beauftragt werden können, nicht müssen.

das_evu hat geschrieben:Was soll diese Diskussion? Das EnWG ist dort doch eindeutig. Warum soll wieder nur für die Einspeiser eine Ausnahme-Regelung installiert werden?


Das EnWG ist aber nicht das einzige Gesetz, was etwas zum Thema beizutragen hat.

Wie ich an anderer Stelle mehrfach geschrieben habe, liegt das Problem darin, dass im deutschen Rechtssystem auch gültige Gesetze durch "höheres Recht" oder "höhere Rechtsgüter" sozusagen ausser Kraft gesetzt werden.
Solche Kollisionen im Rechtssystem und im Gesetzeswerk führen regelmäßig zu Unklarheiten und juristischen Auseinandersetzungen.
Irgendwann mündet das darin, dass ein Richter entscheidet, welches Recht höher zu werten ist.
Solche Kollisionen sind leider das Resultat schlechter Handwerksarbeit unserer Gesetzgebung (= Politiker und Beamte).
Zu oft werden auch in Deutschland Gesetze mit heißer Nadel gestrickt und hinterher von der Rechtsprechung verworfen.

Zu dieser Frage ist das bereits bezüglich der früheren EEG-Version aus 2004 geschehen, mit dem Resultat, dass die u.a. aus dem BGB resultierende Messhoheit zum höherwertigen Recht dem EnWG gegenüber erklärt wurde und der Anspruch des VNB, hier ausschließlich als Messstellenbetreiber auftreten zu dürfen verneint wurde.
Die beiden betroffenen PV-Anlagenbetreiber sind Mitglieder dieses Forums, sie haben sich zum jeweiligen Gerichtsprozess im Forum geäussert.
Unstrittiges Resultat aus diesen Urteilen war bis Ende letzten Jahres, dass der Betreiber die Messhoheit mit allen Konsequenzen (Zähler selbst kaufen +montieren lassen, selbst ablesen und selbst abrechnen) hatte.
Das EEG 2012 hat diese Klarheit erfolgreich beseitigt mit der Konsequenz, dass viele (nicht alle!) Netzbetreiber, wie z.B. BnBW glauben, das sein jetzt nicht mehr so.

Eigentlich hätte jetzt aufgrund der genannten richterlichen Entscheidungen das neue EEG auf die geltende Rechtslage angepasst werden müssen, und zwar unmissverständlich.
Denn wegen so etwas das BGB zu ändern würde wohl niemand ernsthaft erwägen.
Stattdessen ist die Eindeutigkeit, die das Oberlandesgericht damals gesetzt hat im neuen EEG 2012 noch weniger zu finden.
Darum hat auf den ersten Blick user "das_evu" Recht mit seiner Schlussfolgerung.

Auf den zweiten Blick wird aber klar, dass sich an dem Kern der juristischen Grundlagen (nämlich BGB als höheres Recht gegen EnWG als untergeordnetes Recht), die zum früheren Urteil gegen zwei VNB beigetragen haben nichts geändert hat.
Das bedeutet in der Konsequenz, dass ein Prozess zum gleichen Thema trotz geändertem EEG 2012 mit heute deutlicherer Bezugnahme auf das EnWG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau so gegen den VNB entschieden würde wie früher.

Dieser Auffassung ist - derzeit noch inoffiziell - auch die Clearingstelle EEG, die sich in einer aktuellen Empfehlung zu Abschlagszahlungen entsprechend geäussert hat.
Da die Clearingstelle darüber aber noch mit der Bundesnetzagentur verhandelt, ist diese Rechtsauffassung noch nicht offiziell öffentlich gemacht worden.

Derzeit können wir nur die konträren Meinungen zum Thema stehen lassen und auf die offizielle Rechtsauffassung der Clearingstelle warten.
MfG
Ralf Hofmann

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Re: EnBW verweigert eigenen Einspeisezähler

Beitragvon das_evu » 18.02.2012, 10:09

Hallo Ralf,

ich denke das kann man so stehen lassen, warten wir die weiteren Entscheidungen der Clearingstelle/BNetzA ab.

Allerdings beruhen die früheren Urteile auf einer anderen Grundlage, die Du dargestellt hast:

... und der Anspruch des VNB, hier ausschließlich als Messstellenbetreiber auftreten zu dürfen verneint wurde. ...

Hier liegt vielleicht des Pudels Kern. Wir als VNB verlangen gar nicht das alleinige Recht darauf.

Weitehin sehe ich die Entscheidungen der Clearingstelle doch oft eher sehr fragwürdig.
Zum einen der Irrsin der kaufmänischen Inbetriebnahme, bei noch gar nicht auf dem Dach montierten Anlagen.
Was allein dies an Aufwand, Rückfragen und Papier/Medienkrieg (Mails/Fax) mit sich bringt, ist wirklich der GAU.
Vor allem bedeutet dies für den VNB sich 2 Mal mit dem Fall beschäftigen zu müssen. Und das einzig und allein, nur dem Einspeiser für 20 Jahre eine höhere Vergütung sicher zu stellen.

Weiterer Bärendienst den die CS den Einspeisern erwiesen hat war, PV-Anlagen > 100 kWp bis Ende 2011 nicht das Erzeugungsmanagement zu fordern.

Nun steht es im Gesetz, es werden Nachrüstungen erforderlich bis 01.7.12, die in vielen Fällen nun aufwändiger sein dürften, als wenn man sie gleich bei Errichtung der Anlage mit erledigt hätte. Bi mal gespannt, wann die letzten dann wieder wach werden und sich wundern wenn sie ab dem 1.7. keine Vergütung mehr bekommen.

Wie gesagt warten wir es ab was bezüglich des Topics an Entscheidungen kommt.
das_evu
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