Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
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von sunrise-aj » 31.05.2012, 19:54
update 31.05.2012: der solateur hat heute den FRE migriert und auf dem inbetriebsetzungsprotokoll die zählerstände des erzeugungszählers und vom übergabezähler (2-richtungszähler) die des registers 2.8.0 notiert.
damit ist es amtlich, dass es so läuft wie von wemu hier bereits beschrieben...volle eeg vergütung erst, wenn der FRE installiert wurde.
@otk: meines wissens muss es ein beim vnb lizensierter elektrofachbetrieb sein, es könnte auch ein betrieb übernehmen, der dir sofort weiterhilft...viel glück!!!
...es lebe die dezentrale stromerzeugung :-) ___________________________________________________________________________ PV-Generator32 YINGLI 285C-30b je 285W monokristallin Wechselrichter SMA TriPower 8000TL Süd-10°, Neigung 40°
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von PV-Neuling76 » 31.05.2012, 20:10
otk hat geschrieben:wemu hat geschrieben:...kein Formular dazu von der ENBW erhalten habe..... Bei mir war das Formular mit beim Bestellauftrag für den RSE dabei. Aber bringt mir nichts, mein Solarteur schafft es seit einem Monat nicht den RSE einzubauen (Zeitprobleme) und heute dazu noch Anruf von ihm ich brauche noch einen Solarlog zum steuern. Von einer Ansteuerung eines Schützes durch den RSE, weiß er plötzlich nichts mehr obwohl das sein Vorschlag war. Hätte ich doch nur die 70%-Regelung genommen....
Bei deiner in der Signatur genannten Ausrichtungskombination wäre 70% auch das einzig richtige gewesen. Hab nur ein Ostdach und wähle auch 70% Regel, Anlage vergleichbar mit http://www.pv-log.com/photovoltaikanlage-hkb
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von wemu » 31.05.2012, 21:38
Solange das Gesetz zur Änderung des EEG nicht im Bundesanzeiger steht werde ich keinen Vertrag von der ENBW unterschreiben. In dem Vorschlag für den Vermittlungsausschuß ist auch eine Verlegung des Termins für das Einspeisemangement auf den 01.01.2013 enthalten. Sollte dies so umgesetzt werden wäre diese Vorgehensweise mit der Abrechnung erst nach Montage des RSE ja wohl hinfällig. Also erst mal abwarten, angeblich soll der Vermittlungsausschuß noch vor der Sommerpause tagen.........................
gruss wemu
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von wemu » 29.06.2012, 21:16
da nun das neue EEG ja wohl endgültig verabschiedet wurde und darin §6 Abs. 2.3 EEG 2012 erst nach dem 31.12.2012 in Kraft tritt dürften die Unklarheiten über den Beginn der Vergütung nach dem EEG beseitigt sein. Nach meiner Auffassung besteht Anspruch auf die EEG Vergütung ab dem Zeitpunkt des Zählereinbaus und nicht erst nach der Installation des RSE. Werde den inzwischen erhaltenen Vertrag nicht unterschreiben und eine entsprechende Änderung verlangen.
gruss wemu
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von liselotte » 01.07.2012, 11:58
Hallo Kollegen Bitte nicht nur an Neuanlagen denken Es kommt der Tag... da muss man nachgerüstet haben. Klarer Fall. Schickt die Fertig-meldung des Umbaues raus, sonst ist Vergütung aus ?!
Wir haben alle ds gleiche Problem Jahrelang wird das Szenarium besprochen, eigentlich war 2011 schon alles klar,,..nur---Keiner nimmt es als Ernst. Produktionskapazitäten werden nicht abgerufen, Kurse nicht besucht und selbst im Forum wird das Ganze ins Lächerilche gezogen. Während der VNB-Verzugszeiten sollte der VNB den Vergütungs-Ausfall zahlen müssen.Das gilt insbesonders für die Grossen 4 und deren Töchter !!!
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von toja » 02.07.2012, 22:52
Hallo Zusammen,
bei mir ist es so bis jetzt der Stand: Anlage wurde am 21.05. mit Wechselrichter installiert. Anlage wurde zum 22.05. bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Neuer Zahler für Strom und PV-Anlage wurde von der EnBW 05.06. installiert FRE wurde am 22.05.per Fax bestellt und laut Nachfrage vom Installateur bei der EnBW nie angekommen habe am 25.06. nochmals per Fax bestellt. Wollte nun die erste Rechnung an EnBW stellen vom 05.06-30.06. Die Anage läuft ohne FRE. Frage kann ich die volle Umlage von 19,31 heranziehen auch wenn der FRE nicht eingebaut ist (§6 Abs. 2.3 EEG 2012 )? Ich habe kein Vertrag mit der EnBW erhalten.
Bitte um eine kurze Info !
Danke
Gruß toja
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von Ralf Hofmann » 03.07.2012, 11:23
Hallo, toja hat geschrieben:Frage kann ich die volle Umlage von 19,31 heranziehen auch wenn der FRE nicht eingebaut ist (§6 Abs. 2.3 EEG 2012 )?
ja, Du brauchst im Augenblick weder RSE noch 70% einzuhalten. Siehe Punkt 10. im Dokument: http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/aenderungen_eeg_120628_bf.pdftoja hat geschrieben:Ich habe kein Vertrag mit der EnBW erhalten.
Gut so, Du solltest auch keinen unterschreiben!
MfG Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013 Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
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