Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
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von Herrvolt » 03.04.2012, 20:02
Mal eine Frage: Gibt es die Möglichkeit sich einen Zweirichtungszähler einbauen zu lassen und sich hinter diesem als Einspeiser anschließen zu lassen. Also ohne den Eigenerzeugungszähler. Ich sehe den Vorteil darin, dass das Fianzamt nichts mit dem eigen erzeugtem Strom zu tun hat. Der eigene erzeugte Strom für den Bezugspreis verbraucht werden kann. Die wohl nicht ganz einfache Hin-und Herrechnung entfallen würde.
Es würde evt. 10-20% Strom verschenkt, aber was sind 10-20% von wenig?
Ist eine Idee von mir, denn bei anderen EE habe ich schon von dieser Lösung gehört.
Wasserkraft, Naturenergie welche wohl als erste die Stromerzeugung ermöglichte, ist sicher Verfügbar, nicht nur wenn die Sonne scheint.
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von Weidemann » 03.04.2012, 20:09
du willst also den eingespeiseten Strom vergütet bekommen, aber der eigenverbrauchte Strom soll nicht erfasst werden? Da spricht erstmal die Anschlussbedingungen der EVU dagegen, die diese Zähleranordnung vorschreiben, bzw. das entsprechende VDE-Regelwerk. Ansonsten wäre das eine interessante Idee, mich stört der ganze Verwaltungskram auch, aber da wird das Finanzamt nicht mitspielen, also du dürftest die Anlage wohl nicht von der Steuer absetzen da der Anteil der privaten Nutzung nicht ersichtlich ist.
sonnige Grüße, -Weidemann-
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von Herrvolt » 03.04.2012, 20:14
Weidemann hat geschrieben:Ansonsten wäre das eine interessante Idee, mich stört der ganze Verwaltungskram auch, aber da wird das Finanzamt nicht mitspielen, also du dürftest die Anlage wohl nicht von der Steuer absetzen da der Anteil der privaten Nutzung nicht ersichtlich ist.
Lass das FA mal ausen vor, es könnte ja auch sein ich baue mir ein Anlage ohne diese Abzusetzen oder was weis ich. Das wird bald rechnerisch interessant.
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von FBonNET » 06.04.2012, 21:02
Servus, Herrvolt hat geschrieben:Weidemann hat geschrieben:Ansonsten wäre das eine interessante Idee, mich stört der ganze Verwaltungskram auch, aber da wird das Finanzamt nicht mitspielen, also du dürftest die Anlage wohl nicht von der Steuer absetzen da der Anteil der privaten Nutzung nicht ersichtlich ist.
Lass das FA mal ausen vor, es könnte ja auch sein ich baue mir ein Anlage ohne diese Abzusetzen oder was weis ich. Das wird bald rechnerisch interessant.
das funtkioniert aber nur wenn der VNB Dir kein Geld bezahlt, sprich Du ihm den Strom schenkst. Sollte er etwas zahlen bist Du Unternehmer und somit führt kein Weg am FA vorbei.
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von Herrvolt » 06.04.2012, 21:11
Es geht darum ob es mit dem Netzbetreiber möglich wäre. Wenn ich dann Unternehmer bin, dann mache ich das mit dem Finanazamt schon, das war wirklich nicht die Frage. Die Frage war gestellt, ob es möglich ist nur mit einem Zweirichtungszähler einspeisen zu können. Also quasi auf das Hausnetz einspeisen und das was nicht im Haushalt verbraucht wird, ins öffentliche Netz einspeisen.
Wenn man halt nur 80% davon vergütet bekommt, dann solls halt so sein. Aber der Eigenerzeugungszähler würde gespart.
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von darwin » 06.04.2012, 21:23
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von Herrvolt » 06.04.2012, 21:43
darwin hat geschrieben:Müsste das helfen ?
Danke für den Link. Also sollte es genau so gehen wie bei den andern Energieformen. Überschusseinspeisung nennt sich das also. Ich mache mal eine kleine Überschlagsrechnung: Eine PV mit 2kW/p macht 2000kwh/Jahr Davon werden rund 400kW/h selbst verbraucht der Rest eingespeist. Macht 1600kW/h eingespeister Strom. Davon werden 80% vergütet, bleiben 1280kW/h. Verlust durch den nicht eingesetzten Zähler wären somit 320kW/h x 19,5Cent. Macht 62,5Euro/Jahr. Ob sich für die 62,5Euro der ganze Aufwand mit den Hin- und Herrechnen des selbst verbrauchten Stroms rechnet möchte ich bezweifeln. Weiterhin wird der zweite Zählerplatz gespart. Wir weniger eingespeist, so wird die Rechnung noch günstiger. Diese 320kW/h werden aber nach dem neune EEG sowieso nicht vergütet, wenn ich es richtig verstanden habe. Somit sollte der Erzeugungszähler wohl hinfällig werden.
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von darwin » 06.04.2012, 22:04
Moment.
Ich habe keine Ahnung wie hoch die Vergütung dabei ist .. Bei BHKWs belief die sich auf wenige ct.
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von Herrvolt » 06.04.2012, 22:07
Warum soll die Vergütung geringer werden. Nur das selbstverbrauchte wird weniger und es werden wie es sowieso kommt nur 80% Vergütet.
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von Weidemann » 06.04.2012, 22:14
Herrvolt hat geschrieben:Ob sich für die 62,5Euro der ganze Aufwand mit den Hin- und Herrechnen des selbst verbrauchten Stroms rechnet möchte ich bezweifeln. Weiterhin wird der zweite Zählerplatz gespart. Wir weniger eingespeist, so wird die Rechnung noch günstiger.
Diese 320kW/h werden aber nach dem neune EEG sowieso nicht vergütet, wenn ich es richtig verstanden habe. Somit sollte der Erzeugungszähler wohl hinfällig werden.
(bitte lass den Bruchstrich weg, es gibt keine kW pro h sondern nur kW mal h  ) Die Rechnung stimmt so, aber für 62 Euro jährlich kann man sich in den meisten Fällen schon einen neuen Zählerschrank leisten. Anlagen kleiner 2 kWp wird es wohl nicht geben, da lohnt sich der Aufwand kaum. Aber wenn das tatsächlich so funktioniert und das FA nichts vom Eigenverbrauch mitkriegt, "spart" man sich damit den Papierkrieg (den aber wohl wie beim bisherigen Eigenverbrauch das EVU erledigen wird?) und als privater Betreiber illegalerweise die Umsatzsteuer sowie Einkommenssteuer auf den selbstverbrauchten Strom (im Beispiel ca. 30 Euro). Naja, "lohnt" sich trotzdem nur solang, bis das FA mal nachrechnet... Wenn die Anlage auf dem Gewerbe betrieben und der Strom gewerblich selbstverbraucht wird, spart man sich auf diese Tour überhaupt nichts. Fazit: Überschusseinspeisung kommt nur bei Kleinstanlagen in Frage, wenn man sich dadurch einen zusätzlichen teuren Zählerschrank spart. Wenn ein Zählerplatz vorhanden ist, fährt man mit einem Ertragszähler besser.
sonnige Grüße, -Weidemann-
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