Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

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Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

Beitragvon csterr » 20.06.2012, 14:11

Hallo zusammen,

ich bin neu in dem Bereich Photovoltaik und habe eine Frage mit der ich einfach nicht mehr weiterkomme.

Meine Anlage (4KW mit Eigenverbrauch, privater Haushalt) wurde am 16.6.2011 installiert und ich habe von EON die Inbetriebnahme zum 17.6.2011 bestätigt bekommen.

Am 6.7.2011 hat EON Bayern dann den alten Zähler (Drehstromzähler) getauscht in einen elekrtonischen Zweirichtungszähler.

Zwischen der Inberiebnahme (17.6.) und Zählerwechsel (6.7) lief der alte Zähler daher rückwärts für ungefähr 200kWh.
EON Bayern Vertrieb (mein Stromversorger) hat dann bei der Zwischenabrechnung den Zählerstand des alten Zählers bei Ausbau manuell korrigiert mit folgender Begründung:

Zitat:
Ihr Netzbetreiber EON BayernAG hat uns mitgeteilt, daß Ihre Photovoltaikanlage leider nicht korrekt anegschlossen wurde. deshalb wurde der Energiebezug bis zum Zählerwechsel nicht richtig erfasst. Hintergrund ist, daß Ihre Photovoltaikanlage bereits an das Stomnetz angeschlossen wurde, bevor der dafür notwendige Zweirichtungszähler installiert war. Die Grundversorgungsordnung ($18StromGVV) erlaubt uns Fehler in der Rechnungsermittlung zu korrigieren
Zitat Ende

Meine Frage ist jetzt, was mit den eingespeisten 200kWh passiert. Habe ich eine Möglichkeit den Ertrag in irgendeiner Form vergütet zu bekommen, oder hab ich die EON jetzt geschenkt?

Ich habe jetzt seit Monaten versucht tel. und schrifltich vo EON eine Aussage zu bekommen, leider vergeblich.

Für Hilfe und Tips wär ich sehr dankbar. Ich habe beim Suchen im Forum leider nichts gefunden.

vielen Dank und Grüße
csterr
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Re: Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

Beitragvon jodl » 20.06.2012, 14:28

da frage ich mich jetzt:
woher hat eon denn gewusst, daß der alte Zähler um 200 kWh rückwärts gelaufen ist :roll: :juggle: :roll:

wenn du das dem Zählersetzer ausführlich reingedrückt hast, dann brauchst du dich nicht über den Abzug zu wundern
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Re: Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

Beitragvon Ralf Hofmann » 20.06.2012, 14:34

Hallo,

csterr hat geschrieben:Meine Frage ist jetzt, was mit den eingespeisten 200kWh passiert. Habe ich eine Möglichkeit den Ertrag in irgendeiner Form vergütet zu bekommen, oder hab ich die EON jetzt geschenkt?


selbstverständlich steht Dir Einspeisevergütung für die Zeit zu, in der noch nicht der richtige Zähler gesetzt wurde.

Es wird u.a. im Eichgesetz geregelt, wie abzurechnen ist, wenn die normale Abrechnungsmethode (mit dem richtigen Zähler) aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist.
Das wissen die meisten (auch Mitarbeiter beim VNB) aber leider nicht.

Sinngemäß steht im Eichgesetz, dass in einem solchen Fall auch andere Nachweisarten möglich sind, sofern sie ein plausible Ersatzmessung ermöglichen.
Heisst im Klartext: Ist die Rückwärtszählung nicht völlig willkürlich, sondern gibt sie halbwegs die Realitäten wieder, so kann diese als Rechnungsgrundlage Verwendung finden.

Wenn Du Dir für diese gut EUR 50,- den Stress antun willst, den Mitarbeiter vom VNB zu überzeugen, dass alles seine Rechtmäßigkeit hat, gern.
Das Recht ist auf Deiner Seite.
MfG
Ralf Hofmann

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Re: Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

Beitragvon csterr » 21.06.2012, 10:54

Danke für die Antworten,

der Rücklauf wurde leider festgestellt vom Ableser der den Zählergewechsel hat, weil der Verbrauch zwischen der letzten Ablesung und dem Zählerwechsel negativ war.
ich werde dann nochmal mein Glück versuchen. Danke
csterr
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Re: Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

Beitragvon FBonNET » 21.06.2012, 11:31

Servus,

wäre woll besser gewesen, die PV abzuschalten, bevor es in negative gegangen ist.
Politik ist die Kunst, von den Reichen das Geld und von den Armen die Stimmen zu erhalten, beides unter dem Vorwand, die einen vor den anderen schützen zu wollen.
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Re: Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

Beitragvon elfaro » 21.06.2012, 13:36

Warum hätte er abschalten sollen? Eon.Bayern (EVU) hat ihm wohl die Negativwerte seit der letzten Ablesung aberkannt, trotzdem hatte er ja Stromverbrauch (auch nachts) und für den hat nichts gezahlt.

Jetzt must er nur schauen, dass Eon.Bayern (VNB) ihm die Negativwerte als Erzeugung anerkennt. Entweder einen neuen Brief aufsetzen und das EVU-Schreiben anheften oder die VNB-Abrechnung abwarten (sollte ja eigentlich schon gelaufen sein!) und dann nochmal telefonisch nachhören bzw. anschließend schreiben. Leider wird auch in obiger Beschreieung nicht ganz klar, welche Eon.Bayern er mit welchem Anliegen kontaktiert hat. Andernfalls halt auch mal überlegen ob die 50, 60 EUR den weiteren Aufwand wert sind.
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Re: Einspeisevergütung zw Inbetriebnahme und Zählerwechsel

Beitragvon Solar_Licht » 21.06.2012, 17:44

lief der alte Zähler daher rückwärts für ungefähr 200kWh.

Naja, diese Betriebsart ist eigentlich verboten. Du hast eine Anlage mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung und diese wurde von deinem Solateur illegalerweise ohne Einbau des Zweirichtungszählers auch so angeschlossen. Normalerweise wird, sofern der Zweirichtungszähler zum Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme noch nicht verfügbar und installiert ist (was eigentlich immer der Fall ist), die Anlage als Volleinspeisung angeschlossen. Erst wenn der Zähler vom Energieversorger installiert wird (aber lediglich ausgetauscht! wird, also immer noch unter Volleinspeisung) und vom Solateuer/Elektriker irgendwann später umgeklemmt wird, dann läuft die Anlage korrekt als Überschußeinsopeisung und wird auch so anerkannt (und zwar ab dem Zeitpunkt der Umklemmung und nicht des Einbaus des Zählers)

Mir wurde übrigens mitgeteilt, dass meine Anlage ebenfalls zwei Monate als Überschußeinspeisung ohne Zweirichtungszähler im Betrieb gewesen wäre, der Zähler rückwärts gelaufen ist und mir deshalb die zwei Monate nicht vergütet werden können. Allerdings war bei mir nur der Zähleraustausch-Heini zu dämlich die Volleinspeisung zu erkennen und hat sie deshalb falsch gemeldet... :evil:

Das Argument des Energieversorgers ist immer, dass sie die Einspeisung nicht mekr korrekt nachvollziehen können und deshalb nichts zahlen wollen.
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