Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
Moderator: Mod-Team
von Ralf Hofmann » 19.08.2012, 17:30
Hallo, Gregor709 hat geschrieben:zu der Frage der Genehmigung zwecks Kabel kann ich sagen, dass ich da auf der Gemeinde nachgefragt habe, der Ortschaftsrat das abgesegnet hat und mir eine Genehmigung zugeschickt hat.
super, besser kann`s ja gar nicht laufen. Gregor709 hat geschrieben:Für die Bauarbeiten habe ich mir bei einem Tiefbauunternehmen ein Angebot machen lassen was bei ca 3T Euro liegt für 50m incl. einer Strasse mit Gehweg dazwischen in Lehrrohr aber ohne Kabel.
Ist imho ein fairer Preis. Kabel incl. Verlegung kostet bestimmt nochmal einen Tausender, aber trotzdem o.k.
MfG Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013 Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
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von Gregor709 » 28.08.2012, 20:26
Hallo Zusammen, mir wurde folgendes seitens der EnBW geantwortet: Sehr geehrter Herr XYZ
Ihre Reaktion kann ich vor dem Hintergrund, dass Sie sich seit 22.6.2012 Zeit gelassen haben auf meine mail zu reagieren nicht nachvollziehen. (Hier gab es eigentlich seitens der EnBW etwas zu antworten???) Gerne erläutere ich Ihnen aber warum wir Ihrem Wunsch nicht einfach nachkommen können.
Der von Ihnen gewünschte Anschluss auf einem Nachbargrundstück ist aus unserer Sicht aus 2 Gründen nicht zulässig.
1. Es sprechen technische Gründe dagegen. Der Anschluss einer PV-Anlagen auf einem Grundstück mit bestehendem Hausanschluss auf einem anderen Grundstück mit Hausanschluss birgt technische Risiken und insbesondere Gefahren z.B. im Brandfall. Nach meinem Wissen ist dies daher durch die technischen Richtlinien auch explizit ausgeschlossen. Da ich aber kein echter Experte der technischen Richtlinien bin, werde ich diesbezüglich werde ich nochmals bei unseren Experten nachfragen) 2. Das Hin und Her bzgl. der von Ihnen beantragten Leistung kann als Versuch interpretiert werden die Regelungen zur gesamtwirtschaftlichen Betrachtung auszuhebeln. Maßgeblich ist dabei dass Sie mit der zunächst beantragten Leistung an einen neuen Netzverknüpfungspunkt verwiesen wurden und sie sich durch das aufteilen der Leistung einen Vorteil zu Lasten der Allgemeinheit verschaffen würden.. Im Zusammenhang mit dem EEG sind wir als Netzbetreiber nicht nur verpflichtet Ihnen als Anlagenbetreiber den Zugang zum Netz zu ermöglichen sondern auch nicht gesetzlich gedeckte Kosten von den anderen Netzkunden fernzuhalten.
Obwohl wir Ihre Anlage bzgl. Punkt 1 für sehr kritisch halten und bzgl. Punkt 2 erhebliche Zweifel am Anspruch Ihrerseits hegen, haben wir bereits im Juni Ihren Wunsch nicht kategorisch abgelehnt, sondern am 22.6.2012 Ihrem Wunsch entsprechend einem Verfahren vor der Clearingstelle zugestimmt. Ich muss in diesem Zusammenhang festhalten, dass wir im Sinne der Rechtssicherheit kein Hinweis sondern nur ein Votumsverfahren akzeptieren können.
Falls Sie meine persönliche, nicht rechtsverbindliche Einschätzung zu dem vorliegenden Fall wünschen teile ich Ihnen gerne mit, dass Ich nicht davon ausgehe, dass Sie den Anspruch auf Anschluss auf dem Nachbargrundstück haben. Es ist mir daher nicht möglich ohne eine Entscheidung der Clearingstelle oder eines Gerichtes dem von Ihnen gewünschtem Anschlusskonzept zuzustimmen.
Vor dem Hintergrund, dass Sie sowohl bei der Clearingstelle als auch bei einem Gericht mit erheblichen Verfahrensdauern rechnen müssen, ist mir bewusst, dass das Ihre Ausbaupläne – sofern Sie die Anlage nicht auf dem Grundstück 6 errichten – erheblich verzögert. Dieses Problem kann ich aber leider nicht für Sie lösen
Jemand ne Idee mit der ich noch punkten könnte? Grüße
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von jodl » 28.08.2012, 20:41
Gregor709 hat geschrieben:Hallo Zusammen, mir wurde folgendes seitens der EnBW geantwortet: Sehr geehrter Herr XYZ
Ihre Reaktion kann ich vor dem Hintergrund, dass Sie sich seit 22.6.2012 Zeit gelassen haben auf meine mail zu reagieren nicht nachvollziehen. (Hier gab es eigentlich seitens der EnBW etwas zu antworten???) Gerne erläutere ich Ihnen aber warum wir Ihrem Wunsch nicht einfach nachkommen können.
Der von Ihnen gewünschte Anschluss auf einem Nachbargrundstück ist aus unserer Sicht aus 2 Gründen nicht zulässig.
1. Es sprechen technische Gründe dagegen. Der Anschluss einer PV-Anlagen auf einem Grundstück mit bestehendem Hausanschluss auf einem anderen Grundstück mit Hausanschluss birgt technische Risiken und insbesondere Gefahren z.B. im Brandfall. Nach meinem Wissen ist dies daher durch die technischen Richtlinien auch explizit ausgeschlossen. Da ich aber kein echter Experte der technischen Richtlinien bin, werde ich diesbezüglich werde ich nochmals bei unseren Experten nachfragen) 2. Das Hin und Her bzgl. der von Ihnen beantragten Leistung kann als Versuch interpretiert werden die Regelungen zur gesamtwirtschaftlichen Betrachtung auszuhebeln. Maßgeblich ist dabei dass Sie mit der zunächst beantragten Leistung an einen neuen Netzverknüpfungspunkt verwiesen wurden und sie sich durch das aufteilen der Leistung einen Vorteil zu Lasten der Allgemeinheit verschaffen würden.. Im Zusammenhang mit dem EEG sind wir als Netzbetreiber nicht nur verpflichtet Ihnen als Anlagenbetreiber den Zugang zum Netz zu ermöglichen sondern auch nicht gesetzlich gedeckte Kosten von den anderen Netzkunden fernzuhalten.
Obwohl wir Ihre Anlage bzgl. Punkt 1 für sehr kritisch halten und bzgl. Punkt 2 erhebliche Zweifel am Anspruch Ihrerseits hegen, haben wir bereits im Juni Ihren Wunsch nicht kategorisch abgelehnt, sondern am 22.6.2012 Ihrem Wunsch entsprechend einem Verfahren vor der Clearingstelle zugestimmt. Ich muss in diesem Zusammenhang festhalten, dass wir im Sinne der Rechtssicherheit kein Hinweis sondern nur ein Votumsverfahren akzeptieren können.
Falls Sie meine persönliche, nicht rechtsverbindliche Einschätzung zu dem vorliegenden Fall wünschen teile ich Ihnen gerne mit, dass Ich nicht davon ausgehe, dass Sie den Anspruch auf Anschluss auf dem Nachbargrundstück haben. Es ist mir daher nicht möglich ohne eine Entscheidung der Clearingstelle oder eines Gerichtes dem von Ihnen gewünschtem Anschlusskonzept zuzustimmen.
Vor dem Hintergrund, dass Sie sowohl bei der Clearingstelle als auch bei einem Gericht mit erheblichen Verfahrensdauern rechnen müssen, ist mir bewusst, dass das Ihre Ausbaupläne – sofern Sie die Anlage nicht auf dem Grundstück 6 errichten – erheblich verzögert. Dieses Problem kann ich aber leider nicht für Sie lösen
Jemand ne Idee mit der ich noch punkten könnte? Grüße
jodl hat geschrieben:29,9 kW auf das Dach der Fabrik installieren und über den HA der Fabrik einspeisen plus 29,9 kW auf das Dach der Fabrik installieren und EIgenverbrauch im Wohnhaus machen Wohnhaus muß aber in unmittelbarer Nähe sein kann sein daß der Netzbetreiber meint daß das nicht geht (wegen der dann nicht mehr gegebenen eindeutigen elektrischen Zuordnung) nach dem EEG gehts aber schon daß über den HA der Fabrik mal 60 kW bezogen wurden, heißt nicht daß auch 60 kW eingespeist werden können das mit dem Rechtsstreit kann schon sein, und der Solateur will sich da raushalten, das kann man ihm ja nicht unbedingt verdenken
ich würde diese Möglichkeit mal mündlich / persönlich beim Netzbetreiber anfragen und wenn sie dir dumm kommen, die weitere Kommunikation oder Abklärung von einem auf sowas spezialisierten RA machen lassen bei mir war das zuerst auch unmöglich und zum Schluß wurde es dann doch so angeschlossen
habe ich dir schon vor einem dreiviertel Jahr geschrieben...
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von Gregor709 » 28.08.2012, 21:11
Super Jodl,
danke erstmal, kannst du mir da mal was zukommen lassen bzw. die Kontaktdaten deines RA?
Danke
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von jodl » 28.08.2012, 21:44
Dr. Christina Bönning hat das für mich gemacht findest du mit Gugl
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von solarlux » 28.08.2012, 22:45
Gregor709 hat geschrieben:Hallo Zusammen, .. Jemand ne Idee mit der ich noch punkten könnte? Grüße
Meines Erachtens spielst Du mit den Nerven und der Geduld deines Sachbearbeiters, der Dir schon sehr ausführlich die Sachlage geschildert hat. Wenn ich das ebenfalls richtig Verstanden habe, sind Fabrik und Wohnhaus auf 2 verschiedenen Grund/Flurstücken. Der jeweilige Stromanschluß pro Flurstück muss immer einzelnd betrachtet werden, und auch einzeld bleiben. Die Flurstücke dürfen also nicht "quer" miteinander verbunden werden, sondern müssen EINZELND versorgt über EINE Zentralen Netzanschluß. 30 kWp wurden Dir für EINEN Anschlußpunkt genehmigt. Diese hätte dein Solarteur schon längst fertig gebaut und lauffähig, zur alten Vergütung am Netz haben können. Erweiterungen sind immer möglich, wenn die Netze zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden. GGF. musst Du dann den 1, 2 oder 3 MW Trafo bezahlen, je nach dem, wie groß dann doch die Anlage werden soll, wenn sie mal gebaut wird.
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von flyer5884 » 29.08.2012, 00:07
Ich zitiere mal den Seminarleiter von Kaco: "Wenn früher der EVU bei Leistung XY zu gemacht hat am Einspeisepunkt, dann kann dieses Jahr auf Grund einer Blindleistungsbereitstellung der Wechselrichter min. das doppelte eingespeist werden." Man muss nur noch mal ne Neuberechnung ankurbeln. So das ganze von mir ohne Wertung auf Richtigkeit,bin kein Nertmeister...
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von jodl » 29.08.2012, 07:12
solarlux hat geschrieben: Meines Erachtens spielst Du mit den Nerven und der Geduld deines Sachbearbeiters, der Dir schon sehr ausführlich die Sachlage geschildert hat.
wer hier mit wessen Nerven spielt, ist sachlich nicht relevant und was der Sachbearbeiter da ausführlich geschildert hat, ist keineswegs "die Sachlage" sondern vielleicht seine Meinung, oder die seines Vorgesetzten solarlux hat geschrieben:Wenn ich das ebenfalls richtig Verstanden habe, sind Fabrik und Wohnhaus auf 2 verschiedenen Grund/Flurstücken
stimmt. das ist das Thema dieses Threads. solarlux hat geschrieben:Der jeweilige Stromanschluß pro Flurstück muss immer einzelnd betrachtet werden, und auch einzeld bleiben.
sagt wer, bzw. steht wo ? solarlux hat geschrieben:Die Flurstücke dürfen also nicht "quer" miteinander verbunden werden, sondern müssen EINZELND versorgt über EINE Zentralen Netzanschluß.
das ist totale Pappe so steht es vielleicht in den TAB des Netzbetreibers im EEG § 33 Abs. 2 steht was anderes jetzt sind die TAB eine allgemeine Geschäftsbedingung eines Netzbetreibers, und das EEG ist ein Bundesgesetz, u.s.w. solarlux hat geschrieben:30 kWp wurden Dir für EINEN Anschlußpunkt genehmigt. Diese hätte dein Solarteur schon längst fertig gebaut und lauffähig, zur alten Vergütung am Netz haben können.
das sehe ich genauso solarlux hat geschrieben:Erweiterungen sind immer möglich, wenn die Netze zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden. GGF. musst Du dann den 1, 2 oder 3 MW Trafo bezahlen, je nach dem, wie groß dann doch die Anlage werden soll, wenn sie mal gebaut wird.
das wurde hier aber nicht gefragt und der TS wird auch keinen 3 MW Trafo bezahlen wollen, für seine 60 kWp Anlage 
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von solarlux » 29.08.2012, 18:56
jodl hat geschrieben:der TS wird auch keinen 3 MW Trafo bezahlen wollen, für seine 60 kWp Anlage 
Es sollte die Frage klar rübergekommen sein, "warum er seine genehmigte 30 kW(p) Anlage nicht schon längst errichtet hat." Desweitern war es nur ein Hinweis, das viel viel viel mehr als 30 kW/p oftmals möglich ist, wenn der Standort genug Modulfläche bietet. Der Rest (Netzanschluß) ist dann die Preisfrage, wieviel wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen und anzuschließen ist - mit EINEM Trafo und EINEM Netzanschlußpunkt für das Flurstück. Ob Bundesgesetz ala EEG, oder Bundes/-bzw. gewohnheitsgesätzmäßigkeiten wie "Anlage muss einen sicheren Anschlußpunkt gewähren", so das im Brandfall die Feuerwehr Flurstücke KOMPLETT freischalten kann, das kann man kritisieren, oder halt sinnvolle Regelungen akseptieren. In dem besagten Antwortschreiben hat der Verfasser ausdrücklich SEINE Meinung wiedergegeben, und das er sinngemäß keinesfalls der Trottel sein will, falsche Entscheidungen in seinem Büro zu treffen. Somit steht dem Threadersteller der Rechtsweg offen, wenn er glaubt oder meint, das er sowas von im Recht wäre, und machen könnte wie er es (anschließen lassen) möchte. Wobei die Idee ja wirklich interessant ist. Man könnte pro Haushalt angeblich oftmals. 30 kW anschließen, dann könnte man am Rande einer Siedlung eine große 500 kW/p PV-Halle errichten. Damit man sich kein Trafo kaufen muss, verteilt man die Leistung auf die umliegenden Hausanschlüsse ala 30 kW. Vorzugsweise wenn eine alte Strasse saniert werden muss, oder eine neue Siedlung die Straßengräben noch offen hat. Ganz nebenbei wird man dann den Strom an diese Haushalte preiswert verkaufen können. Technisch ist das alles gar kein Problem. In der Praxis läuft das aber anders, Bundesgesetz hin oder her 
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von jodl » 29.08.2012, 23:21
solarlux hat geschrieben:jodl hat geschrieben:der TS wird auch keinen 3 MW Trafo bezahlen wollen, für seine 60 kWp Anlage 
Es sollte die Frage klar rübergekommen sein, "warum er seine genehmigte 30 kW(p) Anlage nicht schon längst errichtet hat." Desweitern war es nur ein Hinweis, das viel viel viel mehr als 30 kW/p oftmals möglich ist, wenn der Standort genug Modulfläche bietet. Der Rest (Netzanschluß) ist dann die Preisfrage, wieviel wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen und anzuschließen ist - mit EINEM Trafo und EINEM Netzanschlußpunkt für das Flurstück.
das erklärt aber keineswegs die Anschaffung eines 3 MW Trafos für eine geplante 60 kWp PV Anlage solarlux hat geschrieben:jodl hat geschrieben:Ob Bundesgesetz ala EEG, oder Bundes/-bzw. gewohnheitsgesätzmäßigkeiten wie "Anlage muss einen sicheren Anschlußpunkt gewähren", so das im Brandfall die Feuerwehr Flurstücke KOMPLETT freischalten kann, das kann man kritisieren, oder halt sinnvolle Regelungen akseptieren.
inwiefern "gewohnheitsgesetzmäßigkeiten" (was auch immer darunter zu verstehen sein soll) oder "sinnvolle Regelungen" jetzt Vorrang vor den Regelungen des EEG haben sollen, kann ich nicht recht nachvollziehen und man muß halt nicht grundsätzlich jeden Stuß aktepsieren, nur weil ihn ein Mitarbeiter eines VNB vorträgt solarlux hat geschrieben:In dem besagten Antwortschreiben hat der Verfasser ausdrücklich SEINE Meinung wiedergegeben, und das er sinngemäß keinesfalls der Trottel sein will, falsche Entscheidungen in seinem Büro zu treffen.
"SEINE Meinung" hilft aber keinem weiter, als zuständiger Sachbearbeiter des VNB hat dieser hier nicht "SEINE Meinung" zu kommunizieren sondern eine sachlich richtige Entscheidung. Und wenn er dazu fachlich nicht in der Lage ist, soll er den Vorgang weitergeben an einen der kompetent genug dafür ist... solarlux hat geschrieben:Somit steht dem Threadersteller der Rechtsweg offen, wenn er glaubt oder meint, das er sowas von im Recht wäre, und machen könnte wie er es (anschließen lassen) möchte.
letztendlich wird das der einzige Weg sein, wenn der Netzbetreiber sich querstellt solarlux hat geschrieben:Wobei die Idee ja wirklich interessant ist. Man könnte pro Haushalt angeblich oftmals. 30 kW anschließen, dann könnte man am Rande einer Siedlung eine große 500 kW/p PV-Halle errichten. Damit man sich kein Trafo kaufen muss, verteilt man die Leistung auf die umliegenden Hausanschlüsse ala 30 kW. Vorzugsweise wenn eine alte Strasse saniert werden muss, oder eine neue Siedlung die Straßengräben noch offen hat. Ganz nebenbei wird man dann den Strom an diese Haushalte preiswert verkaufen können. Technisch ist das alles gar kein Problem. In der Praxis läuft das aber anders, Bundesgesetz hin oder her 
na du bist ja ganz schlau natürlich funktioniert das, allerdings unter der Maßgabe daß diese umliegenden Haushalte alle das Kriterium der "unmittelbaren Nähe" zur Anlage erfüllen
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