Hallo,
die Verrechnung der Zählerdaten über Standardlastprofile wird komplizierter, wenn eine PV Anlage im Eigenverbrauch in der Kundenanlage installiert wird. "Die Nutzung des Stroms aus dezentralen Anlagen für den Eigenbedarf führen laut E.ON Bayern zu Veränderungen in den Standardlastprofilen. E.ON Bayern regte an, die Gesamtsystematik der Standardlastprofile zu überdenken." Zu dieser Thematik habe ich einen Lösungsvorschlag. Bekannterweise summiert sich am Haushaltsanschluss der Lastgang der PV Einspeisung (negative Last) mit den Verbräuchen der Haushaltsgeräte (posititve Last). Am Zähler Z1 (vgl. mit der VDE-AR-N 4105, Anhang B.7 oder auch C.4.2) ergibt sich somit der Summenlastgang
P(t).Z1 = P(t).verbraucher - P(t).solar.
Gemessen wird in der Regel die Arbeit am Hauptzähler Z1 sowie die erzeugte Arbeit an der PV-Anlage. Z1 gibt aber kein Standardlastprofil wieder, sondern das Standardlastprofil ist nur auf die Verbraucherlast anwendbar. Somit ist zur Bereinigung der nichtlastganggemessenen Netzkunden, die eine PV-Anlage im Eigenverbrauch betreiben, ein zusätzlicher Rechenschritt in Form einer Addition notwendig. Dieser müsste dann in die ERP-Systeme der Bilanzkreisbewirtschaftung eingepflegt werden.
Die per Profil umzulegende Arbeit des Verbrauchers wäre somit
A.verbraucher = A.Z1 + A.solar bzw. bei Rückspeisung
A.verbraucher = A.Z1+ + (A.solar - A.Z1-)
Die per Profil umzulegende Arbeit der Solaranlage ist A.solar.
Auf diese Weise lassen sich mit den bekannten Standardlastprofilen plus dem solaren Einspeiseprofil, welches als EGS aus der Hochrechnung der ÜNBs zur Verfügung steht, sowie der Idee des virtuellen Trennung von Verbraucher und Erzeuger in einzelne Einspeisepunkte das bisherige Schema kostengünstig (d.h. mit einfachem Ferraris-Zähler für Kleinanlagen bis 7 kW) fortführen. Was haltet ihr davon?
Gruß,
Gunnar






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