Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
Moderator: Mod-Team
von kpr » 28.09.2012, 11:59
Macht Euch nicht so verrückt wegen dem Thema. Wer dieses Modell nicht mag (als Betreiber würde ich es auch nicht mögen; als VNB sehr; als Customizer für ERP-Systeme würde ich es lieben) der stimmt ihm halt nicht zu. Fakturiert mal ein paar Monate selbst. Und bietet dann dem VNB an, er möge doch mal drüber nachdenken, ob gleichbleibende Abschläge nicht doch der bessere Weg waren. Ruhig. Gelassen. Und immer schön das Ruder in der Hand behalten. Vielleicht kann man nicht immer agieren; hin und wieder wird man zum reagieren gezwungen. Aber: Man handelt. Statt gehandelt zu werden.
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von dridders » 28.09.2012, 15:03
hast du nach aktuellem EEG noch das Recht monatlich abzurechnen und Abschlaege abzulehnen? Ich wuerde da Probleme sehen... beim alten EEG wo es keine Regelung zu Abschlaegen gab sicher kein Problem. Nur: rechnest du selbst monatlich ab bekommste im Endeffekt das gleiche wie nach neuem Modell, hast nur selbst noch die Arbeit. Zahlt der VNB nicht darfste auch noch mahnen. 14 Tage Zahlungsziel duerften auch als normal durchgehen, das Geld ist also so oder so nicht vor dem 15. da... bei eigener Rechnug + Mahnung noch spaeter. Wer da Stress machen will sollte halt sicher sein zu wissen was er tut. Die N-Ergie wuerde ich nicht als jemanden bezeichnen der sich gerne aergern laesst... ich vermute mal das der kleinste Fehler in der eigenen Rechnung dann zur stillschweigenden Ablehnung fuehrt. Oder auch mal kein Fehler zu dem Ergebnis fuehrt.
Zu denen die die Abschlaege auf ihren Strombezug so umstellen wollen: euer Problem ist das ihr die PV-Verguetung hier nicht als Beispiel ins Feld fuehren koennt. Euer Vertragspartner ist bei den Abschlaegen fuer den Bezug immerhin nicht der Netzbetreiber, wie er es bei der Einspeisung aber ist.
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von kpr » 28.09.2012, 15:31
Rechtlich gar kein Problem. Das EEG verpflichtet ja nur den VNB zur Zahlung von Abschlägen. Dem Grunde nach. Der Höhe nach muss schon eine Einigung mit dem Betreiber her. Selbstverständlich hat der Betreiber weiterhin das Recht selbst abzurechnen.
Eines ist ja nun auch klar: Ein Recht auf "gleichmäßige Abschläge".. das ist nirgends normiert. Und das mit gutem Grund: Der Gesetzgeber würde den Empfänger einer Leistung zu einer temporären Vorausleistung ohne Anrecht auf Sicherheiten zwingen. Das widerspricht jeder rechtlichen Systematik.
Da ich mich nun lieber handele als mich handeln zu lassen, werde ich schon aus Prinzip dem Vorschlag des VNB (der ja zu meinen Lasten geht) nicht zustimmen. Wenn der VNB klug ist, lässt er dann alles beim alten. Das wäre die schönste Lösung. Und da will ich ja am Ende auch wieder hin.
Dem VNB bleibt doch nun überhaupt nur der Ausweg, den Betreiber zur Fakturierung zu zwingen. In der Hoffnungm, dass ihm der Bluff gelingt - und der Betreiber sagt "Na gut... dann kriegst Du halt Deinen Willen. ich stimme zu". Wie war das mit Unternehmern und jungen Mädchen: "Man muss auch mal NEIN sagen können". Dann fakturiere ich halt mal. Dann bekomme ich zwar nichts anderes - aber wenigstens hab ich dabei Regie geführt. Und eines ist auch klar. Dem VNB geht sein Bluff damit in die Hose. Der hat alles gewollt - nur nicht, dass der Betreiber Rechnungen schreibt. Die sind tatsächlich oftmals falsch - und verursachen einen gigantischen Verwaltungsaufwand.
... der wird also schnell wieder konstruktiv und gesprächig. Das muss man halt mal durchschwitzen.
Das man Rechnungen korrekt schreibt - erachte ich genau so als Selbstverständlichkeit, wie dass man nicht mit offener Hose durch die Fussgängerzone geht. Zahlungsverzögerungen kann man dann gelassen mit einer einfach und schlank aufgestellten Inkassoprozedur begegnen. Das wäre in der Sache sogar förderlich. Die hohen Nebenkosten zwingen den VNB zurück auf die Sachebene bzw. an den Verhandlungstisch.
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von Retep » 29.09.2012, 12:13
Ein anderer Aspekt, der sich mir aufdrängt: Was sagt das Finanzamt zur gewichteten Abschlagszahlung? Wir Kleinanlagenbetreiber werden ja nach einer Eingangszeit von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Müsste diese Befreiung bei einem veränderlichen Geldfluss dann entfallen? Oder erfolgt die Befreiung nur aufgrund eines jährlich konstanten Umsatzes?
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von kpr » 29.09.2012, 12:19
Das Finanzamt sagt dazu gar nichts. Die Befreiung erfolgt aufgrund der Unterschreitung gesetzlich geregelter, jährlicher Betragsgrenzen.
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von mcj » 30.09.2012, 18:46
Also ich habe denen einen "netten Brief" geschrieben...
Alfred Medl N-Ergie Netz GmbH Hainstr. 34 90461 Nürnberg
Betreff: Ihr Schreiben vom 20.09.2012 Kundennummer ********* Kundenkonto ********
Sehr geehrter Herr Medl, hiermit wiederspreche ich dem Schreiben vom 20.09.2012. Eine spätere Auszahlung der Einspeisevergütung ist eine einseitige Vertragsänderung zu Ihren Gunsten, mit der ich nicht einverstanden bin. Ich lehne ebenfalls die Einführung gewichteter Abschläge ab. Eine Veränderung der Auszahlungsmodalitäten, wie in ihrem Schreiben angekündigt, würde mich einseitig benachteiligen. Dies werde ich nicht hinnehmen. Wenn Sie diese Änderung für Neuverträge anwenden, ist mir das egal, aber „mein Altvertrag“ läuft einfach so wie bisher weiter! Ihre Begründung: „Wir als Netzbetreiber stellen auch für die Zukunft die Netzstabilität sicher und sind gleichzeitig daran interessiert die vorgeschriebenen Prozesse zu Ihnen als Anlagenbetreiber effizient und Zuverlässig umzusetzen. Mit dem Ziel den Anforderungen an Effizienz und Stabilität gerecht zu werden, passen wir den Auszahlungsprozess der Einspeisevergütung an…“. Wenn ich das also richtig verstehe, haben Sie Probleme mit der Stabilität des Stromnetzes, wenn Sie den Betrag weiterhin am 1. des Monats auszahlen. Ich bitte Sie, mir das technisch genau zu erklären. Ich bin zwar nur Radio-Fernsehtechnikermeister, habe also von „Strom“ nur ein bisschen Ahnung, trotzdem kann ich mir beim besten Willen nicht erklären, wie Abschlagszahlungen und Stromnetzstabilität miteinander zusammenhängen. Aber man ist ja nie zu alt etwas dazu zu lernen.
Des Weiteren möchte ich mich über eine Mitarbeiterin (bzw. hauptsächlich über deren Arbeitsanweisungen) beschweren. Ich habe heute mit Frau ******* von Ihrer Hotline telefoniert. Sie war sehr nett und bemüht, konnte mir aber nicht wirklich weiterhelfen. Ich bat Sie daraufhin mich mit Ihrem Teamleiter (Vorgesetzten) zu verbinden. Das dürfe Sie nicht, war ihre Antwort. Auch den Namen des Vorgesetzten wollte (durfte) Sie mir nicht nennen. Ich halte es für eine Frechheit den Mitarbeitern zu verbieten, einen verärgerten Kunden an den Vorgesetzten weiter zu verbinden. Der Vorgesetzte sollte für einen Kunden immer erreichbar sein, denn dieser hat doch mehr Kompetenzen als der „einfache Hotline Mitarbeiter“. Nach einigen vergeblichen Versuchen den Vorgesetzten zu erreichen (ich bin immer wieder bei Frau ******* gelandet), habe ich dann einen Rückruf von Herrn ******** (dem Teamleiter) erhalten. Er verstand mein Anliegen ganz genau, aber das sei „von oben“ so beschlossen worden…, er könne das leider auch nicht ändern. Deswegen wende ich mich jetzt an Sie.
Ich erwarte: • eine schriftliche Bestätigung meines Widerspruchs • weiterhin die gleichen Abschlagszahlungsmodalitäten wie bisher • eine Stellungnahme zu der Arbeitsanweisung „der Vorgesetzte ist nicht zu sprechen und ich darf auch den Namen nicht nennen.“ • Ich fordere Sie ebenfalls auf, Ihre Schreiben in Zukunft wieder mit Namen und Unterschrift (wenigstens eingedruckt) zu versehen. Man hat dann wenigstens einen Ansprechpartner mit dem man sich auseinandersetzen kann.
Das ganze erwarte ich bis spätestens 17.10.2012
Ich würde mich auch sehr über einen Anruf Ihrerseits freuen, in dem Sie mir das ganze nochmal „Ohr an Ohr“ darlegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Bin ja mal auf die Reaktion gespannt
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von Wolfhound » 30.09.2012, 19:55
Man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind: Ein gleichbleibender Abschlag wäre bei 8,3% des Jahresertrages pro Monat. Im Winter natürlich monatlich zu hoch, im Sommer monatlich zu niedrig. Es ist deshalb grundsätzlich legitim, wenn der Netzbetreiber Abschläge so nahe wie möglich an der tatsächlich erbrachten Gegenleistung ausbezahlt. Von anderen Netzbetreibern werden Anlagen per Fernauslesung kWh-genau jeden Monat ausgelesen und abgerechnet (auch Kleinanlagen). Wo ist da jetzt der Unterschied? Für den Anlagenbetreiber entsteht doch kein Nachteil dem gegenüber. Er bekommt ja weitgehend genau das bezahlt, was er monatlich an Strom liefert.
Wenn es dumm läuft, könnte es sein, das der Netzbetreiebr zurück schreibt: "... sehr geehrter .... Wir sind gerne bereit, Ihnen gem. EEG angemessene monatliche Abschläge auf Ihre Stromlieferung zu zahlen. Bitte reichen Sie hierzu zum jeweiligen Monatende eine prüfbare Rechnung mit Zählerstandangabe ein. ...". Bis die dann geprüft und ausgezahlt ist vergehen sicher auch 14 Tage, dann steht die Katze wieder auf den gleichen Beinen.
Ich schließe mich hier voll und ganz der Meinung von dridders und kpr an. Wer wegen sowas Stress macht, kommt nicht weit damit.
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von mcj » 30.09.2012, 20:27
Hallo Wolfshound,
ich sehe das anders, seit Jahre haben wir ein funktionierendes System. Dieses wird jetzt einseitig von Energie, zu meinem Nachteil, verändert. (Zahlung am 15 statt am 1) Es gibt halt Leute die sich alles gefallen lassen, und welche die ihre Meinung sagen, ich gehöre halt zu den zweiten.
Nun zu den Abschlägen: Ich übermittele gerne monatlich meinen Zählerstand und erhalte dann von N-Ergie genau das Geld für den Strom den Sie von mir bekommen haben. Ich denke bloß, dass die sich den Verwaltungsaufwand nicht leisten können. Also entweder Pauschal oder genau. Nicht pauschal ungenau...
Da halte ich es lieber wie kpr: lieber selber handeln als mich handeln lassen...
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von sitraani » 30.09.2012, 20:40
Wenn mein VNB sowas schreiben würde hätte ich keine Probleme damit. Es würde ja nur Jan und Feb. weniger geben. Im März wäre es pari zu den bisherigen monatlichen Abschlägen. Im Sommer dann mehr Geld das ich auf Tagesgeld parken kann. Erst ab Oktober wären die Abschäge wieder geringer und dann kann ich die Differenz von den Sommermonaten her wieder ausgleichen. Sicherlich wäre es die Möglichkeit dem VNB monatliche eine Rechnung zu schreiben und ihn in die Mehrarbeit zu drängen in der Hoffnung das es doch wieder auf gleiche Abschläge zurückgeht. Finde es vom VNB jedoch angemessen, nur das zu vergüten was wirklich geliefert wird und wir liefern nunmal im Sommer mehr und im Winter /Frühjahr weniger
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von kpr » 30.09.2012, 23:03
SgDH, als Erzeuger solarer Energie ist uns die Notwendigkeit eines effizienten Verwaltungsprozesses bestens vertraut. Unsere Geschäftspolitik verfolgt das Ziel, wirtschaftlichen Erfolg durch stabile Strukturen zu garantieren. Wir danken für Ihr Verständnis, daß wir Ihr Angebot, die monatlichen Abschlagzahlungen anzupassen, deshalb ablehnen müssen.
Wäre auch nett gewesen und hätte völlig genügt. Mit den geäußerten "Erwartungen".... ganz ehrlich?... ich will Dir nicht zu nahe treten... aber unter sowas kommt oftmals der Vermerk "g.u.g" (gelesen und gelacht). Wirklich ernst nimmt man sowas nicht. Hängt man schon mal ans virtuelle schwarze Brett - dann haben die Kolleg(inn)en auch mal was für den Bürotratsch.
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