Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon dimos » 01.07.2012, 10:04

Hallo zusammen,
es liegt ein Fall vor, bei dem ein Hauseigentümer eines Hauses mit drei Wohneinheiten (in einer Wohneinheit wohnt er selbst, jede Wohneinheit ist mit einem eigenen Stromzähler versehen), eine PV-Anlage aufbauen möchte und den erzeugten Strom selbst verbrauchen bzw. an die zwei vermietete Wohnungen liefern möchte.

Ich habe mich diesbezüglich schon etwas schlau gemacht...es gibt die sog. Direktvermarktung, doch da das Verteilnetz nicht verwendet wird, befindet man sich im "Eigenverbrauch" oder sehe ich das falsch?

Es wäre doch einfach zu sagen, der Hauseigentümer einigt sich mit den Vermietern so, dass er den Solarstrom zu 0,23€/kWh verkauft, alles was überschüssig ist, geht durch einen Ausgangszähler ins Netz. Der Verbrauch des Solarstromes jeder einzelnen Wohneinheit kann sogar über einfache nicht geeichte Stromzähler erfasst werden, wenn es den Mietern und dem Eigentümer genügt. Da es keinen Eigenverbrauchsbonus nach dem neuen EEG mehr gibt, muss der Betreiber/Nutzer den Eigenverbrauch theoretisch gar nicht erfassen. Wozu auch, nur um Einkommensteuer zu zahlen???

Gibt es bei diesem Modell ein Problem(rechtlich/technisch)?

Danke im Voraus
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon macnetz » 01.07.2012, 10:20

Hallo dimos,

willkommen im Forum :)

es gibt mehrere Dinge zum Klären . . .

a) die gesamte erzeugte Strommenge muss erfasst werden wg. Umsatzsteuer und Ertragssteuer.
b) du kannst den Mietern ja nicht nur PV-Strom liefern. Der gesamte Strom über den Zwischenzähler enthält ja einen Anteil PV-Strom und einen Anteil Bezugsstrom deines EVU. Wie das abgerechnet wird kannst du IMO mit deinen Mietern vereinbaren - vielleicht analog zur Heizungsabrechnung.

Grüsse
Anton
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon dimos » 01.07.2012, 11:43

Hallo Anton :) ,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zu a) Muss ich die Strommenge auch erfassen, wenn ich, provakativ gesagt, keinen Hausanschluss habe und versorge mich autark d.h. speise nicht ein, sondern speichere die Energie?
Das es Schwarzhandel ist, wenn ich die Energie an meine Mieter liefere, dafür einen Geldbetrag ehalten und diesen nicht mit einer Umsatzsteuer belege, ist mir klar. Aber muss ich, wenn ich Erzeuger und Verbraucher bin, eine Einkommensteuer für den selbst verbrauchten Strom bezhahlen. Das ist gleich zu setzen, als wenn ich die Äpfel auf einem in meinem Garten stehendem Baum erfassen und deisen sog. geltwerten Vorteil geltend mache. Das ist doch absurd!!!

Zu b) Das ist verständlich, dazu habe ich eine Skizze gemacht (bin kein so guter Zeichner :wink: ). Das müsste doch so passen, zumindest aus technischer Sicht?

Herzliche Grüße
Dieter
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon elfaro » 01.07.2012, 15:18

Bei dir geht manches durcheinander und du stellst hier mit der Autarkie/Inselanlage ein Modell zur Disposition, das du nicht wirklich umsetzen willst - also ist es müßig darauf einzugehen. Die Umsetzung wäre sehr aufwendig, da du jederzeit ausreichend Energie und Leistung bereitstellen müsstest.

zu a): Dem Finanzamt ist es gleich, ob du dich autark mit Strom versorgst oder diesen extern beziehst. Entscheidend ist, ob du für die Anlage Vorsteuer gezogen hast. In dem Fall musst du USt auf deine Stromerzeugung aufschlagen und dazu musst du diese erfassen. Wie die Erfassung ablaufen kann, liest du hier nach:
eeg-einspeisevertraege-f32/verzicht-auf-geeichte-daten-bei-der-eigenverbrauch-t80080.html

zu b): Deine Zähleranordnung ist viel zu umfangreich und wohl auch nciht zulässig, wenn die Zähler Z1 bis Z3 nämlich ohne Rücklaufsperre ausgerüstet sind, was wahrscheinlich ist - dann würde sie womöglich rückwärts laufen bei hohem Stromertrag und wenig Verbrauch. Mach's nicht zu kompliziert und such mal im Forum. Da gab's letztens erst einen Thread zu einem Mietshaus:
verteilnetzbetreiber-vnb--f17/strom-an-die-mieter--t79763.html

Und dann solltest du bedenken, dass du eine verminderte EEG-Umlage für nicht selbst eigenverbrauchten sondern an Letztverbraucher gelieferten Strom entrichten musst. Solange dein Stromertrag unter deinem persönlichen Eigenverbrauch liegt, lässt sich das recht einfach regeln. Fällt die Erzeugungsmenge aber größer aus, wirst du eine andere Lösung finden müssen, die auf verschenktem und verkauftem Strom basiert. Um die EEG-Umlage zu umgehen, ist es sinnvoll, den Strombezug über einen einzelnen Zähler abzuwickeln, für die Wohnungen geeichte (wegen Abrechnung) Zwischenzähler zu installieren, die du selbst anschaffst und den PV-Strom direkt hinter dem Bezugszähler ins Hausnetz einzuspeisen.
eeg-einspeisevertraege-f32/novelle-eeg-umlage-zahlbar-fuer-eigenverbrauch-dur-t80126.html

Damit hast du eigentlich alle nötigen Infos - musst nur lesen! :-)
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon dimos » 02.07.2012, 10:21

Hallo elfaro,

danke für deine konstruktiven Ratschläge.

zu a) wie du gemerkt hast, war das eine rein theoretische Frage. Es ging mir darum, wie weit der Staat gehen kann/wird, wenn es darum geht, unabhängig sein. Generell finde ich es nicht O.K., wenn wir eine Technologie nutzen, mit der wir uns selbst versorgen, um dann noch Einkommenstuer darauf zu entrichten. Das geht nicht in meinen Kopf. D.h. auch das Holz aus meinem eigenen Wald müsste ich versteuern???

Herzliche Grüße
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon macnetz » 02.07.2012, 11:03

hallo dimos,

du hast die Unternehmer-Eigenschaft nicht in deinen Kopf bekommen ;)

wenn du privat in deinem Garten einen Baum grossziehst und anschliessend fällst fällt keine Steuer an wenn du das Holz im Kamin verbrennst.

Wenn du aber Forstwirtschaft betreibst und deine Ausgaben und Einnahmen abrechnest dann musst du einen evtl. Gewinn als Einkommen versteuern.

Grüsse
Anton
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon donnermeister1 » 07.07.2012, 00:03

dimos hat geschrieben:Zu b) Das ist verständlich, dazu habe ich eine Skizze gemacht (bin kein so guter Zeichner :wink: ). Das müsste doch so passen, zumindest aus technischer Sicht?
...


Wie stellst du sicher, dass der bezogene Strom nur über Z1...3, aber nicht über ZE1 -> ZS1..3? Zähler mit Rücklaufsperre ist keine Lösung. Die Rücklaufsperre verhindert nur, dass das Zählwerk rückwärts läuft. Der Strom kann trotzdem in beide Richtungen durch den Zähler.
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon gunnar_kaestle » 07.07.2012, 00:36

dimos hat geschrieben:Das ist verständlich, dazu habe ich eine Skizze gemacht (bin kein so guter Zeichner :wink: ).


Die Skizze funktioniert nicht, man kann eine Wohnung nicht über zwei Zähler versorgen, das ergibt ggf. im vermaschten Netz sogenannte Kreisströme. Bei den Freunden von der Mini-KWK-Fraktion hat man schon länger Lösungen parat, wie man aus einer gemeinsamen Anlage die Mieter versorgt. Das nennt sich Summenzählermodell, siehe Bild 3:
http://www.vdi.de/fileadmin/vdi_de/reda ... 8-2010.pdf

Das ist auch von der Bundesnetzagentur schon geprüft und für gut befunden worden. Es ging in dem Beispiel zwar um ein BHKW, aber das sollte keine Rolle spielen, welcher Typ von Eigenerzeugungsanlage genutzt werden soll.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/DieB ... cationFile

Allerdings gibt es rein rechtlich noch eine ökonomische Hürde, die den Spass ein wenig verdirbt:

§37 EEG: Vermarktung und EEG-Umlage
"Die Übertragungsnetzbetreiber können von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern, anteilig zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung verlangen (EEG-Umlage). [..] Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird, .."

Will heissen, dass man EEG-Umlage abführen muss, wenn man Strom an Mieter liefert. Es gibt zwar juristische Kniffe, wie man das umgeht ("Lohnverstromung mit betrieblichem Risiko beim Mieter" -> Verkauf einer Kraftwerksscheibe, nicht des Stroms), aber am simpelsten wäre es, wenn diese Klausel gekippt wird bzw. für Kleinanlagen bis 100.000 kWh Ertrag im Jahr keine EEG Umlage abgeführt werden muss, wenn der Strom in örtlicher Nähe, d.h. in der Kundenanlage vor Ort verbraucht wird. Hierzu hilft IMHO nur das Briefeschreiben an das BMU.

Gruß,
Gunnar
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Re: Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus

Beitragvon Mattn » 29.07.2012, 08:54

Gibt es hier etwas Neues?
Wir haben unter unserer ersten PV Anlage ein Mietshaus mit 4 Parteien.
Bin auch am überlegen irgendwann mal auf Eigenverbrauch umzustellen!? Müsste man sich halt ausrechnen...
Anlage1:
83 x Sanyo HIP-215 NHE 5 /// 3 x SMA SB 5000 TL HC ESS , 1 x SMA SB 2100 TL ESS /// Leistung: 17,845 KWp

Anlage2:
36 x Aleo S19 245W /// 1 x SMA Tripower 8000TL /// Leistung: 8,82KWp
http://www.solarlog-home.de/hoven
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