Bin über folgendes gestolpert,
"Verzicht auf geeichte Daten bei der Eigenverbrauchs-Messung rechtlich zulässig"
http://www.sfv.de/artikel/verzicht_auf_ ... aessig.htm
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es möglich auf den geeichten Zähler hinter dem Wechselrichter,
zur Ermittlung der gesamten erzeugten Leistung, zu verzichten.
Anstelle dessen wird der gespeicherte Wert des Wechselrichters/ Datenloggers zur Berechnung verwendet.
Gilt das auch für Altanlagen die noch umgestellt werden, oder nur für Neuanlagen?
Wer weiß etwas darüber?
Gruß






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