WICHTIG!
Mit der Neuregelung des EEG, die jetzt im Vermittlungsaussschuss von BT/BR beschlossen wurde entfällt für Anlagen bis 10 kWp ja die Notwendigkeit einen PV-Zähler zu Abrechnungszwecken zu installieren. EV wird nicht mehr vergütet im EEG und bis zu obiger Anlagengröße wird 100% der eingespeisten Energie vergütet. Diese wird am 2-R-Zähler gemessen, so dass der PV-Zähler eine freiwillige Veranstaltung ist und somit auch selbst beschafft werden können sollte. Er muss weder geeicht sein und benötigt auch keinen separaten Zählerplatz - Hutschienenzähler reicht bzw. WR-Zählwerk. Fragt sich nur, wie lange es dauert bis die VNB das erkennen und umsetzen. Daher für alle Neuinstallationen mal nachfragen und posten!
eeg-einspeisevertraege-f32/verzicht-auf-geeichte-daten-bei-der-eigenverbrauch-t80080.html






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