Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
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von solar-wb » 16.01.2012, 08:54
Hallo,
habe gerade mit meinem Netzbetreiber telefoniert um herauszufinden welche Vorgaben die machen zum EEG 2012. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die selbst noch nicht wissen wie das alles ablaufen soll (speziell bei der 70% Regelung)!? Da ich gerade eine Anlage plane überlege ich noch welche Variante ich wählen soll.
Aussage zur 70% Regelung: Es muss sichergestellt sein, dass der Wechselrichter nicht mehr als 70% einspeist, d.h. Sicherstellung durch passende Auswahl der Wechselrichter, eine Reduzierung über einen Parameter wird so einfach nicht akzeptiert?!?!?!?! Das ist ja erstens in den seltensten Fällen möglich einen WR zu finden der da genau passt und zweitens auch für den WR auf Dauer nicht gut wenn der in der Hardwarebegrenzung hängt?!?! Da wäre mir eine Softwarebegrenzung doch deutlich lieber!
Beim Thema Rundsteuerempfänger sieht die EnBW schon klarer...den gibts für 120€!
Hat hier vielleicht schon jemand eine Anlage in 2012 bei der EnBW in Betrieb genommen und kann da eventuell mehr dazu sagen?
Grüße Michael
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von eggis » 16.01.2012, 12:11
Moin Michael, solar-wb hat geschrieben:Aussage zur 70% Regelung: Es muss sichergestellt sein, dass der Wechselrichter nicht mehr als 70% einspeist,...
diese Aussage ist definitiv falsch. Das EEG verlangt, dass am Netzverknüpfungspunkt nicht mehr als 70% der Anlagennennleistung eingespeist wird. Dem Gesetzgeber ist es egal wie diese 70% erreicht werden. Die offizielle Aussage war, dass man es dem Markt überlässt. Wenn die Wechselrichter schon auf 70% der Modulnennleistung dimensioniert wird, dann nimmst du dir die Möglichkeit zwischen WR und Netzverknüpfungspunkt den zuviel produzierten Strom zu entnehmen und so die Regelung einzuhalten. Leider gibt es außer der Wechselrichterdimensionierung noch keine Möglichkeit, wie sicherestellt werden kann, das diese 70% grade zu Zeiten hoher Stromproduktion eingehalten werden kann. solar-wb hat geschrieben:Beim Thema Rundsteuerempfänger sieht die EnBW schon klarer...den gibts für 120€!
Bei diesen geringen Kosten ist es für dich wohl sinnvoller die Fernregelung zu verwenden. Da du unter 30kWp liegst, ist es sehr unwahrscheinlich, dass deine Anlage abgeregelt wird, da eine Abregelung einer so kleinen Anlage kaum Auswirkungen auf die Netzstabilität hat.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft." (George Bernard Shaw)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von solar-wb » 16.01.2012, 13:32
Hallo eggis,
das heißt ja aber dann, dass es derzeit noch keine Möglichkeit gibt die 70% Regelung anzuwenden!? Oder kennst Du ein Gerät welches die 70% am Netzverknüpfungspunkt überwacht?
Gruß Michael
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von eggis » 16.01.2012, 14:02
solar-wb hat geschrieben:Oder kennst Du ein Gerät welches die 70% am Netzverknüpfungspunkt überwacht?
Nein 
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft." (George Bernard Shaw)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von Bloody2202 » 30.01.2012, 18:33
Hallo Zusammen, also ich bekam heute von den hiesigen Stadtwerken, die an der EnBW hängen, mehr oder weniger zufällig folgende Auskunft: Bei der Fernabregelung selbst "kleiner" Anlagen (< 30 kWp) wird zukünftig ein ganz spezieller Zähler erforderlich, der den Betreiber eine jährliche Miete von sage und schreibe € 369,40 kosten soll. Ich ging bis jetzt davon aus, dass die Fernabregelbarkeit über einen Funkrundsteuerempfänger und im günstigsten Fall einen ansteuerbaren Schütz mit Öffnerkontakten realisiert werden kann, der dann im (äusserst selten bis gar nicht zu erwartenden) Bedarfsfall die ganze Anlage praktisch einfach ausschaltet. Dem ist jedoch, zumindest bei unserem VNB, nicht so. Bleibt die Alternative mit den 70%. Eine Anlage jedoch durch einen entsprechend unterdimensionierten Wechselrichter dauerhaft auf eine maximale Einspeiseleistung von 70% der Modul-Leistung zu drosseln erscheint mir auch nicht besonders sinnvoll. Außerdem denke ich, dass sich eine solche Unterdimensionierung negativ auf die Lebnserwartung des Wechselrichters auswirkt. Nun könnte man den Wechselrichter ja auch vernünftig dimensionieren und die Ausgangsleistung durch eine entsprechende Parametrierung der Gerätesoftware reduzieren. Allerdings ist diese Einstellung jederzeit wieder rückgängig zu machen und wird daher vom VNB nicht akzeptiert. Ist das dann jetzt das "Aus" für kleinere Anlagen? Was meint Ihr dazu? Außerdem darf auch der Einspeisezähler nun nicht mehr vom Anlagenerrichter geliefert werden. Das ist angeblich nach §7 Abs. 1 EEG 2012 bzw. den darin geforderten Vorgaben der §§ 21b bis 21h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mehr zulässig. Also kommen auch hierfür nochmal laufende Kosten auf den Betreiber zu. Die Lobbyisten der Stromkonzerne haben augenscheinlich ganze Arbeit geleistet 
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von za-ass » 30.01.2012, 20:17
Bloody2202 hat geschrieben:Außerdem darf auch der Einspeisezähler nun nicht mehr vom Anlagenerrichter geliefert werden. Das ist angeblich nach §7 Abs. 1 EEG 2012 bzw. den darin geforderten Vorgaben der §§ 21b bis 21h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mehr zulässig. Also kommen auch hierfür nochmal laufende Kosten auf den Betreiber zu. Die Lobbyisten der Stromkonzerne haben augenscheinlich ganze Arbeit geleistet 
Den letzten Satz kann man vermutlich so stehen lassen, den Absatz davor sollte man etwas differenzierter betrachten. Der SFV, namens Fr. Jung hat sich in diesem Sinne zu dieser Thematik in der Dezember-Rundmail geäußert und u.a. die Begrifflichkeit des 'Messstellenbetriebs' etwas näher betrachtet. Ich zitiere mal nachfolgend aus dieser benannten Rundmail: "5. Messstellenbetrieb bei PV-Anlagen in jedem Fall notwendig?
In der seit 1. September 2011 anzuwendenden Regel "VDE-AR-N 4400" werden in Abschnitt 6.13.2 Empfehlungen zum Messstellenbetrieb und zur Messung von EEG-Erzeugungsanlagen getroffen.
Dort steht: "Das EEG berechtigt den Anlagenbetreiber, die Errichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen sowie die Messung vom Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen zu lassen. (...); bei einer Messung der Stromeinspeisung und des Strombezugs der Anlage sind die Inhalte der Entscheidung 2008/20 der Clearingstelle EEG zu beachten"
Darüber hinaus enthält § 7 (1) EEG 2012 nunmehr die gesetzliche Vorschrift, dass Anlagenbetreiber für den Messstellenbetrieb und Messung die Vorschriften der §§ 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes und der auf Grund von § 21i des Energiewirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen." einhalten müssen.
In den §§ 21i - h EnWG wird u.a. festgelegt, dass - Anlagenbetreiber einen Messstellenbetreiber mit entsprechend nachgewiesener Fachkunde auszuweisen haben, - einen Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen werden muss und - das vom Netzbetreiber vorgegebene Datenformat der gezählten Solarstrommenge einzuhalten ist.
Ansonsten ist der Netzbetreiber berechtigt, einen privaten Zähler abzulehnen.
Da viele Anlagenbetreiber aus Kostengründen lieber private Zähleinrichtungen nutzen, machten wir die Clearingstelle EEG bereits am Anfang diesen Jahres darauf aufmerksam, dass bei der Einspeisung von Solarstrom ins Niederspannungsnetz in den meisten Fällen wartungsfreie Zähler eingesetzt werden, die weder "betrieben" noch "instand gehalten" werden müssen. (Nähere Infos unter http://www.sfv.de/artikel/messstellenbetreibervertrag_.htm)
Herr Dr. Lovens, Leiter der Clearingstelle EEG schrieb hierzu: „Sie haben völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass es Fälle geben kann, in denen ein „Betrieb“ der Einspeisezähler faktisch nicht stattfindet. Zwischen der Errichtung - welche notwendigerweise zu erfolgen hat - und dem Betrieb der Messeinrichtungen - dessen Notwendigkeit von den Umständen des Einzelfalles abhängt - besteht somit ein Unterschied. Selbstverständlich besteht daher für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber kein Zwang, in jedem Fall einen Betreibervertrag abzuschließen. (..) Sollten sich insoweit in der Praxis Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten ergeben, so können diese in einem Folgeverfahren - bspw. in einem Einigungs- oder Votumsverfahren - mithilfe der Clearingstelle EEG geklärt werden.“
Bisher gab es nach Aussage der Clearingstelle EEG jedoch noch keine Rückmeldungen über Problemfälle bei der Handhabung von privaten Zähleinrichtungen.
Da wir in unserer telefonischen Beratungsarbeit gerade in den letzten Wochen verstärkt auf diese Thematik angesprochen wurden, möchten wir Anlagenbetreiber und Installateure dazu ermutigen, sich bei Problemfällen schriftlich an die Clearingstelle EEG, Herrn Dr. Winkler, zu wenden. Derzeit arbeitet man dort an der Empfehlung 2011/2/2, wo in Zusammenhang mit dem messtechnischen Abrechnung des Eigenverbrauchs auch noch einmal die grundsätzliche Frage der Messzuständigkeit geklärt werden soll."Quelle: SFV-Rundmail vom 22.12.2011
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von Ralf Hofmann » 30.01.2012, 22:15
Hallo, Bloody2202 hat geschrieben:also ich bekam heute von den hiesigen Stadtwerken, die an der EnBW hängen, mehr oder weniger zufällig folgende Auskunft: Bei der Fernabregelung selbst "kleiner" Anlagen (< 30 kWp) wird zukünftig ein ganz spezieller Zähler erforderlich, der den Betreiber eine jährliche Miete von sage und schreibe € 369,40 kosten soll.
lass` Dich von denen bloss nicht verarschen. Das EINZIGE, was die in diesem Zusammenhang vorschreiben können sind gewisse Eigenschaften des Rundsteuerempfängers, sonst gar nix. Der Rundsteuerempfänger muss natürlich mit der Technik des VNB kompatibel sein, das ist klar. Aber das ist gleichzeitig auch schon alles. Wenn Deine Stadtwerke anderer Meinung sind, lass es Dir schriftlich begründen unter Nennung der entsprechenden Gesetze oder Vorschriften, dann hast Du etwas, was Du juristisch in der Luft zerreißen lassen kannst. Bloody2202 hat geschrieben:Allerdings ist diese Einstellung jederzeit wieder rückgängig zu machen und wird daher vom VNB nicht akzeptiert.
Auch Blödsinn und mit dieser Begründung unzulässig. Davon mal ab ist es schon längst Stand der Technik, dass verschiedene Einstellungen im WR vom Betreiber gar nicht verändert werden können, sehr wohl aber vom Servicetechniker. Diese "Sicherung" reicht aus, um die von Dir genannte Variante als zulässig gelten zu lassen. Bloody2202 hat geschrieben:Außerdem darf auch der Einspeisezähler nun nicht mehr vom Anlagenerrichter geliefert werden. Das ist angeblich nach §7 Abs. 1 EEG 2012 bzw. den darin geforderten Vorgaben der §§ 21b bis 21h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mehr zulässig.
Schon wieder gequirlte Sch...e von Deinen Stadtwerken. Dazu ist hier schon viel geschrieben worden. EnWG gilt diesbezüglich sowieso nicht. Das was za-ass geschrieben hat kommt auch noch dazu, er hat völlig Recht. Du hast offenbar Pech mit den Mitarbeitern bei Deinen Stadtwerken, sind vielleicht gute Elektriker aber sicher keine guten Juristen. Du hast, wie viele andere auch, die Wahl: Klein beigeben oder Deine Rechte durchboxen. 
MfG Ralf Hofmann
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von Cruso » 30.01.2012, 22:42
Du hast, wie viele andere auch, die Wahl: Klein beigeben oder Deine Rechte durchboxen
Auf das wird es hoffentlich nicht hinauslaufen. Leider ist bei der EnBW was die Regeln anbetrifft nicht alles einheitlich, obwohl man das erwarten wurde. Zu einer Anlage mit einer Süd (-30°)/ Nord (+30°) habe ich auch vollkommen unterschiedliche Antworten erhalten, welche ja nie 70% erreicht. Auch zu dem Punkt was bei Eigenverbrauch bei direkter Messung am Zähler + Rundsteuerempfänger gilt. Nervig ist eigentlich nur, wie sicher die ihre Auskunft rüberbringen und das man bei einem anderen Regionalzentrum eine total andere Auskunft bekommt. Und dann kommt immer die Frage, was fragen Sie wen Sie es wissen? Einfach mehr als ärgerlich, ich habe keine Auskunft und die vergeuden ihre Zeit. Einfach ein Dokument ins Netz was möglich ist und was nicht (man darf den Eindruck haben, dies geschieht aus Absicht nicht, vor allem ist ja inzwischen einiges an Zeit vergangen).
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von Bloody2202 » 31.01.2012, 09:14
Vielen Dank erst Mal für die prompten Reaktionen.
Und ich befürchte, dass es genau darauf hinauslaufen wird. Man wird sich wehren müssen, was das ganze Prozedere im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme natürlich nicht unbedingt vereinfachen wird.
Aber hat man wirklich eine Wahl? Es sieht meiner Meinung nach danach aus, dass man genau zu diesem Schritt (seine Rechte durchzuboxen) gezwungen wird.
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