Fuxx hat geschrieben:von Fuxx » 21.01.2012, 19:40
Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung steht da.
Die erste musste noch nicht bei der BNA gemeldet werden, die zweite schon.
Aufteilung ist prozentual.
Hey Sonnenlord
Stell Dir vor, erste Anlage aus 2008, mit 20 KW , Anlage 2 aus 2010 mit 15 KW, .
Der Netzbetreiber hat in seinen "Anlagen- Stammdaten", die er für alle Anlagen mit EEG-Förderung regelmässig an den ÜNB melden muss, also zwei Anlagen mit getrennten Zählpunkten des Kollegen FUXX zu melden.
Für die EEG-Aufwendungen, die er zum Jahresende melden muss , ist die erste Anlage in Summe mit allen weiteren Anlagen aus 2008 zu melden, die Anlage 2 in Summe mit den weiteren Anlagen mit der Vergütungs-Kategorie 2010.
Wenn der Summenzähler einen Zuwachs von 35000 KWh in 2011 hatte, ist leicht die Aufteilung mit 15000 und 20000 zu
ahnen. Eine Berücksichtigung der höheren Effizienz der neueren Anlage finet nicht statt.. Man nennt dies "Gestaltungs-Spielraum"
Hallo Fuxx
Sieht ja einfach aus, diese Aufteilung
für 2011Alle Abrechnungsprogramme basieren auf der Differenz
Verbrauch = Neuer Zählerstand- Alter Zählerstand.etz dich hin und bilde für jede Anlage den Jahres End-Stand, denn du brauchst für das Abrechnen Ende 2012 zB die beiden Endstände 2011
der zwei abzurechnenden Anlagen.Wenn Du das Abrechnen selbst durchziehen müsstest, würdest Du erkennen, dass du DREI ZÄHLER verwalten musst.
-Deinen fiktiven Summenzähler, der keiner der beiden Anlagen zuzuordnen ist,
-Den fiktiven Zähler der ersten Anlage , die dem Zählpunkt dieser Anlage 1 laut Bestandsmeldung zugeordnet ist,
-Das Gleiche für den Zählpunkt Deiner zweiten Anlage.
Schnell wist du erkennen, dass Du
mit den Kosten für 2 Abrechnungen und die Verwaltung von nur zwei Zählpunkten ganz gut bedient bist und
der Solateur der zweiten Anlage Dir einen miesen Rat gegeben hatNetzbetreiber anrufen ? Ich würde nicht riskieren, den Zählerplatz umbauen zu müssen. (zu den 2012-er Standards)
Jetzt gibt es zuerst-einmal Kaffee
Schönen Sonntag
Liselotte