doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

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doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon Fuxx » 21.01.2012, 15:46

Hi zusammen,

habe heute die Abrechnung meines EVU bekommen. D.h. genauer gesagt die Abrechnungen für eine Anlage. Die später erweiterte Anlage wurde separat abgerechnet.
Logischer Weise ist in beiden Abrechnungen die selbe Zählernummer angegeben. Was mich aber etwas verwirrt ist, dass die Zählergebühr gleich zwei mal berechnet wurde.
Ist irgendwie unlogisch, dass ich für den selben Zähler zweimal Gebühren zahlen muss.

Ist das wirklich ein Fehler oder dürfen die das? :mrgreen:
Zuletzt geändert von Fuxx am 21.01.2012, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon Sonnenlord » 21.01.2012, 15:55

Hey,

ein Zähler eine Gebühr

also ein Fehler , ...sage ich!!!


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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon gruennetz » 21.01.2012, 16:12

ein Zähler eine Gebühr

also ein Fehler , ...sage ich!!!


Sehe ich auch so, es sei denn, es wurde zwei Mal die halbe Gebühr berechnet.

Gruß

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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon liselotte » 21.01.2012, 18:00

Fuxx hat geschrieben:habe heute die Abrechnung meines EVU bekommen. D.h. genauer gesagt die Abrechnungen für eine Anlage. Die später erweiterte Anlage wurde separat abgerechnet.
Logischer Weise ist in beiden Abrechnungen die selbe Zählernummer angegeben. Was mich aber etwas verwirrt ist, dass die Zählergebühr gleich zwei mal berechnet wurde.


Hallo FUXX
Habe Fragen.
Misst Du mit einem Zähler zwei bei der BNAg getrennt gemeldete Anlagen ? ggf mit verschiedener Vergütung ? (prozentuale Aufteilung )
In der Abrechnung steht heute im Allg. nicht mehr "Zählergebühr" Es muss Meessstelllenbetrieb oder Messung u Abrechnung oder so was heissen ?
Falls zwei getrennnte Anlagen abzurechnen sind, ist die Messung / Abrechnung doppelt zu zahlen.

Mein Freund wolte einen Zähler sparen und flucht nun ständig über seine Entscheidung.
Aufwand ist mindstens der Doppelte.


meint
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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon Fuxx » 21.01.2012, 19:40

Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung steht da.

Die erste musste noch nicht bei der BNA gemeldet werden, die zweite schon.

Aufteilung ist prozentual.


:arrow: Letztes Jahr waren noch beide zusammen auf einer Rechnung, die ganzen Gebühren sind nur einmal angefallen.

Am besten ich frag mal nach.
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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon Sonnenlord » 21.01.2012, 20:28

Hey,



:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:


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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon Paul Panzer » 21.01.2012, 20:38

Sonnenlord hat geschrieben:Hey,

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:

Sonnenlord

Was soll uns dies sagen ? Hast Du vielleicht eine Frage zum Thema :?:
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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon Sonnenlord » 21.01.2012, 20:50

Fuxx hat geschrieben:Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung steht da.

Die erste musste noch nicht bei der BNA gemeldet werden, die zweite schon.

Aufteilung ist prozentual.


:arrow: Letztes Jahr waren noch beide zusammen auf einer Rechnung, die ganzen Gebühren sind nur einmal angefallen.

Am besten ich frag mal nach.


Hey,

bezod mich hier drauf und bin irgendwie durcheinander :oops: :oops: :oops: :oops:


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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon liselotte » 22.01.2012, 09:33

Fuxx hat geschrieben:von Fuxx » 21.01.2012, 19:40
Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung steht da.

Die erste musste noch nicht bei der BNA gemeldet werden, die zweite schon.

Aufteilung ist prozentual.


Hey Sonnenlord
Stell Dir vor, erste Anlage aus 2008, mit 20 KW , Anlage 2 aus 2010 mit 15 KW, .
Der Netzbetreiber hat in seinen "Anlagen- Stammdaten", die er für alle Anlagen mit EEG-Förderung regelmässig an den ÜNB melden muss, also zwei Anlagen mit getrennten Zählpunkten des Kollegen FUXX zu melden.

Für die EEG-Aufwendungen, die er zum Jahresende melden muss , ist die erste Anlage in Summe mit allen weiteren Anlagen aus 2008 zu melden, die Anlage 2 in Summe mit den weiteren Anlagen mit der Vergütungs-Kategorie 2010.
Wenn der Summenzähler einen Zuwachs von 35000 KWh in 2011 hatte, ist leicht die Aufteilung mit 15000 und 20000 zu
ahnen. Eine Berücksichtigung der höheren Effizienz der neueren Anlage finet nicht statt.. Man nennt dies "Gestaltungs-Spielraum"

Hallo Fuxx
Sieht ja einfach aus, diese Aufteilung für 2011

Alle Abrechnungsprogramme basieren auf der Differenz Verbrauch = Neuer Zählerstand- Alter Zählerstand.
etz dich hin und bilde für jede Anlage den Jahres End-Stand, denn du brauchst für das Abrechnen Ende 2012 zB die beiden Endstände 2011 der zwei abzurechnenden Anlagen.
Wenn Du das Abrechnen selbst durchziehen müsstest, würdest Du erkennen, dass du DREI ZÄHLER verwalten musst.
-Deinen fiktiven Summenzähler, der keiner der beiden Anlagen zuzuordnen ist,
-Den fiktiven Zähler der ersten Anlage , die dem Zählpunkt dieser Anlage 1 laut Bestandsmeldung zugeordnet ist,
-Das Gleiche für den Zählpunkt Deiner zweiten Anlage.

Schnell wist du erkennen, dass Du mit den Kosten für 2 Abrechnungen und die Verwaltung von nur zwei Zählpunkten ganz gut bedient bist und der Solateur der zweiten Anlage Dir einen miesen Rat gegeben hat
Netzbetreiber anrufen ? Ich würde nicht riskieren, den Zählerplatz umbauen zu müssen. (zu den 2012-er Standards)

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Schönen Sonntag
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Re: doppelte Zählergebühren wegen Anlagenerweiterung

Beitragvon Fuxx » 22.01.2012, 12:07

Ja also mal mehr Details:

Erste Anlage 5 kWp 2008
Zweite 8kWp 2009

kein Eigenverbrauch
(Beide an einem WR)

Für 2010 gabs halt nur eine Rechnung, wo beide enthalten sind.
Für 2011 gabs zwei getrennte, je eine.

Ich find das nicht unbedingt schlimm, dass da nochmal 21 Euro anfallen, wollte nur mal hören ob das bei anderen auch so ist.
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