Leider bekomme ich von keiner Seite eine rechtlich fundierte Aussage. Auch die Bundesnetzagentur schweigt beharrlich zu meinen inzwischen mehrfach gestellten Fragen.
Meine Argumentation (ein großer Energieversorger hat bereits versucht, mir einen Maulkorb zu verpassen und mir mit Anwalt etc. gedroht):
Ich will eine Reparatur/Änderung an meinem Dach vornehmen. Hier sind die offen liegenden Leitungen jedoch im Wege. Die Gefahr geht nicht von meinem Dach aus, sondern von den Kabeln des Energieversorgers, an denen ich keine Eingriffe tätigen darf.
Ich stelle mich auf den Standpunkt und sage: schaltet bitte mal den Strom für 2 Tage ab, ich muss auf dem Dach etwas machen.
Der Energieversorgen empört sich damit, dass dann auch der Nachbar keinen Strom mehr bekommt. Ich: na und? was habe ich für ein Interesse, dass der Nachbar Strom bekommt? Ich will auf meinem Dach etwas arbeiten, der Energieversorger verhindert dies jedoch mit seinen unter Spannung stehenden Leitungen, die ich auf meinem Dach dulden muss. Aber wieso soll ich das Isolieren der Leitungen bezahlen??? Geht es noch?
2 Straßen weiter hat der Energieversorger die Freileitungen bereits "unter Tage" verlegt. Hier hat der Hauseigentümer keine Probleme, auf seinem Dach Arbeiten auszuführen. Er bezahlt genau so viel für seinen Strom wie ich. Er hat hierdurch finanzielle Vorteile.
Meine Argumentation läuft auch dahingehend, dass solange ich kein "Endständerhaus" habe gezwungen werde, meinen Energieversorger um die Isolierung zu bitten. Ich kann mir keinen Anbieter am frien Markt suchen. Und die Monopolstellung erklärt auch, warum hier Gebühren zwischen 0,00 € und ca. 400,-- € verlangt werden.






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