Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon Suedbrandenburger » 29.06.2012, 00:39

Soeben ist mir bei der Recherche zu einer noch offenen Frage bezüglich der Vertragsgestaltung mit dem "Dritten", der den nicht eingespeisten Strom verbraucht (also meine Eltern), etwas aufgefallen. Konkret geht es um die Frage, ob ich eine (eventuell reduzierte) EEG-Umlage fordern und an den VNB weiterleiten muss. Falls dem so ist (und so sieht es ja nach dem EEG 2012 aus), muss natürlich auch eine genaue Abrechnung möglich sein. Also wird allein aus diesem Grund der VNB auf den Zugang zum PV-Erzeugungszähler pochen.

(*Ironie an*) Juchu! (*Ironie wieder aus*)

Ich frage mich wirklich, wie das Thema der EEG-Umlage-Bilanzierung für den Eigenverbrauch an Dritte bei solchen Kleinanlagen praktisch umgesetzt werden soll.

Viele Grüße
Suedbrandenburger
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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon Reinheit » 29.06.2012, 01:53

liselotte hat geschrieben:Hallo Südbrandeburger
… in enem intakten Eltern-Kind-verhältnis braucht man so nen Schmarren nicht.
Nochmsls überdenken
rät Dir
Liselotte

Das ist in meinen Augen eine der effektivsten Methoden, heftigen Zwist in eine Familie hineinzutragen, der auch schon mal den Tod überdauern kann. Solche geschäftlichen Dinge gehören imho innerhalb der Familie oder sonstigen Verwandtschaft genau so vertraglich geregelt wie mit Außenstehenden. Nichts schriftlich festzulegen und sich darauf zu verlassen, daß man sich ja ach so gut versteht und alle ja wissen, wie es damals gemeint war, finde ich viel zu blauäugig, als daß das funktionieren könnte. Und mal ganz ehrlich: wer kann sich noch an jedes Detail erinnern, auf das man sich bei einer Jahre zurückliegenden Absprache geeinigt hat? Dann ist es sehr nervenschonend, wenn man nur in die Schublafde greifen muß und alles nachlesen kann.
Wie heißt es so richtig? „Verträge macht man, solange man sich verträgt.“
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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon buergersolar » 29.06.2012, 12:21

Zu der Notwendigkeit eines Erzeugungszählers bei Anlagen unter 10kWp gibts auch hier schon zwei Threads: eeg-einspeisevertraege-f32/eigenverbrauch-pv-erzeugungszaehler-ueberfluessig--t79591.html
und
eeg-einspeisevertraege-f32/verzicht-auf-geeichte-daten-bei-der-eigenverbrauch-t80080.html

Ich denke, die Diskussion wird in nächster Zeit vermehrt auftauchen, da bei Anlagen kleiner 10kWp weder eine Eigenverbrauchsvergütung gezahlt wird, noch man einen Mindesteigenverbrauch haben muss. Der Erzeugungszähler ist dann überflüssig.
Man bräuchte diesen nur für interne Verrechnung, wenn Dritte den Eigenverbrauch machen. Und das geht den VNB eigentlich nix an. Man kann sich ja auch Zwischenzähler vor die Kühltruhe setzen, ohne dass das den VNB was angeht.

Sonnige Grüße
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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon dancer1958 » 29.06.2012, 13:46

Bei den Abrechnungen zwischen Betreiber und VNB magst Du recht haben. Für die Abrechnung des Betreibers gegenüber dem Finanzamt wird aber der Erzeugungszähler weiterhin benötigt (Vielleicht reicht aber auch der nicht geeichte aus dem Wechselrichter - der zeigt bei mir aber einen höheren Wert an als der Geeichte.).

Gruß
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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon Weidemann » 29.06.2012, 14:03

... eigentlich müsste gegenüber dem FA ein (ehemals geeichter) gebrauchter Erzeugungszähler genügen, den man halt selber kauft und montiert. Das wird eine interessante Frage, wie das gehandhabt wird.
sonnige Grüße,
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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon buergersolar » 29.06.2012, 14:13

Weidemann hat geschrieben:... eigentlich müsste gegenüber dem FA ein (ehemals geeichter) gebrauchter Erzeugungszähler genügen, den man halt selber kauft und montiert. Das wird eine interessante Frage, wie das gehandhabt wird.

Laut SFV (siehe zweiter oben verlinkter Thread) ist das bereits nach heutiger Clearingstellen-Empfehlung möglich und ausreichend. Siehe hier.

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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon Suedbrandenburger » 18.12.2012, 15:49

Hallo an alle,

inzwischen (sogar schon seit Mitte September) ist die Anlage am Netz und produziert fleißig vor sich hin - siehe Signatur. Bis auf die letzten Infos an den VNB (MITNETZ Strom) habe ich auch alles notwendige erledigt (Bundesnetzagentur, FA, bezahlen :-) ). Da ich jetzt doch mal so langsam damit beginnen möchte, Rechnungen and den VNB zu schreiben (das werde ich in Zukunft vierteljährlich tun), fehlt mir aber noch ein wichtige Antwort zur Frage der Rechnungslegung:
Es handelt sich bei der Anlage um eine Überschusseinspeisung, bei der es sich jedoch um keinen Eigenverbrauch sondern um den Verkauf des Stromes in räumlicher Nähe handelt. Neben dem VNB habe ich also meinen Eltern (die mir einen Stromlieferungsvertrag unterschrieben haben) als Kunden. Das heisst, ich werde getrennte Rechnungen an beide Kunden schicken. Während die Rechnung an meine Eltern relativ simpel ist (natürlich unter Ausweisung der reduzierten EEG-Umlage und der Mehrwertsteuer), verstehe ich nicht, wie ich bei der Rechnung an den VNB vorgehe. Wenn es ich um einen Eigenverbrauch handeln würde, müsste ich ja bekanntermaßen den gesammten erzeugten Strom mit virtueller Rücklieferung in Rechnung stellen. Das macht doch in meinem Fall aber gar keinen Sinn, oder? Also stell ich nur eine Rechnung, in der der tatsächlich gelieferte Strom in Rechnung gestellt wird? Der andere Teil des erzeugten Stromes wird ja schließlich meinem anderen Kunden unter Ausweiseung der MwSt. in Rechnung gestellt.

Habe ich da korrekt gedacht?

Viele Grüße
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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon Weidemann » 19.12.2012, 17:06

hm, frag am besten mal deinen VNB, wie dort der Eigenverbrauch abgerechnet wird. Normalerweise vergütet der VNB den kompletten Strom, und verkauft einem den EV-Strom zu dem resultierenden Preis zurück... ist halt hier schwierig, wenn verschiedene Parteien über den gleichen Zähler abrechnen sollen, aber eigentlich sollte das gehen: Deine Eltern kaufen weiter nur den Strom von ihrem Lieferanten, und du kaufst den EV-Strom vom VNB (der steht ja in der PV-Abrechnung), und verkaufst ihn zu irgendeinem beliebigen Preis an deine Eltern.

Das selber zu machen, wird sehr kompliziert... und das mit der EEG-Umlage lass erstmal sein, an wen solltest du die denn zahlen? Formal betrachtet mag das ja richtig sein, aber das macht so viel Verwaltungsaufwand...
sonnige Grüße,
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Re: Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern

Beitragvon liselotte » 20.12.2012, 10:25

Reinheit hat geschrieben:
liselotte hat geschrieben:Hallo Südbrandeburger
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Das ist in meinen Augen eine der effektivsten Methoden, heftigen Zwist in eine Familie hineinzutragen, der auch schon mal den Tod überdauern kann. Solche geschäftlichen Dinge gehören imho innerhalb der Familie oder sonstigen Verwandtschaft genau so vertraglich geregelt wie mit Außenstehenden. Nichts schriftlich festzulegen und sich darauf zu verlassen, daß man sich ja ach so gut versteht und alle ja wissen, wie es damals gemeint war, finde ich viel zu blauäugig, als daß das funktionieren könnte. Und mal ganz ehrlich: wer kann sich noch an jedes Detail erinnern, auf das man sich bei einer Jahre zurückliegenden Absprache geeinigt hat? Dann ist es sehr nervenschonend, wenn man nur in die Schublafde greifen muß und alles nachlesen kann.
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Hallo reinheit
Wusste von den anderen Kindern niichts, und andere Verwandtschaft ist hier nicht involviert.Daher meine Meinung,dass der Fall schwieriger dargestellt wurde, als er war.

Aber scheint nun gelöst zu sein.

Grüsse
Liselotte
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