Abrechnung mit EVU

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Abrechnung mit EVU

Beitragvon auknuell » 19.06.2012, 18:33

Hallo, nachdem ich nun seit einigen Monaten hier im Forum mitlese, habe ich eine Frage zu meiner monatlichen Abrechnung von der Schleswig-Holsteinischen Netz AG (vorher Eon Hanse).

Zur Information: Ich betreibe eine PV-Anlage seit Jan. 2005 (9,6 KW/p). Diese wurde in mehreren Schritten im Juni 2005, in 2009 und in 2010 auf insgesamt 39,95 KW/p erweitert.

Eon Hanse baute zunächst einen Einfachzähler ein, den das EVU nach der ersten Erweiterung im Juni 2005 gegen einen Zähler mit Fernablesung austauschte.
Ich habe seit Jan. 2005 monatl. Abrechnungen erhalten, bei der unter der Bezeichnung"Strom" netto monatl. 1,28 € für jede Rechnung abgezogen. Im Mai 2011 berechnete die Eon Hanse 16,01 € für die Abrechnung. Seit Juni 2011 erhalte ich die Abrechnungen von der SH Netz AG unter der Bezeichnung "Entgelt für Messung" ; 16,01 € netto wird monatlich abgezogen.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass davon 1,28 € für Messung und 14,73 € für Abrechnung angesetzt werden.

Im Jan. 2012 habe ich das Energieversorgungsunternehmen gebeten, die Zahlungen auf monatliche Abschlagszahlungen umzustellen, um die Abrechnungskosten zu minimieren. Trotz verschiedener Mahnungen meinerseits ist die Umstellung bis heute nicht erfolgt.

Nun zu meiner Frage: Welche Kosten entstehen euch bei Anlagen vergleichbarer Größe jährlich für Abrechnung? (Meine Kosten würden bei weiterhin monatl. Abrechnung jährlich immerhin netto 192,12 € betragen.

Vielen Dank im Voraus.
auknuell
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Re: Abrechnung mit EVU

Beitragvon maguwa » 19.06.2012, 19:07

Syna (ehem. SüWAG): 65kW in 3 Anlagen, monatliche Abschläge, Abrechnung jeweils zum Jahreswechsel
Kosten = 0

Nachgeführte Anlage im Bereich der EOn Bayern ca. 20 /Jahr laut Einspeisevertrag. Den hab ich aber nicht unterzeichnet und zahle für die monatl. Abschläge und die Abrechnung = 0 €

freut sich
Martin
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Re: Abrechnung mit EVU

Beitragvon kpr » 20.06.2012, 13:07

Mir ziehts dabei die Schuhe aus.

PV-Betreiber neigen irgendwie allesamt dazu zu vergessen, wer der Koch und wer der Kellner ist.

Grundsätzlich.. .das wirst Du doch nicht anders kennen.... rechnet derjenige ab, der die Leistung erbringt.
Oder hast Du einem Handwerker der bei Dir gearbeitet hat, schonmal eine Gutschrift erteilt?
Oder schickst Du Amazon ne Gutschrift, wenn die Dir ein Buch geliefert haben?

Das Gutschriftsverfahren ist dann interessant, wenn der Leistungsempfänger einen Vorteil daraus zieht, statt eine Rechnung zu erhalten, eine Gutschrift zu erstellen. Im optimalen Fall ist das für beide Seiten vorteilhaft.
Das ganze ist abhängig davon, dass der leistende Unternehmer zustimmt. Und die Zustimmung wird man nur erteilen, wenn man selbst ebenfalls einen Vorteil - oder zumindest keinen Nachteil hat.

In der PV-Branche hat es sich irgendwie eingebürgert, daß die meisten Betreiber glauben, es sei das normalste von der Welt, dass der VNB eine Gutschrift erstellt. In vielen Fällen (die wir hier nachlesen können) mit nachteiligen Auswirkungen für den Anlagenbetreiber.
Wenn dem VNB dies gelingt (gelungen ist), dann ist es nur konsequent gedacht, dass ich auch noch Geld dafür verlange. Und wenn auch dies gelingt: Noch mehr Geld.
Diese Vorgehensweise wiederum halte ich für absolut korrekt.

So... Du hast nun selbst gemerkt, dass dies irgendwie nicht wirtschaftlich ist. Nun hilft weder jammern noch klagen... und auch kein drehen an Schrauben, die Du gar nicht zu drehen hast. Du musst Dich auf die Stellschrauben konzentrieren, die Du auch tatsächlich im Griff hast:

1. Klären, wo die vertragliche Grundlage für die Gebühr ist. Bitte selbstkritisch prüfen. Das kann ein kompletter Einspeisevertrag sein; das kann eine vermeintlich harmlose Mitteilung sein - wo die Gebühr im kleingedruckten steht; das kann aber auch einfach nur konkludentes Handeln sein.
Erst wenn Du weißt wo das Übel seine Wurzel hat, kannst Du es bekämpfen

2. Vertragliche Grundlage entziehen. (Kündigen)
... in der Folge: Nach Wirksamwerden der Kündigung, alle Abrechnungsdokumente die vom VNB kommen zurücksenden
(solange der VNB mit seiner Vorgehensweise nichts anderes macht, als einen bestehenden Vertrag einzuhalten, kannst Du wenig machen. pacta sunt servanda! Verträge sind einzuhalten!)

3. Selbst Rechnungen schreiben
4. Mahnen; dabei alle Geldeingänge a-conto auf die jeweils älteste Forderung buchen
5. Inkasso durch Anwalt.

Wenn Du dieses "Null-Level" erreicht hast... DANN dem VNB einen Vorschlag unterbreiten, dass er Dir 12 Abschläge überweist und die Abrechnungslast entweder weiterhin bei Dir verlbleibt (würde ich immer vorziehen) oder aber auf ihn übergeht.
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