Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
Moderator: Mod-Team
von fastklick » 27.01.2012, 17:44
Moin, ich habe für 2011 der E.ON Bwsg eine Rechnung gestellt mit der Einspeisesumme zum 31.12. Der Ableser war ca. 3 Wochen vorher da. Mittlerweile schickt mir die E.ON eine Abrechnung (?) und nimmt unabhängig von meiner Rechnung den Wert der eigenen Ablesung. Abgesehen von dem Hin und Her mit meiner Forderung finde ich das unverständlich, da ich nach EEG ja den Zählerstand zum 31.12. melden muss.
Frage: welche Daten sind maßgeblich; muss man sich damit abfinden oder ist man als Einspeiser selber maßgeblich für Termin und Summe der Forderungen?
Gruß, /peter
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von J-P » 27.01.2012, 20:37
hallo Peter, bei mir das Gleiche, die haben bei mir "zeitig" abgelesen und den Rest vermulich geschätzt, aber NICHT den Zählerstand des Ablesens angenommen.... Da die Abweichung minimal ist ... liegt wohl am Dezember  ... ist mir das mittlerweile latte, weil die dort anscheinend völlig überfordert (unterbesetzt?  ) sind. mfg J-P
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von Atommafia » 28.01.2012, 10:32
Tach J-P hat geschrieben:Da die Abweichung minimal ist ... liegt wohl am Dezember  ... ist mir das mittlerweile latte, weil die dort anscheinend völlig überfordert (unterbesetzt?  ) sind.
PV-Einspeiser sind ein Massengeschäft geworden , dazu gibt es halt die üblichen Begleiterscheinungen wie zB Callcenter, externe Aushilfen usw . Gerade bei Kleinanlagenbetreibern  MfG
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von Silicat » 28.01.2012, 13:22
Wenn Du selber eine korrekte Rechnung gestellt hast: Deren "Abrechnung" ignorieren. Eventuell bereits von EON geleistete Beträge von der Forderungssumme in Abzug bringen, Rest anmahnen und Nachfrist setzen. Sofern nach Ablauf der Nachfrist noch Forderungen Deinerseits offen sind --> Rechtsanwalt. Wie kpr immer so schön sagt: sauber, emotionslos, nervenschonend. 
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von Ralf Hofmann » 28.01.2012, 17:22
Hallo Peter, fastklick hat geschrieben:Frage: welche Daten sind maßgeblich; muss man sich damit abfinden oder ist man als Einspeiser selber maßgeblich für Termin und Summe der Forderungen?
wenn Du nix unterschrieben hast (z.B. Einspeisevertrag), was die E.ON auffordert oder ermächtigt, die Abrechnung selbst in die Hand zu nehmen zählen nur Deine pünktlich abgelesenen Zahlen und Deine Rechnungen. Um aber Missverständnisse zu vermeiden solltest Du das mit der Buchhaltung der E.ON klären, sonst gibt`s ein heilloses Durcheinander. Große Firmen sind da manchmal etwas schwerfällig.
MfG Ralf Hofmann
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von fastklick » 28.01.2012, 23:36
Ok, danke für die Einschätzung bis hier hin. Werde das erstmal so belassen, lohnt den Aufwand m. E. nicht. Nach monatelangem Warten auf mein Geld für 2010 bin ich ja schon echt von der Reaktion überrascht...
/Peter
Beste Grüße /Peter
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von solder » 01.02.2012, 14:19
War bei mir auch so. Der vom Ableser gemachte*) (oder interpolierte) Wert war auf 31.12.2011 datiert. Ein paar Tage später habe ich eine neue Abrechnung erhalten und eine geringe Nachzahlung. Hatte leider noch keine Zeit beide Rechnungen zu vergleichen. Möglicherweise wurde dann doch der von mir gemeldete Wert verwendet. Muss ich noch nachprüfen. Für die Rechnung 2010 wurde das Ableseergebnis von Mitte Januar 2011 auf 31.12.2010 datiert und verwendet.
Im Prinzip ist das alles egal, die Differenzen sind wegen der geringen Einstrahlung im Winter gering. Problematisch kann es nach dem letzten Jahr werden und wenn man die Anlage (bei nur einem Zähler) erweitert, wenn nicht exakt zum Stichtag abgelesen und berechnet wird.
Solder
*) Ich kenne den Zählerstand nicht, den der Ableser hatte. Ich schreibe die Werte jeweils nur zum Monatsende auf. Das reicht auch, wenn sich der Ableser verlesen/vertippt hat. Der arme Mensch kam übrigens am 23.12. zum Ablesen. Und nur den PV-Zähler. Im Januar kam dann ein anderer für den Wärmepumpenzähler. Auch Quatsch. Ist doch alles VNB E.ON.
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von fastklick » 01.02.2012, 23:11
Ich war zu Hause, als der Ableser da war und habe mir den Stand notiert. Der Wert wurde dann in der Abrechnung als Stand 31.12.2011 verwendet. Hochgerechnet hat da keiner etwas.
Zur Abrundung hat E.ON heute die Anmeldebescheinigung der BNA von 2010 verlangt und gebeten, das E.ON-Anschreiben für die schnellere Bearbeitung wieder mitzuschicken- hä? Sonst sei keine Vergütung möglich. Genau!
Bei der Steuernummer führen die mich auch noch unter "wird nachgereicht" - das sind 13 Monate auch knapp...
Was wird das, wenn da noch mehr Personal abgebaut wird? Telekom-Niveau?
Gruß /peter
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von Kran01 » 02.02.2012, 07:09
Nichts gegen die Telekom,mhier hat sich die Kundenzahl an die vorhandenen Mitarbeiter angepaßt
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