2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon 99kWp » 25.11.2009, 18:10

Hallo zusammen,

zuerst mal ein dickes Lob hier an alle. Ich lese schon seit einigen Wochen mit - seitdem ich mich intensiv mit PV befasse bzw. die Absicht habe etwas zu machen. Ich habe schon viel gelernt um auszuloten was geht.

Folgende Situation:
Es existiert ein Bauernhof/Hofstelle welcher in der Mitte durch eine öffentliche Strasse getrennt ist :lol: .
- rechtsseitig der Strasse: eine teilweise vermietete Halle incl. Haus für Altenteil. Hier passen 30 kW aus Dach der Halle. Die Halle hängt am Hausanschluss des Austragshauses (Netzverknüpfungspunkt). Es existiert eine eigene Flurnummer "x" . 30 kW sollte also kein Thema/Problem sein.
- linksseitig der Strasse: Genügend Süd-Dachfläche um ebenfalls 30 kW zu machen. Auf der Flurnummer "y" ist ebenfalls ein eigener Hausanschluss/Netzverknüpfungspunkt für Hofstelle und Wohnhaus vorhanden. Damit ist es auch hier kein Problem 30 kW aufs Dach zu bauen ( möglich wären vermutlich alleine hier 90 kW mit Süddachflächen).

Jetzt zu den Problemen:
1) Das EVU sagt es kann sein dass es sich nicht um 2 Anlagen (räumliche Nähe, wirtschaftlicher Zusammenhang) mit je 30 kW handelt sondern um eine Anlage mit 60 kW :evil: . Dies führt unweigerlich zu Problem 2)
2) Wenn ich nur eine Anlage habe, dann muss ich die Leitungskosten/Ausbaukosten/zugewiesener Netzverknüpfungspunkt tragen und damit erledigt sich das Thema Photovoltaik für mich, da ich zu weit vom Transformator entfernt bin. Rechtsseitig Strasse bin ich akt. mit 3x80 A abgesichert, linksseitig normaler Hausanschluss mit vermutlich 3x35 A.

Nun zu meinen Fragen:
1) Gehe ich falsch in der Annahme dass es sich um 2 Analgen handelt oder hat das Evu recht - 1 Anlage. So wie ich dass EEG interpretiere und einen Beitrag der clearing-Stelle link:
http://www.clearingstelle-eeg.de/filema ... ve?fid=657
Seite 51-54 interpretiere will mich dass EVU hinhalten. Täusche ich mich?
2) Sollte ich doch 2 Analgen mit je 30 kW haben/machen dürfen muss der Netzbereiber bis zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit das Netz ausbauen. Es muss dann vermutlich ein Masttrafo an einer unmitttelbar auf meinem Grundstück vorbeiführenden 20 kV Freileitung gesetzt werden. Kosten vermutlich 30-40 kEuro lt. EVU. Sollte eine Analge 100 kEuro kosten wäre die Zumutbarkeit bei 25% mit 25 kEuro pro Analge nicht gegeben. Sollte für diese Berechnung beide Analgen (200 kEuro) gezählt werden wäre die Zumutbarkeit gegeben - 25% davon wären Zumutbarkeitsgrenze 50 kEuro und alles wäre für mich ok.

Ich bin euch für jeden Tipp/Hinweis dankbar um in quartal 1/2.2010 evt. doch die geplanten 2x30kw aus Dach zu bringen.

Grüsse, 99kwp
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Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon pv-buero » 25.11.2009, 19:39

Der SolarenergieFörderVerein in Aachen bietet für solche Fälle eine Rechtsberatung an:
http://www.sfv.de/artikel/beratung_in_rechtsfragen.htm
Wer auch sehr kompetent ist auf diesem Gebiet ist Frau Dr. Bönning: http://www.raeboenning.de/sub_energierecht.html
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Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon maulwurf4me » 26.11.2009, 19:17

Hallo!

Da die Hofstelle durch eine Öffentliche Straße getrennt ist (ich vermute schon seit einer Zeit, wo es noch kein EEG gab), sollte es sich um 2 Grundstücke handeln.
Liegt das Ganze jedoch außerhalb eines Gültigen B-Planes und ist Kein Siedlungsähnlicher Charackter vorhanden, wird das EVU wohl Recht mit einer Anlage haben.
Im Zweifel sollte hier ein Wirtschaftsprüfer (vom Bauernverband / Buchführungsstelle) mal testieren.
Der Rest ergibt sich aus dem Ergebnis.
maulwurf4me
 

Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon 99kWp » 26.11.2009, 20:52

Hallo,

erst mal danke für die Antworten.
Die Strasse existiert schon immer. Es gibt keinen Bebaungsplan, jedoch wurde das ganze zum Innenbereich erklärt und es gilt nicht mehr §35 - Aussenbereich, bauen nur für priviligierte vorhaben, Landwritschaft, öffentliche Versorgung - sondern §34 wo man ortsüblich bauen darf - auch zur Gewerblichen Vermietung. Eine Halle zur Vermietung auf der eine der Anlagen geplant ist, ist gerade bei den Genehmigungsbehörden - Gemeinde, Landratsamt - und wurde/ist zuvor so mit Landratsamt abgesprochen worden.
Es gibt wie oben schon geschrieben, je eine Flurnummer und keine Verbindung der Grundstücke, da ja durch die Strasse getrennt.

Hier ein Auszug aus dem obigen link der Clearing-Stelle - was mich zur Überzeugung bringt, dass es 2 Anlagen sind:

Zitat clearing-Stelle Seite 53/54:
Parzellierung oder Inbetriebnahme nach dem 5. Dezember 2007 - Bei einer Parzellierung
von Grundstücken, die in der Folge mehrere kleine Anlagen auf getrennt
gebuchten Grundstücken belegen sein lassen, oder bei einer Inbetriebnahme mehrerer
kleiner Anlagen auf bereits parzellierten, durch eine gemeinsame Grenze verbundenen
Grundstücken jeweils nach dem 5. Dezember 2007, spricht eine Vermutung
dafür, dass die Parzellierung bzw. die konkrete Anlagenbelegenheit erfolgte bzw.
genutzt wurde, um aufgrund der höheren Vergütung für Anlagen niedrigerer Leistungsklassen
eine höhere Gesamtvergütung nach dem EEG zu erhalten.
"Die Vermutung ist jedoch widerleglich und kann durch die jeweilige Anlagenbetreiberin
oder den jeweiligen Anlagenbetreiber durch den Nachweis entgegenstehender
Parzellierungs- bzw. konkreter Inbetriebnahmegründe erschüttert werden. In Betracht
kommen insbesondere folgende, nicht abschließende Ausnahmetatbestände:
1. Teilung aufgrund öffentlich-rechtlichen Zwanges
Erfolgte die Grundstücksparzellierung oder die Inbetriebnahme mehrerer kleiner
Anlagen auf nebeneinander liegenden, getrennt gebuchten, aber eine gemeinsame
Grenze aufweisenden Grundstücken aufgrund öffentlich-rechtlichen
Zwanges, insbesondere durch die nachweis- und unabweisbare Zuweisung von
Gewerbe- bzw. Industriegebieten durch öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften
zur dortigen Errichtung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
Erneuerbaren Energieträgern, ist die o. g. Vermutung hinreichend erschüttert.
..................."
Zitat-Ende.

Nach meinem Verständnis sagt dies aus, dass Grundstücke sogar parzelliert werden dürfen, wenn dies die öffenliche Hand verlangt/macht - trotz gemeinsamer Grundstücksgrenze - welche bei mir nicht mal vorliegt, da Strasse.

Sobald es neues gibt, werde ich berichten,
Grüsse, 99kWp
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4) 33,12kWp S-Energy SM240-PC8, Süd 15°DN; 3.2012
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Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon 99kWp » 26.11.2009, 21:24

Hallo,

jetz bin ichs nochmal - es lässt mir keine Ruhe.
noch ein Zitat der clearing-Stelle bzgl. unmittelbarer räumlicher Nähe Seite 53 Mitte:
Zitat:
"Bei der Auslegung und Anwendung von § 19 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 EEG2009 („oder
sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe“) ist daher zwischen der Anlagenerrichtung
bzw. Grundstücksparzellierung nach dem 5. Dezember 2007 und bis zum 5. Dezember
2007 zu unterscheiden. Dabei kommt dem Unmittelbarkeitskriterium insofern
entscheidende Bedeutung zu, als nachfolgend die Parzellierung oder Inbetriebnahme
bis zum/nach dem 5. Dezember 2007 in den Blick zu nehmen ist. Beides, die
Parzellierung von Grundstücken entlang der Belegenheit von Anlagen und die Inbetriebnahme
von Anlagen bis zum/nach dem 5. Dezember 2007 ist jeweils „unmittelbar“,
wenn die in Rede stehenden Anlagen nachher auf zwar durch eine gebuchte
Grenze getrennten, ansonsten aber unmittelbar, d. h. durch kein weiteres
Grundstück getrennten Grundstücken belegen sind. „Unmittelbar“ im Sinne der
nachfolgenden Ausführungen bedeutet somit, dass die untersuchungsgegenständlichen
Grundstücke durch eine gemeinsame Grenze miteinander verbunden, grundbuchrechtlich
jedoch getrennt sind."
Zitat Ende

Wenn ich das richtig interpretiere heißt dies ebenfalls, dass sofern 2 Grundstücke mit je eigener Flurnummer durch die Flurnummer (Strasse) eines dritten getrennt sind, dann steht einem die jeweils höchste Vergütung für die ersten 30 kW zu. Wenn einem die höchste Vergütung für die ersten 30 kW zusteht, dann sind es auch 2 verschiedene Anlage - also in meinem Fall 2 Anlagen.

Sollte ich dass falsch interpretieren, verstehen,
bitte um Aufklärung.
Grüsse, 99kWp
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Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon thommy_meier » 30.11.2009, 18:45

Hallo 99KWp,

ich bin auch Deiner Meinung, dass es sich vergütungstechnisch um 2 Anlagen bei Dir handelt und möchte hierbei
noch auf Seite 63 Punkt 2 des Empfehlungsschreibens der Clearingstelle (http://www.clearingstelle-eeg.de/filema ... ve?fid=657) hinweisen, wo auf PV-Anlagen auf alleinstehenden Gebäuden eingegangen wird.

Ich habe fast das ähnliche Problem, mein EVU lies sich aber vom Empfungsschreiben der Clearingstelle auch nicht überzeugen.
Für mich wäre es nun interessant zu wissen, wie man seinem Recht kommen könnte. Eine Möglichkeit wäre zwar eine Votumsverfahren mit Hilfe der Clearingstelle, allerdings muss hiermit das EVU einverstanden sein und eine Entscheidung dauert aus heutiger Sicht bis zu einem Jahr.

Viele Grüße
Thommy
thommy_meier
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Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon 99kWp » 30.11.2009, 20:41

Hallo,
danke für den Hinweis. Ich nehme an, dass du folgende Passage meinst:
Zitat:
"2. Alleinstehende Gebäude, auf oder an denen PV-Anlagen angebracht sind
Sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie an oder
auf alleinstehenden Gebäuden angebracht, spricht dies auch unabhängig vom
jeweiligen Parzellierungs- bzw. Inbetriebnahmedatum gegen eine Zusammenfassung
nach § 19 Abs. 1 Satz 1 EEG2009. Die in Rede stehende Überkompensation
wird hier regelmäßig nicht in höherem Maße als bei der separat
vorgenommenen Vergütung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie erreicht werden können, da die auf der Installationsnotwendigkeit
an verschiedenen Gebäudeflächen beruhenden Zusatzkosten unabhängig
etwa von der Identität des Betreibers oder der Vorhabenfinanzierung
anfallen."
Zitat Ende.
Bedeutet dies sogar, dass bei einem grossen Grundstück mit auseinander stehenden Gebäuden zwei Anlagen vorliegen oder nur dass diese jeweils mit Höchstsatz zu vergüten sind? Dann wäre ja das ganze geschreibsel mit gleichem Grundstück und räumlich Nähe wieder hinfällig? Mit Höchstsatz zu vergüten bedeutet für mich dann auch wieder 2 Analgen, da ansonsten ja die Vergütung ab 30 kW sinken müsste - ? Ich glaub ich versteh das aber die EVU`s wollen das nicht verstehen - bzw. spielen auf Zeit - ?

Ich werde meinem EVU jetzt noch gut eine Woche Zeit lassen und dann mal wieder höflich nachfragen. Ich werde darauf hinweisen, dass ich am Beginn November einen formlosen (die haben mir ein Din A4 kariertes Blatt in die Hand gedrück auf denen ich Adresse, Flurnummern, Leistung, ... aufgeschrieben habe gegeben, habe Lageplan mit Grundstücken und Gebäuden dazugelegt) Antrag auf Netzprüfung gestellt habe und daher am Beginn 2010 eine definitive Antwort zu erhalten habe lt. EEG. Ich werde dem Herrn dabei auf Augenhöhe begegnen, da er immer sehr auf seinen Titel "Dipl. Ing. (Univ.)" bedacht ist - das kann ich auch :lol: - und dann ein sehr ernstes Gespräch führen :twisted: . Immerhin wurde mir schon angedeuet, dass die Leute von der Technik sehr oft eine andere Meinung haben als Juristen, Rechtsberater - ist das ein erstes Anzeichen für ein einlenken? Schau ma mal wie es weitergeht.

Grüsse, 99kWp
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Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon Sonnendach2009 » 01.12.2009, 15:39

Ein sehr wichtiges Thema, da 2 einzelne 30kwp Anlagen immer eine bessere Rendite erbringen. Hat jemand handfeste Informationen?
Solare Grüße

Sonnendach
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Re: 2 x 30 kW auf 2 Flur-Nr. getrennt durch Strasse - EVU??

Beitragvon 99kWp » 04.12.2009, 14:05

Hallo zusammen,

gute Nachrichten von meinem EVU - die Probleme lösen sich :lol: .
"Nach derzeitiger rechtslage haben Sie Anspruch auf Einspeisung von 2x30kW PV wie gewüsncht." :danke:

Desweiteren werden gut 10 Quadratmeter Grund benötigt um eine Trafostation zu errrichten.
Das lässt sich einrichten. :P

Es scheint also dass ich mein Ziel wie geplant erreiche. :mrgreen:

So jetzt gehts nur noch darum,
- wo genau EVU und ich den Trafo aufgestellen (ist mein Grund) und wann das fertig sein wird in 2010.
- welches Montgesystem - lese hier immer wieder "Schletter" - habe 1 Dach Braas Frankfurter Pfanne Beton
und bekomme 1 Dach Braas Harzer-Big Beton (Hallennaubau Feb/Mar.2010)
- ob ich 2 x 29,99 kWp (a) oder auch 2x32kWp (b) mit je 30 kW AC Wechselrichterleistung machen darf
- welche Module - denke mal Aleo S16 185 Watt mit je 162 - 176 Modulen - 29970W (zu a) --> 32560W (zu b)
- welche Wechselrichter - denke mal SMA TRIPOWER 15000TL - sollten ja dann im April verfügbar sein?

Damit sollten dass dann auf jeden Fall 2 gute Anlagen in der Nähe von München/Erding werden - gibt es Einwände - abgesehen vom Preis den ich noch nicht kenne.

Sobald ich neues - Termine, Trafo, Angebote, .... habe lass ich es euch wissen,
Grüsse, 99kWp
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