Hallo,
kann mir einer kurz erklären, wozu ich eine Haftpflichtversicherung für die PV Anlage benötige. Die Allgefahrenversicherung bekomme ich in den ersten 2 Jahren vom Lieferer der Anlage.
Grüße
Frank
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Wozu eine Haftpflichtversicherung für die PV Anlage?Moderator: Mod-Team
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Wozu eine Haftpflichtversicherung für die PV Anlage?
Hallo,
kann mir einer kurz erklären, wozu ich eine Haftpflichtversicherung für die PV Anlage benötige. Die Allgefahrenversicherung bekomme ich in den ersten 2 Jahren vom Lieferer der Anlage. Grüße Frank 6,307 kWp in 31079 Adenstedt, 36 x ProSolar Solpower 175e-M5, 2 x Fronius IG 50 Plus, + 1 x Röhrenkollektorsystemanlage aus 2 x AS CPC 18 und 1 x AS CPC 12 = 9,1 m². Süddach 38° Dachneigung, 5° Abweichung nach West
Moin Frank,
die Allgefahrenversicherung deckt schäden ab die an deiner PVA entstanden sind. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die deine PVA anderen zugefügt hat. (z.B nach Sturm landen deine Module auf dem Auto des Nachbarn) Erkundige dich vorher bei deiner privaten Haftpflichtversicherung ob der gewerbliche Betrieb einer PVA mitversichert werden kann. Möglicherweise benötigst du dann keine extra Haftpflicht für die PVA. Bitte schriftlich bestätigen lassen. MsG -eggis- Mit sonnigen Grüßen
-eggis- "Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft." (George Bernard Shaw) SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
Hallo Frank,
bei dem Wort "gewerblich" hört es bei den meisten Versicheren mit der Aussage "ist bereits mit der Privathaftplicht / Gebäudeversicherung... abgedeckt" auf. Nur wenige Anbieter decken kleinere PV-Anlagen noch mit ab. Hast du eine solarthermische Anlage auf dem Dach - so ist diese bei fast allen Versicheren komplett abgedeckt. Die PV-Anlage die ja gewerblich ist nicht. Wie eggis schon richtig schrieb, benötigst du die Betreiberhaftplichtversicherung für Schäden die durch deine PV-Anlage bei Fremden verursacht wird. Modul fällt vom Dach auf den Kopf des Briefträgers usw. ... Nun kann man einige Schadensfälle auf Montagefehler (Installateur) oder höhere Gewalt (Sturm) schieben so das eine Haftung durch die Haftpflicht nicht unbedingt erforderlich ist, aber den Streit und Ärger hat man immer und wenn man Pech hat muss man zahlen. Somit ist es mit der Betreiberhaftplicht wie mit vielen Dingen im Leben - es ist kein muss und wenn man sie hat wird nach Murphys Gesetz in der Regel nichts passieren. Mit persönlich ist das Risiko zu groß und man kann die Gebühr ja wieder von der Steuer absetzen. Deshalb habe ich die Versicherungen bei meinen Gebäuderversicherer auch für die PV-Anlage mit abgeschlossen- Ist zwar etwas teurer aber es gibt keine Streitereien zwischen den Versicherungen wer jetzt was im Schadensfall bezahlen soll. Viele Grüße Wolfgang Zuletzt geändert von Wolfgang Neumann am 23.10.2008, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, SMA WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175, SMA SB 4200TL, SolarLog 1000 Links: Meine PV-Anlagen und Überwachungen
Hallo, es gibt sber auch Allgefahrenversicherungen die Schäden an fremdem Eigentum bis zu einem Limit übernehmen.
So zum Beispiel meine von Condor. Da ist das Studium des "Kleingedruckten" zu empfehlen. Viele Grüße: Klaus "Ich hatte nie ein Produkt um das ich so gebettelt habe um es zu bekommen um danach so kämpfen zu müssen und alles mögliche zu versuchen um es nur behalten zu dürfen"
Peter Horton 2003 über sein GM EV1 in"Who killed the electric car"
Und beachten ...
... aus gegebenen Anlaß (habe sowas als Fall gerade auf dem Tisch):
Wenn die PV-Anlage durch eine BGB-Gesellschaft betrieben wird - z.B. Eheleute Herr und Frau Meier -, dann auch auf diese BGB-Gesellschaft die Versicherung abschließen!! Schließen dann nämlich nur Herr oder Frau Meier die Versicherung ab, sind einige Versicherungsjuristen im Schadensfalle doch akribisch und argumentieren, die Einstandspflicht mit dem Hinweis abzulehnen, von einer Versicherung für Dritte hätte man ihnen ja seinerzeit nichts gesagt und für Dritte (= die BGB-Gesellschaft) stünden sie verständlicherweise nicht ein. Dies sollte man vermeiden ... Grüße! Dr. Siegel Vor mir den Tag, hinter mir die Nacht (Goethe)
Hallo Wandlitzer,
danke für den Hinweis. Die Frage des Versicherungsnehmers, bzw. sogenannter Mitversicherungsnehmer ist gerade auch bei Betreibergemeinschaften für den Haftpflichtversicherungsschutz wichtig! Dies wird oft (auch von Versicherungsspezialisten, die eben nicht täglich im Thema sind) vergessen oder falsch gemacht! mkvm
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Haftpflichtversicherung für PV-Anlagen
Hallo Kollegen,
hat jemand schon konkret einen Haftpflichtschaden auf dem Tisch, der durch eine Photovoltaikanlage verursacht wurde. Auch ich bin der Meinung, das diejenigen eine Photovoltaik-Haftpflichtversicherung abschließen sollten, die eine Photovoltaikanlage auf fremden Grundstücken und Gebäuden errichten und betreiben. Aber auf dem eigenem Gebäude ist mir noch kein Schaden bekannt. Grüße aus Bayern Thomas Krist Berechnen Sie Ihre Photovoltaik-Versicherung noch heute auf photovoltaik-versicherung.com
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