Wasserschaden an gepachtedem Dach mitversichert?

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Wasserschaden an gepachtedem Dach mitversichert?

Beitragvon kumml » 12.05.2009, 05:30

Hallo,
ich möchte eine Dachfläche der Gemeinde zum Betrieb einer PV-Anlage pachten und suche dazu die passende Versicherung.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Die Gemeinde stellt an mich die Forderung die Dichtheit des Daches über den gesamten Betriebszeitraum (also 20 Jahre und mehr) zu gewährleisten.
Ist das über eine PV-Versicherung möglich?
Danke für Eure Hilfe im voraus.
MfG
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Beitragvon mkvm » 12.05.2009, 08:35

Hallo Kumml,

hier haben wir wieder das klassische Spannungsfeld zwischen Dacheigentümer und zukünftigem Betreiber einer PV-Anlage.
Du kannst als zukünftiger Betreiber "gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhaltes" über eine geeignete Betreiberhaftpflichtversicherung absichern. Es ist hierbei darauf zu achten, dass die sogenannten "Mietsachschäden" (= potentielle Schäden am gemieteten Dach) allumfassend und mit ausreichender Deckungssumme versichert sind. Es gibt Anbieter, die diese Deckung nur auf "Mietsachchäden durch Feuer" begrenzen.
Damit ist aber die Forderung des Dachgebers nicht erfüllt, denn der Dachgeber möchte scheinbar eine "Gewährleistung für die Dichtheit des Daches" abgesichert sehen - hierbei handelt es sich jedoch um eine "vertragliche Zusicherung", die über eine Versicherung nicht abzudecken ist.

Was einen Teil der Spannung rausnimmt, ist eine Klausel, die wir vor Jahren entwickelt haben (und die auch der eine oder andere Mitbewerber nun zum Teil übernommen hat): Wir übernehmen die De- und Remontagekosten der PV-Anlage, wenn dies erforderlich ist, um einen Schaden am Dach zu reparieren. Neben den Kosten der De- und Remontage wird auch die Ertragsausfallentschädigung für den PV-Anlagenbetreiber vergütet, sodass hier relativ emotionslos einer "Dachsanierung" zugestimmt werden kann, wenn dies durch einen Schaden am Dach erforderlich ist.

Eines ist aber immer klar - und gilt für den Dachgeber genauso wie für den Anlagenbetreiber: Das Betreiben einer PV-Anlage stellt ein unternehmerisches Risiko dar - sowohl für den Betreiber selbst, als auch für den Dachgeber - eine 100%ige Absicherung in jede Richtung wird es nicht geben. Dafür dass die Gemeinde das Dach zur Verfügung stellt, wird vermutlich ja auch Geld fließen, das den Risikoausgleich sozusagen vergütet.

Viele Grüße
mkvm

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Beitragvon Lodda60 » 12.05.2009, 10:02

Hallo kumml,

die Gemeinde stellt meines Erachtens nach eine Forderung an dich, die du nicht erfüllen kannst. Du kannst höchsten gewährleisten, dass durch die Anlage keine Gefahr für die Dichtigkeit ausgeht und solche Schäden ersetzt, die von der FV-Anlage ausgehen.

Es gibt ja auch noch Allmählichkeitsschäden, für die kannst du definitiv keine Haftung übernehmen.
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Beitragvon Sonnenlord » 12.05.2009, 17:18

Hey

ich sehe das genauso wie mein Vorredner

Die Versicherung greift ein wenn Schäden durch die PVA entstehen

Dem Anschein nach möchte Deine Gemeinde das
"20 Jahre Sorglospaket"buchen und dann noch GEld kassieren !!!!!

Wer gibt den 20 Jahre Garantie auf ein dach??????



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Beitragvon Ute Sonne » 29.07.2009, 01:56

Hallo zusammen.
habe als "Neuling" viel gestöbert und viel gelernt, aber eine Frage bleibt offen:
Könnt ihr mir Fälle nennen, die nicht durch eine Allgefahrenversicherung abgedeckt wären? Gibt es Beispiele für eine Erklärung, die Mitglieder einer GbR unterzeichnen sollten, um zu zeigen, dass sie sich über die Risiken der Anlage bewusst sind? Mir ist im Moment nicht so ganz klar, wo bei einer ALLgefahrenversicherung noch die Risiken liegen sollten bzw. bei welcher Versicherung diese am besten ausgeräumt werden.
Vielen Dank im Voraus!
ute
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Beitragvon mkvm » 29.07.2009, 08:28

Hallo Ute Sonne,

der Begriff Allgefahrenversicherung versetzt die Meisten in eine trügerische Sicherheit, wobei man schon sagen kann, dass nahezu alle Schadensursachen als solches ein versichertes Ereignis darstellen (also z. B. Blitzschlag, Sturm/Hagel, Vandalismus, u.s.w.....alles dem Grunde nach versichert). Unterschiede gibt es aber im Regulierungsverhalten, bzw. in der Interpretation der Leistungsabwicklung im Detail. Gehen Sie bitte davon aus, dass über 90% aller tatsächlichen Schadenfälle von allen "guten" Solarpolicen mehr oder weniger gleichartig reguliert werden. Im Detail kann es aber Unterschiede geben, was zum Beispiel die Frage der Neuwertentschädigung angeht. Hier gibt es durchaus Unterschiede! Genauso auch bei der Frage der tatsächlichen Leistungsdauer der Betriebsunterbrechungsversicherung - hier orientieren sich einige Versicherer an der theoretischen Reparaturdauer und nicht an der tatsächlichen! Desweiteren liegen die Unterschiede in den versicherten (oder auch nicht versicherten) Nebenkosten - die Schadensuche als solche ist nicht automatisch bei allen Versicherern gedeckt!

Es bleibt also auch hier immer ein Restrisiko, das dadurch entsteht, dass das Verständnis des Policeninhaltes vom tatsächlichen Deckungsumfang abweicht.

Wenden Sie sich an einen erfahrenen Versicherungsmakler, der alle Fragen zu Ihrer Zufriedenheit klärt, bevor ein Versicherungsvertrag akzeptiert wird!

Viel Erfolg
mkvm

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Beitragvon Ute Sonne » 29.07.2009, 12:47

Vielen dank für die schnelle Antwort.
Uns stellt sich gerade die Frage, wie die Gefahr der Haftung der Mitglieder mit ihrem Gesamtvermögen in einer GbR zu beurteilen ist und wie hoch das Risiko dieser Haftung ist- von dem her wäre die Frage, ob es Fälle gibt (außer Kernkatastrophen u.ä. , die ja explizit ausgeschlossen sind), in denen tatsächlich mehr als die Höhe der Einlagen bezahlt werden muss, obwohl man eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen hat.
Noch einmal vielen Dank!
Ute Sonne
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Beitragvon mkvm » 29.07.2009, 13:17

Zur Information: hier finden Sie Deckungsstandards so wie wir diese formulieren: http://www.solaranlagenversicherung.de/standard.htm

Viele Grüße
mkvm

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