Moderator: Mod-Team
von Conny03 » 08.10.2011, 18:41
Habe einen WR Ausfall im Garantierahmen, aber wer zahlt den Ertragsausfall?
In meinem Versicherungsschein (bei der Provinzial) steht:
"Ertragsausfall beim Austausch des Wechselrichters auf Garantie oder Gewährleistung"
Nun sind seit Eintritt des Ausfalls bis Tausch ca. 1 Woche vergangen.
Die Versicherung sagt, ein Ertragsausfall würde nur bei Folgeschäden gezahlt, z. B. Blitzschlag oder anderer Sachschaden. Das sehe ich nicht so, kann es nirgendwo lesen. Die Ausfallversicherung habe ich mit 1 Tag Selbstbeteiligung abgeschlossen. Was aber pro kwp gezahlt wird steht auch nicht im Vers. schein.
Ich will nur das was mir zusteht, nicht mehr und nicht weniger.
Kann ich auch kündigen, wenn man mir so daher kommt?
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von b0012sm » 08.10.2011, 18:45
Den gelichen Fall hatte ich auch, allerdings bei einer anderen Versicherungsgesellschaft. Haben nicht gezahlt und mich an den Solateur bzw. Hersteller verwiesen, da Gewährleistungsfall.
Bitte berichte wie die Sache ausgeht.
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von Eisbaer » 08.10.2011, 18:57
Hallo Conny,
ich hatte im Frühjahr einen Wechselrichterausfall. Da die Anlage neu war und die Fernüberwachung noch nicht aktiv war habe ich den Schaden erst nach 10 Tagen bemerkt. Die Versicherung (Zürich) hat den Ertragsaufall ersetzt. Ich hatte telefonischen Kontakt mit der Schadensabteilung. Da sie "noch wenig Erfahrung mit der Berechnung" hatten habe ich ihnen die Ertragsdaten einer Anlage (nur 500 Meter weg) zukommen lassen und anhand der Daten wurde mein Ausfall vergütet. Das Telefonat mit dem Sachbearbeiter war sehr freundlich und für beide Seiten sehr informativ.
Servus
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von mkvm » 10.10.2011, 08:22
Eine Entschädigung für Ertragsausfälle "nach Garantie" sind in aller Regel nicht mitversichert, da es sich um einen üblichen Ausschluss handelt - so wird es bei der Masse der Versicherer in diesem Segment genandhabt! Nur wenn für diesen Fall eine "Klausel" oder Besondere Vereinbarung eingeschlossen ist, die exakt diesen Teil mitversichert, wird dies entschädigt. Im Rahmen unseres Deckungskonzeptes SOLARSECUR ist dies so!
Viele Grüße
mkvm
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von Conny03 » 10.10.2011, 09:57
Tja, ich habe die Klausel " Ertragsausfall beim Austasch des Wechselrichters auf Garantie oder Gewährleistung 008" mitversichert.
Also kann ich wie mkvm es schreibt, auf eine Schadensregulierung bestehen!?
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von mkvm » 10.10.2011, 10:08
Auch Schadenssachbearbeiter können irren - bitte hier auf die Regulierung bestehen - auf die Klausel hinweisen - dann sollte es funktionieren!
Viele Grüße
mkvm
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von Conny03 » 10.10.2011, 13:05
DAnke mvkm, es ist auf gutem Weg. Werde berichten, vor allem ist keine Höhe der Entschädigung im Vers. vertrag ersichtlich. Werde es mal mit 2 Euro/kwp versuchen.
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von PV24 » 10.10.2011, 13:17
Leider kennen oft die Schadensachbearbeiter das Deckungskonzept (Spezielle Klauseln/welches für den Makler & Kunde hinterlegt ist) nicht und rechnen den Schaden nach "0815"-Bedingungen der Gesellschaft ab! Einfach dran bleiben und den Sachbearbeiter auf diese Klauseln hinweisen! Das sollte schon zum Ziel führen!!! Mit sonnigen Grüßen 
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von Conny03 » 28.10.2011, 13:43
Hat es, meine damit "zum Ziel geführt". Für den ERtragsausfall habe ich 1,50 bekommen. So müsse es in den Einzelheiten zu meinem Vertrag drinnen stehen, die ich leider noch nie gesehen habe. Sie haben es jetzt ohne Belege bezahlt, wollen aber aus Vergleichsanlagen einen genauen Beleg über die Sonnenerträge im gewissen Zeitraum. Sie können das auch in kostenpflichtigen Portalen im Internet selbst recherchieren??? Aber es waren nur knappe 200 Euro, also eine Bagatelle. Ich sage mir aber, versichert ist versichert und klein begeben mach ich nicht gleich.
DAnke Allen die mir hier geschrieben haben, sonst hätte ich es wahrscheinlich nicht geschafft.
Tschüß und noch viele Sonnentage, der Herbst ist ja sehr prima.
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