Moderator: Mod-Team
von V_Strom111 » 21.03.2009, 15:12
Hallo,
hab mal wieder ne Frage.
Meine Module sind ja quer verbaut, aber nur einlagig. Das heißt die Module sind an den kurzen Enden befestigt. Nun ist dies bei den meisten Modulherstellern ja nicht erlaubt und man muß deshalb die Module mit einem Kreuzschienensystem befestigen. Nun, laut Aussage meines Solarteurs und auch nach eigenen Bemühungen sind aber vom Vertrieb, welcher auch die Mehrheit am Hersteller besitzt, keine Montagevorschriften zu bekommen. Nun wie siehts denn jetzt im Schadens- oder Garantiefall aus? Ist das nicht ein Freibrief für den Hersteller sowie für die Versicherung im Schadensfall nicht zu zahlen?
Was soll ich tun? So lassen, oder versuchen ausbessern zu lassen? Wäre schon ein riesen Akt. Wieder ein Gerüst stellen, Module runter, die Querschienen können ja bleiben, Längsschienen drauf, Module wieder drauf.
Wie seht ihr das?
Grüße
Alex
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V_Strom111
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von V_Strom111 » 22.03.2009, 11:58
Jemand ne Idee?
Gruß
Alex
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V_Strom111
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von mkvm » 23.03.2009, 09:27
Hallo V_Strom111,
ich denke die gestellte Frage kann man nicht klar mit JA oder NEIN beantworten. Für mich stellen sich folgende Fragen:
Vorweg: Ich kann Dir für den Bereich "Versicherung" Auskunft geben - inwiefern die Montageart auf die Garantie Einfluss hat, kann ich nicht beurteilen!
Zunächst ist zu klären, welche "Schadenfälle" ggf. in Frage gestellt werden können. Dabei geht es sicherlich nicht um "Überspannungsschäden durch Blitz, Diebstahl/Vandalismus, Marderbiss, Feuerschäden, u.s.w." - es kann nur die Leistungspflicht des Versicherers in Frage gestellt werden, wenn die möglicherweise falsche Montage und der Schaden als solcher in einen adäquaten Causalzusammenhang stehen. Das bedeutet, dass in Folge der Falschmontage der Schaden erst ermöglicht wurde.
Unabhängig davon steht darüberhinaus allerdings in Frage, ob gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Leistungsfreiheit durchgesetzt werden kann, wenn ein Fachbetrieb die Montage übernommen hat. Der Betreiber als Laie hat in der Regel keine Möglichkeiten und meistens ja auch keinen Grund eine sach- und fachgerechte Montageausführung anzuzweifeln.
Wer hat die Anlage aufs Dach gebracht? Kläre doch mit dem Fachbetrieb (schriftlich), dass die ausgeführte Montage den aktuellen Regeln der Technik entsprechen. Wenn Du diese Bestätigung nicht erhältst, sollte nachgebessert werden.
Viele Grüße
mkvm
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von rosa » 23.03.2009, 09:50
Hallo V_Strom111,
mit welcher Begründung wurde die von Dir beschriebene Montageart durchgeführt?
Gruß
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von V_Strom111 » 23.03.2009, 10:56
Hallo ihr zwei,
meine Anlage war so ziemlich die erste die der Solarteur gebaut hat.
Er hat wie oben geschrieben eine Montageanleitung des Herstellers angefordert aber keine Bekommen. Also gingf man davon aus das es egal ist. Ich hab im nachhinein auch versucht eine Montagevorschrift zu bekommen, Fehlanzeige.
Gruß
Alex
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von rosa » 23.03.2009, 14:19
Hallo V_Strom111,
V_Strom111 hat geschrieben:meine Anlage war so ziemlich die erste die der Solarteur gebaut hat. Er hat wie oben geschrieben eine Montageanleitung des Herstellers angefordert aber keine Bekommen. Also gingf man davon aus das es egal ist. Ich hab im nachhinein auch versucht eine Montagevorschrift zu bekommen, Fehlanzeige.
Den Ausführungen von mkvm kann ich mich nur anschließen. Ich würde auf jeden Fall eine Nachbesserung verlangen. Auch wenn keine Montageanleitungen für die Module zu erhalten waren, so sollte jeder PV-Installateur wissen, wie Module nach dem derzeitigen Stand der Technik zu installieren sind. Das deine Installation nicht gerade von Vorteil ist, werden Dir mit Sicherheit einige versierte Solarteure bestätigen (frag mal hier im Forum in der richtigen Rubrik nach). Spätestens beim ersten Schaden, der mit der Installation (eingesparte Schienen) kausal zusammenhängt, fängt der große Ärger an (siehe oben mkvm). Ergänzend: Hast Du einen humanen Versicherer, wird es unter Umständen darauf hinauslaufen, dass der versicherer den Schaden begleicht (ohne Gewähr), jedoch ein Nachbesserung der gesamten Anlage, für den weiteren Versicherungsschutz verlangt. Kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, wird Dir der Vertrag gekündigt - und dann musst Du erst mal einen Nachversicherer finden, der solch ein Risiko tragen möchte!
Zudem prüfe bitte, ob Du einen Vertrag hast, der die DIN 1055 vorschreibt. Wenn ja, wird der Versicherer leistungsfrei bleiben!
Gruß
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von V_Strom111 » 23.03.2009, 15:51
Hallo rosa,
mein Versicherer ist die Helvetia. Wo finde ich welcher Norm der Vertrag entspricht? Im Vertrag steht was von: EL-P0804
Gruß
Alex
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von rosa » 23.03.2009, 15:54
Hallo V_Strom111,
die Helvetia verlangt weder im Antrag noch in den Bedingungen die DIN 1055.
Gruß
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von V_Strom111 » 23.03.2009, 15:58
Tut mir leid falls ich nerve rosa, aber ist das nun gut oder schlecht?
Gruß
Alex
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von rosa » 23.03.2009, 16:41
Kein Problem, dafür ist ein Forum da
Für Dich ist es schon mal von Vorteil, dass keine Einhaltung der DIN 1055 bei Antragstellung gefordert bzw. von Dir bestätigt wurde. Dies wäre dann eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Trotzdem solltest Du die vorab ausgesprochenen Ausführungen/Empfehlungen beherzigen und Deinen Installateur zwecks Ausbesserung kontaktieren.
Gruß
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