Moderator: Mod-Team
von rolscho » 18.06.2009, 14:24
Hallo,
kann jmd mal diese Vers. Bedgg. kommentieren, ich plane ine Anlage auf dem Haus meiner Eltern, also somit NICHT auf meinem eigenen Grundstück und frage mich ob ich nun eine eigene Betreiberhaftpflicht brauche oder nicht!
I)7. ebenso gilt ... die gesetzliche Haftpflicht des VN aus der Unetrhaltung einer PV Anlage. ...
Zusatzbedggn.: In Erweiterung zu I)7. bezieht sich der Versicherungsschutz neben der Verkehrssicherungspflicht auch auf die Einspeisung... Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken ?
VG
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von za-ass » 18.06.2009, 14:32
Wenn es auf deinem eigenen Haus wäre, würde ich mal vermuten, dass du dir die Betriebshaftpflichtversicherung sparen kannst.
Da sich das aber auf einem fremden Haus, wenn auch auf dem deiner Eltern abspielt, hast du damit ja schon den Ausschlussgrund benannt.
War dir vermultich auch schon klar, sonst hättest du den letzten Satz nicht fettgedruckt dargestellt.
Aber bitte, ich bin weder Versicherungskaufmann, -makler noch sonst etwas in der Richtung.
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von rosa » 18.06.2009, 14:38
Hallo rolscho,
die in die Privat-HV integrierte Betreiber-Haftpflicht ist in der Regel nur für PV-Anlagen auf dem eigengenutzten Haus/Grundstück ausgelegt. PV-Anlagen auf Grundstücken/Gebäuden Dritter sind separat zu versichern.
Gruß
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von mkvm » 18.06.2009, 20:17
Hier solltes Du sinnvollerweise eine Betreiberhaftpflichtversicherung mit allumfassender Mietsachschadendeckung (nicht nur infolge Brand) abschließen. Dies fehlt hier völlig!
Viele Grüße
mkvm
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von rosa » 18.06.2009, 21:21
Hallo rolscho,
rolscho hat geschrieben:Zusatzbedggn.: In Erweiterung zu I)7. bezieht sich der Versicherungsschutz neben der Verkehrssicherungspflicht auch auf die Einspeisung... Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken ?
Mir ist gerade noch etwas zu den von Dir angesprochenen Bedingungen eingefallen, was durchaus wichtig für Dich und andere Leser sein kann:
Die in die PHV integrierte Betreiber-Haftpflichtversicherung wird angesichts der steigenden Nachfrage immer häufiger auf den Markt gebracht. Jedoch habe ich auch festgestellt, dass eine Reihe der Angebote lediglich eine "abgespeckte Leistung" beinhalten. So kann es sein, dass die Regressansprüche fehlen oder gar nur die Verkehrssicherungspflicht abgedeckt ist. Es ist in jedem Fall anzuraten die Bedingungen zu lesen bzw. einen Fachmann anzusprechen.
Gruß
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von rolscho » 26.06.2009, 16:31
hallo nochmal,
wie sieht es denn rein rechtlich betrachtet aus (denn natürlich windet sich die kontaktperson der versicherung raus und sagt Nein zu meiner anfrage)
was heisst denn : "Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken ? "
SIND DAMIT DIE PV-MODULE DENN NICHT DOCH VERSICHERT ?
DIE VERKABELUNG ZUM UND VOM WECHSELRICHTER WÄREN ES DANN Halt NICHT , und wenn schon !
vg
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von mkvm » 26.06.2009, 16:39
Ich würde sagen, dass diese Police für Deine Konstellation nicht geeignet ist, da Du dich juristisch gesehen "von Natur aus" auf femden Grundstück befindest!
Diese Formulierung in den Bedingungen meint vermutlich die Tatsache, dass der Betreiber (bei Konstellation PV-Anlage auf eigenem Hausdach) eben keinen Versicherungsschutz hat, wenn eine Stromleitung (ggf. Zuleitung) die zur Anlage gehört über (bzw. durch) ein fremdes Grundstück führt. Die näheren Hintergründe dazu erschließen sich mir jedoch nicht, bzw. ohne die vorgelagerte und nachgelagerten Formulierungen zu kennen, ist eine Interpretation schwierig, bzw. nicht rechtssicher!
sonnige Grüße
mkvm
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von rolscho » 26.06.2009, 16:49
hello again,
also komplett heisst das wiefolgt:
"7. ebenso gilt zu den vorherigen Positionen die gesetzliche Haftpflicht des VN aus der Unterhaltung einer PVAnlage mitversichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die EInspeisung des STroms in das Netz eines EVU. der V'Schutz umfasst ausschliesslich die verkehrssicherungspflicht
...
Zusatzbeddg. ab dem 1.11.2007
In Erweiterung zu Ziffer 7 bezieht sich der Versicherungsschutz neben der Verkehrssicherungspflicht auch auf die einspeisung des stroms in das Netz eines EVU. Kein Versicherungsschutz besteht für die elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken"
Damit gilt doch erstmal 7.) und zusätzlich die Erweiterung, oder ?
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von rosa » 26.06.2009, 22:03
rolscho hat geschrieben:Damit gilt doch erstmal 7.) und zusätzlich die Erweiterung, oder ?
Hallo rolscho,
wie mkvm bereits schrieb, kann dir durch Bekanntgabe von Bedingungsschnipseln keiner eine aussagekräftige und verbindliche Antwort geben. Die von Dir geschilderten Punkte würde ich wie folgt interpretieren (ohne Gewähr):
1. Versichert ist die HV aus der Verkehrssicherungspflicht
2. Versichert gelten Regreßansprüche des EVU
3. Sonst nichts.
Angesichts Deiner Angaben wäre dies keine gute Wahl.
Gruß
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