Sturmschaden an PV durch Dachziegel

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Sturmschaden an PV durch Dachziegel

Beitragvon spocksbrain » 01.06.2009, 14:22

Hallo Forum,

welche Versicherung tritt ein, wenn auf einem Fremddach sich sturmbedingt ein Dachziegel löst und die Front eines Moduls crasht?
Falls es eine Versicherung wäre, die der Dachgeber abzuschliessen hätte, muss man sich vor Pachtbeginn überzeugen, dass diese Versicherung vorliegt und auch mit in den Vertrag aufnehmen? (Oder denke ich zu kompliziert? :roll: )

Gruss, spocksbrain
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Re: Sturmschaden an PV durch Dachziegel

Beitragvon B-Solar » 01.06.2009, 14:38

spocksbrain hat geschrieben:Hallo Forum,

welche Versicherung tritt ein, wenn auf einem Fremddach sich sturmbedingt ein Dachziegel löst und die Front eines Moduls crasht?
Gruss, spocksbrain


Wenn der Fremdziegel eine Person oder Sache trifft, dann muss der Fremdziegeleigner dafür geradestehen. Dafür sollte der Fremdziegeleigner eine Haft-Pflicht-Versicherung haben.
So einfach wäre das nach meiner Einschätzung.
schönen Gruß von B-Solar
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Beitragvon eggis » 01.06.2009, 14:44

Wie sieht das denn mit höherer Gewalt aus, wenn der Fremdziegeleigner gerade eine Woche vorher kontrolliert hat, ob noch alle Ziegel festsitzen? ...keine Ahnung wie man das macht!

Muss dann doch meine Allgefahrenphotovoltaikversicherung ran?

MsG
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Beitragvon spocksbrain » 01.06.2009, 15:51

@B-solar, eggis
danke....wäre also erst mal die Privat-Haftpflicht des Dachgebers erster Ansprechpartner (hoffentlich hat er eine!).... und falls die sich winden.... steht Eggis' Frage immer noch im Raum.

Gruss,spocksbrain
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Beitragvon mkvm » 02.06.2009, 09:46

Hallo Zusammen,

zunächst möchte ich vorwegschicken, dass der Betreiber einer PV-Anlage durch eine geeignete "Solarversicherung" (Allgefahrenversicherung) in jelicher Form abgesichert ist, wenn ein "unvorhergesehenes Ereignis von aussen" den Schaden verursacht. Ganz egal, ob die Schadensursache vom eigenen Dach, vom Nebendach, oder aus dem All kommt. :D

Der "Eigentümer des Ziegels" schützt sich durch eine Haftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen. Das bedeutet, dass die Versicherung prüft, ob er für dieses Ereignis juristisch belangt werden kann oder nicht. Wenn der Schadenersatzanspruch nicht besteht - heißt wenn es keine gesetzliche Grundage für die Haftung gibt (das wird bei starkem Sturm der Fall sein), tritt der Abwehranspruch in Kraft, das heißt, dass der Dacheigentümer von der Haftpflichtversicherung vor den unberechtigten Schadenersatzanbsprüchen geschützt wird - zur Not auch gerichtlich!

Zugegeben - das Thema Haftpflicht ist für den Laien etwas schwierig verständlich weil es eben um zwei Dinge geht:
Besteht die Haftung überhaupt per Gesetz oder nicht?
Besteht Versicherungsschutz für diese Angelegenheit aus dem Versicherungsvertrag?

Aus diesem Grunde sollte man die Haftpflichtversicherung gerade bei komplexen Sachverhalten mit Spezialisten gestalten!

Viele Grüße
mkvm

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Beitragvon eggis » 02.06.2009, 11:00

Moin mkvm,

danke für die Erklärung!

Sonnige Grüße
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