Hallo Zusammen,
zunächst möchte ich vorwegschicken, dass der Betreiber einer PV-Anlage durch eine geeignete "Solarversicherung" (Allgefahrenversicherung) in jelicher Form abgesichert ist, wenn ein "unvorhergesehenes Ereignis von aussen" den Schaden verursacht. Ganz egal, ob die Schadensursache vom eigenen Dach, vom Nebendach, oder aus dem All kommt.
Der "Eigentümer des Ziegels" schützt sich durch eine Haftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen. Das bedeutet, dass die Versicherung prüft, ob er für dieses Ereignis juristisch belangt werden kann oder nicht. Wenn der Schadenersatzanspruch nicht besteht - heißt wenn es keine gesetzliche Grundage für die Haftung gibt (das wird bei starkem Sturm der Fall sein), tritt der Abwehranspruch in Kraft, das heißt, dass der Dacheigentümer von der Haftpflichtversicherung vor den unberechtigten Schadenersatzanbsprüchen geschützt wird - zur Not auch gerichtlich!
Zugegeben - das Thema Haftpflicht ist für den Laien etwas schwierig verständlich weil es eben um zwei Dinge geht:
Besteht die Haftung überhaupt per Gesetz oder nicht?
Besteht Versicherungsschutz für diese Angelegenheit aus dem Versicherungsvertrag?
Aus diesem Grunde sollte man die Haftpflichtversicherung gerade bei komplexen Sachverhalten mit Spezialisten gestalten!
Viele Grüße