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Sturm-Mechanische Beschädigung-Hagelschaden

Alles über PV- und Solarversicherungen

Moderator: Mod-Team

Sturm-Mechanische Beschädigung-Hagelschaden

Beitragvon Schöffel » 11.04.2009, 08:20

Hallo,
eine Windhose hat von meinem benachbarten Dach aus Dachplattenteile auf meine Anlage geschleudert.
Die großen Teile sind zwar weiter weggeschleudert worden, aber kleinere Stücke und Stückchen könnten Schaden angerichtet haben.
Die Anlage lief zwar nach dem Ereignis noch einwandfrei mit den selben Werten wie sonst, meine Montagefirma hat mir aber geraten, die Anlage abzuschalten, bis ein Gutachter von der Versicherung da war.
Schöffel
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Beitragvon Ostfriesenstrom » 11.04.2009, 08:23

Moin Schöffel,

ist ja ärgerlich, gerade bei dem schönen Wetter. Ich würde es mir von der Montagefirma schriftlich geben lassen und dann muss die Versicherung des "Verursachers" auch den Ertragsausfall bezahlen, sollte dir daher kein finanzieller Schaden entstehen.

Gruß von der sommerlich warmen Nordseeküste
Roman
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Beitragvon ReinholdK » 11.04.2009, 12:57

Wieso abschalten? Welche Begründung gibt der Fachmann hierzu denn?

Sind Module gebrochen? Denke nicht. Also warum abschalten.

Grüße
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Beitragvon Schöffel » 12.04.2009, 20:45

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort.

Es ist kein sichtbarer Schaden entstanden (von unten geschaut), aber der Meister meiner Montagefirma meint, lieber die Sicherungen raus und dann die Kabel der einzelnen Stränge vom Wechlelrichter ziehen - Es könnte ein Brand entstehen.

Aber ich meine dass ja sowiso Spannung auf den Platten ist.
Dann bräuchten die doch auch nicht unten ausgesteckt werden, oder?
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Beitragvon mkvm » 15.04.2009, 09:05

Hallo Schöffel,

ich kann zur Aussage des Solarfachbetrieb nicht Stellung nehmen, da ich kein Techniker bin und die "Hintergründe" dieser Aussage nicht kenne.

Frage als Solarversicherungsfachmann:
Welche Versicherung würdest Du hier denn in Anspruch nehmen wollen?
a) die eigene Gebäude-Sturm-Versicherung
b) die eigene Solarversicherung
c) die Haftpflichtversicherung des Nachbarn

Hierfür wäre jeweils eine unterschiedliche Vorgehensweise erforderlich - wobei die "Erfolgsaussichten" bei "a" und "c" gegen NULL tendieren, da kein Schaden erkennbar ist, bzw. der Nachbar augenscheinlich ja kein Verschulden an diesem Vorgang trägt.

Wenn eine "Solarversicherung" besteht und tatsächlich "Sachverständigenseits" eine Gefahr besteht, dass bei unterlassenem Handeln ein größerer Schaden entstehen kann, wäre eine Untersuchung durch den Fachbetrieb möglich.
Bitte mit Solarversicherer die weitere Vorgehensweise abstimmen, bevon gehandelt wird.

Viele Sonnige Grüße
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Beitragvon Sonnenstevie » 15.04.2009, 10:40

Kommt denn nicht eine Haftung des Nachbarn aus § 836 Abs. 1 BGB (ohne Verschulden) in Betracht?
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Beitragvon mkvm » 15.04.2009, 11:24

Die Haftung nach § 836 BGB ist aus "vermutetem Verschulden" - das heißt, dass der Eigentümer des Gebäudes für einen durch das Gebäude verursachten Schaden an einem Dritten haften muss, wenn das Gebäude "nicht in Ordnung" war.

Wir gehen doch stark davon aus, dass das Gebäude den üblichen Gepflogenheiten entsprechend in normalem Bauzustand ist.

Dann wird die Haftung hier ins Leere laufen.

Viele Grüße
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Beitragvon Sonnenstevie » 15.04.2009, 16:06

Das sehe ich etwas anders.

Wenn § 836 Abs. 1 BGB das Verschulden vermutet, wird es der Gebäudebesitzer sehr schwer haben, sich zu entlasten. Gesetzt, es ist tatsächlich ein Schaden entstanden - warum sollten wir ihm bzw. seiner Versicherung helfen und davon ausgehen, dass das Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand gewesen ist?

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon ReinholdK » 15.04.2009, 21:26

Hallo,

ich sehe das wie mkvm. Wie geschildert hat eine Windhose (Tornado) den Schaden verursacht. Dieses Ereignis ist unabwendbar und somit auch die Schäden daraus. Einen Nachbar in Haftung zu nehmen weil sein, in einwandfreiem Zustand befindliches Dach durch die Luft fliegt, ist wohl nicht machbar und verläuft ins leere.

Anders sieht es naturlich aus wenn das Dach vor der Windhose schon fast eingefallen ist und somit das Ereignis abwendbar gewesen wäre. Hierbei ist natürlich die Intensität des des Sturms zu beurteilen. Ist eine Schneise durch die Ortschaft gezogen worden, wird das dann auch ins leere laufen (Wäre das Dach i.O. gewesen wäre es trotzdem herunter gerissen worden)

Einzig eine PV Anlagenversicherung wird bei einem solchen Ereignis den Scaden bezahlen.

Grüße.
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Beitragvon Sonnenstevie » 16.04.2009, 08:28

Das sehe ich weiterhin etwas anders als ihr.

Der Gebäudebesitzer kann sich exculpieren. Dann muss er nachweisen, alle Maßnahmen getroffen zu haben, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, der Ablösung von Gebäudeteilen, und sei es nur bei einem schweren Sturm, zu begegnen. Mit diesem Beweis wird er sich sehr schwer tun. Ihr wollt ihm entgegenkommen und ihm diesen Beweis erleichtern.

Zu der von Dir angesprochenen Photovoltaikversicherung: Es mag sein, dass die PV-Versicherung (Allgefahrenversicherung) für einen solchen Schaden zahlt. Dann würde sich aber die Frage nach einem Regress bei dem Gebäudeeigentümer bzw. dessen Haftpflichtversicherung stellen.

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon rosa » 16.04.2009, 11:11

Hallo Zusammen,

im Grunde liegt in jedem Beitrag etwas wahres. Unterm Strich können zu viele Eventualitäten vorherrschen, welche eine Haftung begründen oder auch verwerfen. Hier im Forum werden wir kaum zu keiner 100%igen Endaussage kommen.

Gruß
rosa
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Beitragvon mkvm » 16.04.2009, 11:13

Hallo Sonnenstevie,

natürlich gibt es Beruteilungsspielraum in Haftungsfragen - im Zweifelsfalle wird ein Gericht entscheiden.
Die Rechtssprechung zeigt gerade bei derartigen Fällen (Dachzeigel fallen bei Sturm auf Auto, auf benachbartes Gebäude u.s.w.) dass hier die Haftung des Gebäudeeigentümers (bei Gebäude im Normalzustand) nicht greift. Hier wird auch durch die Gerichte auf die Versicherbarkeit der geschädigten Sachen (Auto = Teilkasko, Gebäude = Gebäude-Sturmversicherung) hingewiesen und die Ansprüche zurückgewiesen.

Natürlich ist aber auch denkbar, dass bei geringem Schadenvolumen der Haftpflichtversicherer die Angelegenheit mit einer Zahlung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aus der Welt schafft, wenn dies der wirtschaftlich günstigste Weg ist.

Es gibt eben auch noch Lebensbereiche, in denen man eben keinen anderen verantwortlich machen kann, sondern wo man selbst eigene Risikovorsorge betreiben muss.

Viele Grüße
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Beitragvon Sonnenstevie » 16.04.2009, 18:09

rosa hat geschrieben:Hallo Zusammen,

im Grunde liegt in jedem Beitrag etwas wahres. Unterm Strich können zu viele Eventualitäten vorherrschen, welche eine Haftung begründen oder auch verwerfen. Hier im Forum werden wir kaum zu keiner 100%igen Endaussage kommen.

Gruß
rosa


Das ist sicher richtig. Die Einzelheiten des Schadensfalles (Windgeschwindigkeiten; Schäden an anderen Gebäuden usw.) kennen wir ja gar nicht.

Viele Grüße


Stevie
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