von mkvm » 16.04.2009, 11:13
Hallo Sonnenstevie,
natürlich gibt es Beruteilungsspielraum in Haftungsfragen - im Zweifelsfalle wird ein Gericht entscheiden.
Die Rechtssprechung zeigt gerade bei derartigen Fällen (Dachzeigel fallen bei Sturm auf Auto, auf benachbartes Gebäude u.s.w.) dass hier die Haftung des Gebäudeeigentümers (bei Gebäude im Normalzustand) nicht greift. Hier wird auch durch die Gerichte auf die Versicherbarkeit der geschädigten Sachen (Auto = Teilkasko, Gebäude = Gebäude-Sturmversicherung) hingewiesen und die Ansprüche zurückgewiesen.
Natürlich ist aber auch denkbar, dass bei geringem Schadenvolumen der Haftpflichtversicherer die Angelegenheit mit einer Zahlung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aus der Welt schafft, wenn dies der wirtschaftlich günstigste Weg ist.
Es gibt eben auch noch Lebensbereiche, in denen man eben keinen anderen verantwortlich machen kann, sondern wo man selbst eigene Risikovorsorge betreiben muss.
Viele Grüße
mkvm
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