Risiko Totalschaden durch Feuer

Alles über PV- und Solarversicherungen
Sponsor: http://www.rosa-photovoltaik.de

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Re: Risiko Totalschaden durch Feuer

Beitragvon Lesandro » 26.08.2011, 07:28

mkvm hat geschrieben:An za-ass:
Gibt es denn wirklich gemachte Erfahrungen, bei denen der Energieversorger den "Neutarif" nach einer Wiedererrichtung "anbietet/durchsetzt"? Oder geistert hier nur die "Angst" aufgrund von Werbeaussagen eines bestimmten Versicherungsmaklers herum?


Gemachte Erfahrungen habe ich wie beschrieben schriftlich vorliegen...

Werbeaussagen eines Versicherungsmaklers kenne ich nicht, aber wie geschrieben, erledigt sich das Problem, wenn es denn mal bestanden hat, spätestens zum 1.1.12. Müssen wir halt hoffen, dass bis dahin keine Anlagen mehr abbrennen.

Grüße
Lesandro

PS. Es war nicht meine Anlage 8)
Lesandro
Stammmitglied
Stammmitglied
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 93
Registriert: 20.12.2007, 15:58
PV-Anlage [kWp]: 32,05
Info: Betreiber

Re: Risiko Totalschaden durch Feuer

Beitragvon wasserschmidts » 20.12.2011, 20:42

Hallo,mir ist ein Teil meiner 18,2Kwp-Anlage abgebrannt und habe jetzt genau diesen Ärger.
Meine Ursprüngliche Anlage bestand aus 81 St.Aimex Ganymed 225 Wp-Modulen,3 St. Kago Powador 3500 xi,2St. Kago Powador 4000 xi.
Die Anlage habe ich in selbst im Herbst 2007 auf unsere Scheune aufgebaut und Fremd finanziert. Alles lief bestens bis die Scheune im Januar 2010 abgebrannt ist.
Ein Teil der Module wurde zerstört und der Rest der Scheune musste Abgerissen und neu Aufgebaut werden.Es dauerte dann bis März 2011,bis PV aufgebaut werden konnte.
Da die Versicherung nur 3 Monate Ausfall bezahlen musste,habe ich einen Teil der alten Module als Übergangslösung auf ein anderes Dach im Hof montiert ,um wenigstens mit einem Teil am Netz zu bleiben.
Die Helvetia Versicherung hat mir sofort weiter geholfen (Vorschuss,usw)und gesagt ich solle alle Module überprüfen lassen und sie würden alle bezahlen, die keine 100% Leistung mehr haben,was auch völlig problemlos so gemacht wurde.Es verblieben 33 Ganymed, der Rest wurde ersetzt, mit Mitsubishi TJ 225GA6.
Die Anlage lief, ich dachte alles wird gut, bis die Stadtwerke Mainz mir erklärten sie würden nur noch die Alte Vergütung von 49,21ct/kwh für die alten Module bezahlen.
Die neuen Module sollen mit nur noch 28,74ct/kwh abgerechnet werden.Ich erklärte ihnen § 21 Abs.3 vom EEG ,den sie nicht kennen wollten.Doch sie erklärten mir,in einer"Empfehlung"der Clearingstelle (Nr.2008/19vom 11,06,2011)würde dass anders gesehen.
Jetzt wollen sie auch noch rückwirkend zuviel gezahltes Geld zurück und auch eine Hausinterne Prüfung ihrer Rechtsabteilung würde daran nichts ändern.
Da ich mit der verringerten Vergütung meinen Kredit nicht bedienen kann, habe ich neben dem Riesen Ärger mit der Württemberger Gebäudeversicherung ,die mir nur einen Teil der Kosten für die Scheune bezahlen will,auch noch den Stress.
Da bei dem neuen EEG ab 2012 ja alles eindeutung zu meinen Gunsten geregelt ist ,kann ich die Haltung der Stadtwerke nicht nachvollziehen und schon gar nicht akzeptieren .
Ich denke ich werde einen Rechtsanwalt einschalten.Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir sonstige Tipps geben? Ich bin für jede Hilfe dankbar.
wasserschmidts
Neu hier
Neu hier
 
Beiträge: 1
Registriert: 17.01.2011, 22:39
Info: Interessent

Re: Risiko Totalschaden durch Feuer

Beitragvon Trashman » 21.12.2011, 13:45

Was soll ich sagen-der Energieversorger hat Recht...
Aus diesem Grund haben manche Versicherungen noch eine GAP-Deckung eingebaut, so könntest Du deinen Kredit komplett tilgen-aber das hilft Dir jetzt auch nicht mehr weiter.
Wenn Du noch die Module hast die keine 100% sondern z.B. nur 50% Leistung bringen würde ich die auch wieder montieren, besser als nichts...
Trashman
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1910
Registriert: 19.04.2006, 18:23
PV-Anlage [kWp]: 146
Info: Betreiber

Re: Risiko Totalschaden durch Feuer

Beitragvon mkvm » 21.12.2011, 15:12

Hier mag es durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen geben - ab 2012 ist im "neuen EEG" eine klare Regelung, die auf die ursprüngliche Einspeisevergügung reflektiert. Der Energieversorger versucht natürlich den für ihne günstigeren Weg durchzusetzen. Ob ein Anwalt, oder ggf. Gerichtsentscheid helfen kann????

Viel Erfolg und viele Grüße
mkvm

SOLARSECUR - Qualitätsmarktführer bei Solarversicherungen
Besuchen Sie uns auf der INTERSOLAR vom 13 - 15. Juni 2012 in München - Halle B4, Stand 654!
Benutzeravatar
mkvm
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied
 
Beiträge: 520
Registriert: 07.07.2008, 11:34
Wohnort: Vilsheim
PV-Anlage [kWp]: 5
Info: Berater

Vorherige

Zurück zu Versicherungen



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast