Hallo,
also diese Plattform ist meine letzte Hoffnung, vielleicht kann mir jemand helfen. Auf gehts...
Ich habe 2009 bei den reginalen Energieversorger Stadtwerke ... angefragt, ob ich eine PV-Anlage (25kwp) bauen und
einspeisen könnte. Mit Erfolg, alles kein Thema! Schriftliche Genehmigung der Stadtwerke.
Leider war es aufgrund vom strengen Winter und Modulknappheit nicht mööglich die Anlage zu installieren. Dies sollte April 2010 passieren. Eine Woche vor Montage fühlten sich die Stadtwerke nicht mehr daran gebunden und ich zog vor das Landgericht Dortmund. Gewonnen! Das Gericht gab uns in vollem Umfang Recht!
Berufungsverfahren. Die Richter schlugen einen Vergleich vor. Dieser ist aber lächerlich, da lediglich 7500 € Schadensersatz und 2/3 der Prozesskosten von den Stadtwerken getragen werden sollen! Die Tendenz der Richter geht in meine Richtung und sollte ich mich nicht vergleichen, wird wohl auch hier ein Urteil für mich gesprochen...
Durch die hohen Kosten geht mir so langsam die Luft aus.
Ich versuche jetzt verzeweifelt einen nachträglichen Rechtschutz bei der LVM durchzusetzen, aber die sträuben sich bis in letzte. Haben mir lediglich 2000 € angeboten... AUS KULANZ!
Eine nachträgliche RS in einem schwebenden Verfahren ist nicht deren Problem, sondern die gewerliche Einstufung der Anlage.
OLG Urteil Celle (Ganz klar, private Urteil vom 2010) haben wir der LVM zur Ansicht geschickt, aber die wollen einfach nicht!!!!
So jetzt meine Frage!
Wer hat RS für so eine Angelegenheit bekommen, wer kann mir eine schriftliche Zusage zur Verfügung stellen, wer hat Urteile, wer kann mir Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben etc?!?!?!
Bitte helft mir! Ansonsten gewinnt mal wieder der Energieversorger!!!






0.00 (0 Bewertungen)
| 
