Wie ja hier schon öfters erwähnt stellen Versicherungen sich bei Rechtsschutzdeckung bei PV etwas quer mit Begründung auf gewerbliche Tätigkeit.
Ich bin den Weg über den Ombudsmann gegangen. Nach mehr als 6 Monaten hat sich die Versicherung (WG......) dann Bereit erklärt Deckungszusage nun mal für den außergerichtliche Anwaltskosten zu übernehmen. Dem tenor der Schreiben nach auf sanften Druck des Ombudsmannes aber immerhin "freiwillig". Vermute mal sie haben da rechtzeitig nachgegeben weil sonst der Ombudsmann gegen Sie entschieden hätte und sie wollten so eine Entscheidung vermeiden wegen zukünftiger Fälle. ( aber das ist meine Vermutung nach dem Tenor des Schreibens).
Historie war, dass die Versicherung sich in 3 Schreiben mit Stellungnahmen an den Ombudsmann nicht einsichtig zeigten, dann schließlich aber doch nachgaben.
Die Argumentation war teilweise haarsträubend.... die Urteile der Gerichte in Verden/Cell wurden als nciht rechtmäßig bezeichnet. Außerdem wurde behauptet dass es sich bei PV Anlagen nur um Anlagen mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und die Gewinnerzielungsabsicht der einzige Grund für eine PV Anlage sei..... mag ja bei dem einen oder anderen Landwirt mit Industrieunternehmen mit rießeigen Flächen so darstellen, bei einer 4,2 kwP Anlage mit 3700 kwH/Jahr Prognoseertrag ist das aber ziemlicher Blödsinn. Der Überschuss von 5000-8000 EUR über 20 JAhre der noch zu versteuern ist rechnet ja den Aufwand nicht. Von Umweltschutz und nachhaltiger Energiegewinnung hat der Mitarbeiter wohl noch nie was gehört.






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