mkvm hat geschrieben:die Allgemeine Verkehrssicherungspflicht (also das Herunterfallen von Bauteilen) sollte juristisch gesehen unter Besitz fallen.
das beruhigt mich!
mkvm hat geschrieben:Jedoch meine ich, dass die AXA als Privathaftpflichtversicherer in der Lage ist (zumindest bei den aktuellen Deckungskonzepten) eine ordentliche Formulierung in den Bedingungen zu finden.
Frage doch diesebezüglich nochmals an!
also, genauer: Privathaftpflicht habe ich bei der HUK, enthaelt aber keine PV, moechte ich auch nicht aendern, da es viel teurer wird und meine unbegrenzte Deckungssumme verloren geht
PV-Versicherung habe ich bei der AXA, deckt ziemlich alles ab, ausser Haftpflicht
Haushaftpflicht habe ich bei der BGV, sie deckt - wie gesagt - Haftpflicht aus dem Besitz der PV aber nicht aus ihrem Betrieb ab
Denkt Ihr, da gibt es ein Restrisiko? Haftpflicht aus dem Betrieb aber nicht aus dem Besitz? Gibts das?