Pflichtversicherungen

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Pflichtversicherungen

Beitragvon chefcoach11 » 12.10.2011, 11:04

Hallo zusammen,

wir bauen gerade neu und wollen uns eine 11kwp-Anlage dazu aufs Dach setzen. Über den Umweg Hausbank haben wir das Projekt über die KfW finanziert. Jetzt erzählt mir die Hausbank, ich benötige eine Elektronik- und Ertragsausfallversicherung, um das Darlehen zu bekommen - wäre BEdingung der KfW. Stimmt das?
Wir haben die PVA nämlich schon in unserer Feuerrohbau- und anschl. Gebäudeversicherung mit drin, eine Betreiberhaftpflicht haben wir auch schon. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob diese Elektronik- und Ertragsausfallversicherung wirklich eine Pflichtversicherung ist (denn schriftlich kann ich dazu nichts finden) oder ob die Bank nicht nur noch eine weitere Versicherung an den Mann bringen will. Zumal ich 88€ p.a. bei 150€ Selbstbeteiligung relativ teuer finde - laut Installateur brauchen wir sowas nicht, da der Hersteller für den Ertrag garantiert und die Elektronikversicherung im Grunde nur Bedienungsfehler abdeckt, die man mit normalen Menschenverstand nicht produziert. Da ich mir den normalen Menschenverstand zutraue, frage ich hier mal in die Runde nach Meinungen.... :)

Vielen Dank!

Gruß
Christoph
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Re: Pflichtversicherungen

Beitragvon mkvm » 12.10.2011, 11:44

Da die Bank bei der Ausreichung eines KFW-Darlehens nicht wirklich was verdient, soll halt der Aufwand zumindest ein bisschen durch die Provision aus dem Verkauf der Solarversicherung her. Ist deren "gutes Recht". Eine Kombination "Kredit nur wenn Versicherung bei uns abgeschlossen wird" ist rechtlich zwar nicht erlaubt, wird aber in der Praxis so oder ähnlich schon vorgekommen sein!

Entscheide selbst über Deine Standfestigkeit hinsichtlich des Werbens der Bank.

Die PV-Versicherung ist sicher kein muss - schon gar nicht bei einer Kleinanlage, hat aber schon durchaus Ihre Berechtigung (im Übrigen sind die von Dir genannten Prämien und Selbstbehalte durchaus üblich). Sie Schützt vor Sachschäden jeglicher Form, nicht nur die in der Wohngebäudeversicherung definierten (z. B. Feuer, Sturm). Hier findet eine Beweislastumkehr statt, wonach der Versicherer im Grunde jeglichen Schaden, der "von aussen" herrührt bezahlen muss, es sei denn es handelt sich um einen Ausschluss (Krieg, Terror,...). Eine ganze Reihe von Schadenarten sind somit über die Gebäudeversicherung nicht gedeckt (Schmorschaden, Kurzschluss, Marderbiss, Vandalismus, u.s.w.).
Neben dem Sachschaden entschädigt der Versicherer auch den entgangenen Ertrag. Das hat im Übrigen auch nichts mit der "Leistungsgarantie des Modules" zu tun, das der Fachbetrieb offenbar angesprochen hat!

Lass Dich angemessen beraten und triff die Entscheidung ob und ggf. welche "Solarversicherung" Du abschließen möchtest.
mkvm

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