Minderertragversicherung? Wüba Versicherung vs. Condor

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Minderertragversicherung? Wüba Versicherung vs. Condor

Beitragvon Bocki77 » 08.10.2009, 10:53

Hat irgendwer Erfahrungen mit der Wüba gemacht?

Meine letzte Überlegung war die Condor aber die is um einiges teurer...
Gibt es noch einen anderen Anbieter mit ner Minderertragsabsicherung als Condor und is die überhaupt sinnvoll

Anlage 30 kw
gewerblich
75 % fremd Finazierung

Mfg Bocki
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Re: Minderertragversicherung? Wüba Versicherung vs. Condor

Beitragvon rosa » 08.10.2009, 12:28

Hallo Bocki77,

Bocki77 hat geschrieben:Hat irgendwer Erfahrungen mit der Wüba gemacht?

Da sollten andere User Ihre Erfahrungen mitteilen.

Bocki77 hat geschrieben:Hat irgendwer Erfahrungen mit der Wüba gemacht?
Gibt es noch einen anderen Anbieter mit ner Minderertragsabsicherung als Condor und is die überhaupt sinnvoll

Für größere Anlagen ist die Photovoltaik-Minderertrag-Versicherung mit Sicherheit sinnvoll. Unter dem Strich ist es aber eine reine Geschmackssache, denn der Eine will mehr Sicherheit, der Andere weniger. Zudem kann ich nur empfehlen, die Leistungen in den Vordergrund zu stellen.

Bocki77 hat geschrieben:Anlage 30 kw
gewerblich
75 % fremd Finazierung


Ein paar zusätzliche Daten wären hilfreich:
Welches Gewerbe?
Lagerung feuergefährlicher Stoffe?
Bauart des Gebäudes?

Gruß
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Beitragvon Sonnendach2009 » 08.10.2009, 12:51

Hallo rosa,

wann greift die Versicherung gegen Vertragsausfall? Ist das nicht nur Fall, wenn der Ausfall durch eine äussere Beschädigung der Anlage verursacht wurde? Die Versicherung greift ja nicht, wenn die Bauteile ausfallen, für die der Hersteller oder Solateur noch haftbar zu machen ist. Wie läuft das in der Praxis, wenn zB. der Betreiber ein Jahr auf neue Module warten muss, die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden.

Ist es nicht eher so, das der Ertragsausfall nur dann erstattet wird, wenn die Anlage selber bereits ein Schadensfall für die Versicherung geworden ist, beispielsweise bei den üblichen Risiken Feuer, Sturm und Diebstahl?

MfG

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WÜBA

Beitragvon PV24 » 14.10.2009, 00:48

Hallo,

wir bieten einen exklusiven Sondertarif der WÜBA für PV-Anlagen auf unsere Seite an. Wir haben bis jetzt nur sehr gute Erfahrungen mit dieser Gesellschaft (Policierung sowie Schadenabwicklung und Service!) gemacht! Sonst hätten wir die WÜBA nicht in unseren Vergleichsrechner aufgenommen.

Das Deckungskonzept ist gut und der Preis ist auch TOP!

PS: Die WÜBA gehört zu einer der größten Versicherungsgesellschaften.

Für weitere Infos stehe ich gerne Rede und Antwort...

Herzliche Grüße..

:D
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Beitragvon rosa » 14.10.2009, 09:55

Sonnendach2009 hat geschrieben:Hallo rosa,
wann greift die Versicherung gegen Vertragsausfall? Ist das nicht nur Fall, wenn der Ausfall durch eine äussere Beschädigung der Anlage verursacht wurde?

Kann die versicherte PV-Anlage aufgrund eines versicherten Sachschadens (Einwirkung von außen) keinen Strom produzieren, greift die vereinbarte Ertragsausfall-Versicherung. Eine Einwirkung von außen ist z. B. Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel, Tierverbiss, Überspannung ...
Sonnendach2009 hat geschrieben:Wie läuft das in der Praxis, wenn zB. der Betreiber ein Jahr auf neue Module warten muss, die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden.

Für diesen Fall ist i. d. Regel kein Versicherungsschutz gegeben, denn ausgeschlossen sind Schäden, für die ein Hersteller oder Errichter einzustehen hat. Zudem würde hier auch die Einwirkung von außen fehlen die zu einem Sachschaden geführt hat.
Sonnendach2009 hat geschrieben:Ist es nicht eher so, das der Ertragsausfall nur dann erstattet wird, wenn die Anlage selber bereits ein Schadensfall für die Versicherung geworden ist, beispielsweise bei den üblichen Risiken Feuer, Sturm und Diebstahl?

Ja, dem ist so (siehe oben). Eine Ausnahme bietet die Condor Photovoltaik Versicherung im Rahmen der Deckungserweiterung "Innere Betriebsschäden" an.

Gruß
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Beitragvon Bocki77 » 14.10.2009, 10:12

Greift die Minderertragsversicherung denn auch bei nicht Erreichung des prognostizierten Jahresertrags, ganz ohne Schaden? Sprich wenn einfach mal ein total schlechtes Sonnenjahr war?
Und falls ja, welche Basis wird für die Ertragsermittlung genommen, die vom Solateur genannten Jahresertragsdaten?

Ps: An Rosa Photovoltaik: Hab Ihnen gestern eine Mail geschickt zwecks Angebot.

Gruß
Alexander B....
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Beitragvon rosa » 14.10.2009, 10:46

Hallo Bocki77,
Bocki77 hat geschrieben:Greift die Minderertragsversicherung denn auch bei nicht Erreichung des prognostizierten Jahresertrags, ganz ohne Schaden? Sprich wenn einfach mal ein total schlechtes Sonnenjahr war?

Ja, dem ist so. Hier sind einige Ausführungen zur Minderertrag-Versicherung
Bocki77 hat geschrieben:Und falls ja, welche Basis wird für die Ertragsermittlung genommen, die vom Solateur genannten Jahresertragsdaten?

Für PV-Anlagen bis 100 kWp wird zur Ertragsermittlung eine Berechnung über eine gängige Software (keine spezielle) verlangt. Die Berechnung/Dateneingabe kann vom Solarteur oder vom Betreiber selbst erfolgen. Im Leistungsfall wird selbstverständlich geprüft, ob die Parameter korrekt angegeben wurden.

Gruß
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Schadenverlaufsabhängiger Sondernachlass

Beitragvon Bocki77 » 16.10.2009, 15:27

Könnte wohl irgendwer mir den Begriff:

"20% Schadenverlaufsabhängiger Sondernachlass (Schadenquote < 60%) "

erklären.

Was bedeutet das? Und macht das bei einer 30 kwp Anlage und nen Invstitionsvolumen von ca 100.000 Euro Netto Sinn?

Gruß Bocki
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Beitragvon mkvm » 18.10.2009, 08:46

Hallo Bocki77,

dieser von Dir angesprochene Rabatt wird gewährt, solange der Vertrag eine Schadenquote von unter 60% behält. Dies macht jedoch m. E. - wenn überhaupt bei Großanlagen Sinn, bei der das Prämienvolumen auch entsprechend dahintersteckt.

Beispiel: PV-Anlagenversicherung - Jahresprämie (incl. 20% schadenabhängem Rabatt) z. B. 200,- €.
Wird nun ein Schaden reguliert, der über 120,- € (entpricht über 60% aus 200,- €)liegt, wird für das Folgejahr bereits der Rabatt gestrichen - die neue Jahresprämie beträgt dann im Folgejahr 250,- €. Sofern der Vertrag dann schadenfrei bleibt, wird der Rabatt wieder gewährt, weil rechnerisch durch den zweiten Jahresbeitrag die Schadenquote wieder unter 60% fällt (200,- € + 250,- € = 450,- € bezahlte Prämie zu 120,- € Schadenvolumen = Schadenquote von rund 27%).
Sofern also ein größerer Schaden reguliert wird, bleibt der Vertrag sehr lange ohne schadenabhängigem Rabatt - was die Prämie natürlich verteuert.

Aus diesem Grunde macht dieser Rabatt (wenn überhaupt) erst bei entsprechend großvolumigen Prämien Sinn.
Bei einer 30-KWp-Anlage macht dieser Rabatt sicherlich keinen Sinn - bei 300 KWp schon eher!

Viele Grüße
mkvm

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