Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

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Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon mwanton » 23.08.2012, 09:52

Eine Frage an die Versicherungsexperten hier:

Nach z.B. BGV-A3 sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrende Prüfungen mit einer Prüffrist von 4 Jahren durch eine Elektrofachkraft durchzuführen.

Stellt es aus Sicht der Versicherung eine "Obliegenheitsverletzung" dar wenn diese wiederkehrende Prüfung vom Anlagenbetreiber nicht nachgewiesen werden kann?
Würde eine nicht durchgeführte bzw nicht nachweisbare wiederkehrende Prüfung im Schadensfall dazu führen (können), dass die Versicherung den Schaden nicht oder nicht in voller Höhe ausgleicht?
Gruß mwanton
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon Ralf Hofmann » 23.08.2012, 10:35

Hi,

mwanton hat geschrieben:Stellt es aus Sicht der Versicherung eine "Obliegenheitsverletzung" dar wenn diese wiederkehrende Prüfung vom Anlagenbetreiber nicht nachgewiesen werden kann?
Würde eine nicht durchgeführte bzw nicht nachweisbare wiederkehrende Prüfung im Schadensfall dazu führen (können), dass die Versicherung den Schaden nicht oder nicht in voller Höhe ausgleicht?


wenn der Schaden bei einer wiederkehrenden Prüfung aufgefallen und so vermieden worden wäre, sicherlich.
MfG
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon Kleriger » 23.08.2012, 11:12

Muss die Prüfung durch einen Betrieb durchgeführt werden, oder kann ich das als Anlagenbetreiber (Elektrofachkraft) auch selbst tun?
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon JuergenII » 23.08.2012, 17:45

Mal eine Frage mwanton:

Ist die Anlage bei einer Firma oder hast Du die auf einem von Dir bewohnten privaten Hausdach?

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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon Sonnnenklar » 23.08.2012, 20:39

mwanton hat geschrieben:Eine Frage an die Versicherungsexperten hier:

Nach z.B. BGV-A3 sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrende Prüfungen mit einer Prüffrist von 4 Jahren durch eine Elektrofachkraft durchzuführen.

Stellt es aus Sicht der Versicherung eine "Obliegenheitsverletzung" dar wenn diese wiederkehrende Prüfung vom Anlagenbetreiber nicht nachgewiesen werden kann?
Würde eine nicht durchgeführte bzw nicht nachweisbare wiederkehrende Prüfung im Schadensfall dazu führen (können), dass die Versicherung den Schaden nicht oder nicht in voller Höhe ausgleicht?

gemäß ABE 2008 gilt:

§ 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.

3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei.
Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Wer in meinen Beiträgen etwas findet das ihn stört, der darf es behalten.
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon rr-srb » 23.08.2012, 21:05

Hi
-wenn Privat auf Hauf -nicht erforderlich(aber vieleicht wünschenswert-sicherheit)
-Gewerblich Pflicht

Gruß
rr-srb
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon jodl » 23.08.2012, 21:09

rr-srb hat geschrieben:Hi
-wenn Privat auf Hauf -nicht erforderlich(aber vieleicht wünschenswert-sicherheit)
-Gewerblich Pflicht

Gruß
rr-srb


worauf kannst du diese Aussage stützen, hast du Quellen dafür oder ist das nur deine Meinung?
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon rr-srb » 23.08.2012, 21:18

Hi

-bin E-Monteur und mach das jeden Tag
-schon mal gehört das alle 4 Jahre eine Prüfung in Vermietete Wohnungen durchgeführt wird?
-gibt es ,ist aber sehr selten weil nicht Plicht

Gruß
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon Sonnnenklar » 23.08.2012, 21:20

jodl hat geschrieben:
rr-srb hat geschrieben:Hi
-wenn Privat auf Hauf -nicht erforderlich(aber vieleicht wünschenswert-sicherheit)
-Gewerblich Pflicht

Gruß
rr-srb


worauf kannst du diese Aussage stützen, hast du Quellen dafür oder ist das nur deine Meinung?

hier zum nachlesen:
http://www.bauordnungen.de/BGV-A3.pdf

§ 3
Grundsätze

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Wer in meinen Beiträgen etwas findet das ihn stört, der darf es behalten.
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Re: Keine wiederkehrende Prüfung - Regulierung Schadensfall?

Beitragvon jodl » 23.08.2012, 21:24

Sonnnenklar hat geschrieben:
jodl hat geschrieben:
rr-srb hat geschrieben:Hi
-wenn Privat auf Hauf -nicht erforderlich(aber vieleicht wünschenswert-sicherheit)
-Gewerblich Pflicht

Gruß
rr-srb


worauf kannst du diese Aussage stützen, hast du Quellen dafür oder ist das nur deine Meinung?

hier zum nachlesen:
http://www.bauordnungen.de/BGV-A3.pdf

§ 3
Grundsätze

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.


und wo steht da daß das auf einem "Privathaus" nicht sein muß ?
jodl
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