mwanton hat geschrieben:Eine Frage an die Versicherungsexperten hier:
Nach z.B. BGV-A3 sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrende Prüfungen mit einer Prüffrist von 4 Jahren durch eine Elektrofachkraft durchzuführen.
Stellt es aus Sicht der Versicherung eine "Obliegenheitsverletzung" dar wenn diese wiederkehrende Prüfung vom Anlagenbetreiber nicht nachgewiesen werden kann?
Würde eine nicht durchgeführte bzw nicht nachweisbare wiederkehrende Prüfung im Schadensfall dazu führen (können), dass die Versicherung den Schaden nicht oder nicht in voller Höhe ausgleicht?
gemäß ABE 2008 gilt:
§ 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei.
Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Wer in meinen Beiträgen etwas findet das ihn stört, der darf es behalten.