Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

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Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon ag-invest » 16.03.2010, 10:02

In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE leistet der Versicherer bis zu einer Erstrisikosumme von 1.000 EUR auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Weiterhin wird für den daraus resultierenden Ertragsausfall eine Entschädigung in Höhe von max. 500 EUR zur Verfügung gestellt. Bei einer PV-Anlagenleistung ab 51 KWp verdoppeln sich die vorab genannten Summen,

Bedeutet dies, dass z.B. die Reperatur eines Wechselrichters der nach Ablauf der Garantiezeit von 5 Jahren,
einfach aus Altergründen seinen Geist aufgibt, bis 1.000 € versichert wäre???

Interpretiere ich das korrekt?
Sonnige Grüsse
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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon za-ass » 16.03.2010, 11:00

Jein!

Lese dir mal diesen Thread dazu durch.
Hier ist der Tenor, dass die Versicherung im Prinzip zahlt, der normale Alterungsverschleiss aber nicht abgedeckt ist.
Auf gut deutsch heißt das für mich, dass ein in die Jahre gekommener WR, der seinen Geist aufgibt, nicht darunter fällt.
Masterfrage dabei ist dann nur, wie alt ist in die Jahre gekommen? 8 Jahre? Hmmm, vielleicht. 10 Jahre? Ziemlich sicher.
Könnte sich im eingetretenen Fall u.U. als Streitpunkt herauskristallisieren?!

Zweite Frage wäre dann, was kostet diese Versicherungsleistung im Aufpreis über 5 Jahre (also ab dem 6.-ten WR-Betriebsjahr bis zum Jahr 10), also der Zeitspanne nach der oft gegebenen Garantiezeit von 5 Jahren.

Dritte Frage wäre dann, was kostet eine Garantieverlängerung und vierte Frage wäre, was kostet ein Austauchgerät derzeit bei deinem WR-Hersteller? Darauf würde ich dann noch Pi mal Auge 10% aufschlagen (nix wird billiger) und dann kannst du abwägen, was für dich das Beste ist.

Zur Aussage, was dein Versicherer unter dem von dir eingestellten Passus versteht würde ich diesen direkt anfragen (oder den Makler), dann hast du ggf. dann auch eine (hoffenltich aussagekräftige) Aussage schwarz auf weiss vor dir liegen, die du je nach Inhalt dann auch mehr oder weniger belasten kannst.

Etwas stutzig macht mich dabei in dem verlinkten Thread, dass der Vermittlungsmakler r... auf die wdhlte Anfrage, was denn unter 'inneren Schäden' zu verstehen sei ebenso wdhlt. den von dir in deinem Eröffnungsbeitrag bereist geposteten Absatz als Antwort ausgibt. Ist sicher nicht falsch, für Laien wie dich und mich aber wohl wenig hilfreich.
Hier finde ich die Aussagen von mvkm konkreter weil offener; richtig deutlich wird's dann auf der Seite 2 des Threads im bis dato letzten Beitrag, in dem mvkm recht deultich formuliert "findet natürlch auch eine wirtschaftliche Abwägung statt: Wie hoch ist die bislang eingenommene Prämie, ist der Vertrag durch andere Schäden bereits belastet u.s.w. ..."
Ich denke wenn man dies so betrachtet wird ein Schuh daraus: Versicherer haben auch nichts zu verschenken!

Ich habe mich in 2007 für eine Garantieverlängerung entschieden, war in der Zwischenzeit aber auch schon mal geneigt, eher der Variante 5 Jahre Garantie und dann ggf. einem Austauschgerät den Vorzug zu geben.
Die (nach meiner Ansicht etwas vage) Versicherungsvariante zur potentiellen Schadensabwehr hatte ich nie im Fokus: mich schreckt allein schon der Gedanke, mich ggf. mit Versicherungsmenschen (und allem was da u.U. mit dran hängt) mit der Frage 'war das Verschleiß oder nicht?' herumschlagen zu müssen.
Aber da ist sicher auch jeder etwas anders gestrickt: von daher muss jede/r das für sich Beste herausklamüsern.
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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon Modulknecht » 16.03.2010, 17:55

Da ein WR ja keine bestimmten Lebensdauererwartung hat, sollte er ja normalerweise "ewig" halten.

Und wenn er vorher kaputtgeht, dann müsste die Versicherung ihn doch bezahlen.

Momentan gibt es sicher noch keine Erfahrungswerte und die Versicherungen werden ihre Bedingungen noch verschärfen, aber ein Bauteil das keine bestimmte Lebensdauer / Wartungs / Erneuerungsintervall hat ist ja schwer zu bestimmen, was es noch Wert ist...

Angenommen Hausratversicherung:

Fernseher 7 Jahre alt, Neupreis 1000 Euro geht kaputt durch Überspannungsschaden.

Was zahlt die Versicherung ?

ein vergleichbares Neugerät ?
einen theoretischen Zeitwert ?
Den Wert, den das Gerät auf ebay noch gebracht hätte ?


Wenn die Versicherung nach 5 Jahren nichts mehr bezahlt, dann brauch ich ja keine Ausfallversicherung und Elektronikversicherung, wie immer empfohlen wird.


Gruß
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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon za-ass » 16.03.2010, 18:13

Modulknecht hat geschrieben:Wenn die Versicherung nach 5 Jahren nichts mehr bezahlt, dann brauch ich ja keine Ausfallversicherung und Elektronikversicherung, wie immer empfohlen wird.

Na jetzt schütt' halt nicht gleich das Kind mit dem Bad aus.

Das eine hat ja mit dem anderen nur bedingt zu tun.

Und dass ein Wechselrichter für die Ewigkeit gemacht sein soll, glaubst du ja selber nicht!
Auf jeden Fall ist deine Versicherung - egal welche du hast - da auf einem anderen Dampfer unterwegs.
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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon huskimarc » 16.03.2010, 20:56

Modulknecht hat geschrieben:Da ein WR ja keine bestimmten Lebensdauererwartung hat, sollte er ja normalerweise "ewig" halten.

Und wenn er vorher kaputtgeht, dann müsste die Versicherung ihn doch bezahlen.

Momentan gibt es sicher noch keine Erfahrungswerte und die Versicherungen werden ihre Bedingungen noch verschärfen, aber ein Bauteil das keine bestimmte Lebensdauer / Wartungs / Erneuerungsintervall hat ist ja schwer zu bestimmen, was es noch Wert ist...

Angenommen Hausratversicherung:

Fernseher 7 Jahre alt, Neupreis 1000 Euro geht kaputt durch Überspannungsschaden.

Was zahlt die Versicherung ?

ein vergleichbares Neugerät ?
einen theoretischen Zeitwert ?
Den Wert, den das Gerät auf ebay noch gebracht hätte ?


Wenn die Versicherung nach 5 Jahren nichts mehr bezahlt, dann brauch ich ja keine Ausfallversicherung und Elektronikversicherung, wie immer empfohlen wird.


Gruß


versicherung zahlt den preis für ein vergleichbares neugerät (ausser du hast noch ne vers. bedingung von 1974 oder so ;), damals war es zeitwert
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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon mkvm » 17.03.2010, 09:41

Hallo Zusammen,

zum Thema "innerer Betriebsschaden" möchte ich nochmals folgendes Anmerken:
Hierbei geht es in der Tat um Schäden, deren "Ursache von aussen" nicht ohne weiteres festzustellen ist - insofern bedeutet das in der Praxis, dass wenn kein weiterer Ausschlußtatbestand (Krieg, Terror, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Verschleiß) vom Versicherer nachgewiesen wird, die Regulierung erfolgen muss! Dies ist eine - wie ich meine - sehr gute und verbraucherorientierte Auslegung! Im Rahmen unseres Deckungskonzeptes haben wir mittlerweile die maximale Entschädigungshöhe für derartige Schäden auf bis zu 5000,- € im Sachschaden und 2500,- € im nachgelagerten Ertragsausfall ausgeweitet.
Es versteht sich von selbst, dass der Versicherte hierbei den wirtschaftlich günstigsten Weg zu wählen hat - bei diesem Schadenbild wird dies durch einen Wechselrichtertausch - gegen Austauschpauschale - erfolgen. Ein eventuell zugrundeliegender Selbstbehalt wird von der Entschädigungsleistung abgezogen.

Ob eine Garantieverlängerung für Wechselrichter sinnvoller oder besser ist, mögen andere beurteilen. Der Vorteil von Garantieleistungen (kein Selbstbehalt) kann jedoch auch ein Nachteil sein: Der Garantiegeber wird keinen Ertragsausfall entschädigen! Der Versicherer, der innere Betriebsschäden entschädigt hingegen schon!
Möglicherweise wird man langjährig betrachtet unterm Strich auf das gleiche Ergebnis kommen.

Zur Gestaltung der Versicherungsprämie: Wir können nicht ausweisen, was konkret dieser Baustein "kostet", da das Deckungskonzept eine Vielzahl von Erweiterungen im Vergleich zu "Standard-Konzepten" hat. Vergleicht man hingegen unser umfassendes Deckungskonzept mit dem Standard-Konzept des gleichen Versicherers, so differiert die Prämie vielleicht um 1,- €/KWp und Jahr bei kleinen und mittleren Anlagen - bei Großanlagen ist eine Differnenz nicht wirklich wahrzunehmen.

einen schönen Fühlingstag......
mkvm

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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon rosa » 17.03.2010, 14:09

Hallo Allerseits,

im Allgemeinen möchte ich den Ausführungen von mkvm, gerade was die Leistung bzw. Leistungsanerkenntnis aus dieser Erweiterung angeht, zustimmen. Einen Punkt möchte ich jedoch noch etwas ergänzen:
mkvm hat geschrieben:Ob eine Garantieverlängerung für Wechselrichter sinnvoller oder besser ist, mögen andere beurteilen. Der Vorteil von Garantieleistungen (kein Selbstbehalt) kann jedoch auch ein Nachteil sein: Der Garantiegeber wird keinen Ertragsausfall entschädigen! Der Versicherer, der innere Betriebsschäden entschädigt hingegen schon!
Möglicherweise wird man langjährig betrachtet unterm Strich auf das gleiche Ergebnis kommen.


Die Erweiterung der "IB" kann keine Garantieverlängerung vollumfänglich ersetzen. Je nach Konstellation sind für beide Parts Vorteile und auch Nachteile zu verzeichnen. Eine Garantieverlängerung sichert dem Betreiber den Austausch eines defekten Wechselrichtern innerhalb des vereinbarten Zeitraumes. Hier ist der Kostenfaktor zu berücksichtigen: Wird z.B. eine Verlängerung auf 20 Jahre gewählt, so liegen die heutigen Kosten etwa in Höhe einer einmaligen Neuanschaffung eines Wechselrichters innerhalb der 20 Jahre. Desweiteren zahlt der Hersteller in der Regel keine Ertragsausfallleistungen (bis auf wenige Ausnahmen), die durch den Defekt und Austausch entstanden sind, was je nach Anlagengröße auch vertretbar sein kann. Die Garantieverlängerung kan auch Bereiche abdecken, die nicht über die "Inneren Betriebsschäden" versichert sind: Wenn z. B. die Herstellersoftware Probleme verursacht, sich aufhängt und den Wechselrichter lahmlegt.

Was die Leistungen zur Erweiterung "Innere Betriebsschäden" angeht, so wurde hier im Forum von mir und mkvm einiges geschrieben, daher werde ich nicht weiter darauf eingehen. Ein wichtiger Aspekt, welcher immer Berücksichtig werden sollte, ist das Kündigungsrecht im Schadenfall. Der Versicherer kann, wie auch der Versicherungsnehmer, nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen. Zudem hat der Versicherer die Möglichkeit den Vertrag zu modifizieren (z. B. höherer SB, Herausnahme o. Reduzierung von Leistungen/Gefahren). Sollte ein Vertrag z.B. aufgrund eines hohen Schadenaufkommens gekündigt werden, steht der Betreiber meist vor einem Problem, da er einen passablen, bezahlbaren Folgeversicherer finden muss, der gleiche/ähnliche Leistungen (hier in Bezug auf Innere Betriebsschäden) anbietet und auch ältere Anlagen versichert. Wer an dieser Stelle einzig und allein auf die "IB" gesetzt hat steht nun vor einem Problem - eine Garantieverlängerung ist nicht mehr zu erhalten, da kein nahtloser Anschluss gegeben ist und "IB" sind unter Umständen nicht weiter versicherbar.

Letztendlich sollte jeder Betreiber für sich kalkulieren, welche Variante die Beste ist. Man kann direkt von Anfang an berücksichtigen, dass der Wechselrichter z. B. 1x in 20 Jahren ausgetauscht werden muss und legt sich das Geld über die Jahre auf Seite oder man nimmt die Garantieverlängerung des Herstellers in Anspruch. Die Deckungserweiterung "Innere Betriebsschäden" ist letztendlich als weitergehende, günstige Optimierung der finanziellen Sicherheit anzusehen.

Gruß
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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon Sonnendach2009 » 17.03.2010, 15:29

Im Rahmen unseres Deckungskonzeptes haben wir mittlerweile die maximale Entschädigungshöhe für derartige Schäden auf bis zu 5000,- € im Sachschaden und 2500,- € im nachgelagerten Ertragsausfall ausgeweitet.


Hallo zusammen,

ist dies nun grundsätzlich so bei Condor oder nur bei dem jeweiligen Versicherungsmakler, also hier mkvm?

Kann man zusammenfassend folgendes sagen, im Hinblick auf WR und "Innere Betriebsschäden":

-In den Jahren 1-5 greift die Herstellergarantie.
-In den Jahren 6-8 ggf. die PV Versicherung
-In den Jahren 9-20 wird der Versicherer normalen Verschleiss unterstellen

Wenn das so wäre , dann gilt doch folgendes.
Die Garantieverlängerung über 5 Jahre hinaus ist recht sinnlos, da der Versicherer dieses Risiko plus Ertragsausfall bereits bis etwa zum 8-9 Jahr abdeckt.
Dannach lohnt sich weder ein Austauschgerät, noch eine Garantieverlängerung. Das alte Gerät ist im Schadensfall voll abzuschreiben. Daher lohnt immer der Neukauf mit wiederum 5 Jahren Garantie und anschließender Deckung des Versicherers. Zudem hat man eine effizientere Technik und kann denn Neupreis schneller über die Restlaufzeit der Anlage abschreiben.
Solare Grüße

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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon mkvm » 18.03.2010, 08:06

Hallo Sonnendach2009,

die Leistungshöhe der Inneren Betriebsschäden ist in der Tat nur über unser Deckungskonzept so erhältlich.

Die anderen von Dir gemachten Aussagen könnte ich nicht unterschreiben, da sie zu pauschal sind. Gerade die Frage wie die Technik in der Zukunft aussehen wird - aber auch wie die Versicherungslandschaft in einigen Jahren ist, kann ich zumindest nicht vorhersagen!

Die grundsätzliche Frage, die ich als Investor/Betreiber stellen würde ist:

Möchte ich einen möglichst hochwertigen Versicherungsschutz erhalten, oder kann ich Risiken teilweise selbst tragen. Die Antwort zu dieser Frage ändert sich jedoch nach meinen Erfahrungswerten dann, wenn der unversicherte Schaden eingetreten ist, den man gedanklich vor dem Schaden "locker selbst tragen kann.... :wink:
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Re: Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile

Beitragvon solerling » 18.03.2010, 13:20

Es fehlt anscheinend auch eine klare Aussage.....ab wann der Verschleiß beginnt...?
Hierüber kann (muss) man sich dann streiten...?

Gruß Josef
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