Innere Betriebsschäden bei Condor

Alles über PV- und Solarversicherungen
Sponsor: http://www.rosa-photovoltaik.de

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Beitragvon firefox_i » 19.05.2009, 09:59

Hallo,
als Ingenieur in der Elektronikentwicklung (auch Leistungselektronik) ist es aber doch so, dass der Versicherer beim Ausfall des WR sich vermutlich immer auf Verschleiß berufen wird oder seh ich das falsch ?

Die offene Frage ist, wie der Versicherer das nachweisen will, aber ich denke außerhalb der Garantie wird der Versicherer Verschleiß annehmen oder ?

Sven
5,075kWp seit 14.10.2008 in 74535 Mainhardt-Ammertsweiler
2 Strings mit insges. 29 Schüco SP4 175Wp
1 Kostal Piko 5.5 mit Solarlog 100e
www.solarlog-home.de/tejcka/
firefox_i
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 178
Registriert: 26.08.2008, 06:44
Wohnort: 74535 Mainhardt

Beitragvon mkvm » 19.05.2009, 11:11

Hallo firefox_i,

natürlich ist die Abgrenzung im Leistungsfalle möglicherweise schwierig. Es findet hier sicherlich auch eine wirtschafltiche Überlegung statt - sowie die Betrachtung des Einzelfalles.
Wenn wir über einen "Ausfall" des Wechselrichters sprechen, der im 10. oder 12. Betriebsjahr stattfindet, dann wird der Verschleiß die wahrscheinlichste Ausfallursache sein. Der Versicherer wird es daher vermutlich eher leicht haben hier aus der Leistungsverpflichtung zu kommen. Bei neueren Anlagen wird das schon schweriger.
Auf der anderen Seite findet natürlch auch eine wirtschaftliche Abwägung statt: Wie hoch ist die bislang eingenommene Prämie, ist der Vertrag durch andere Schäden bereits belastet u.s.w.- die Entschädigung ist ja ohnehin begrenzt (bei uns 2000,- € für Sachschäden, 1000,- € für Ertragsausfall infolge des Sachschadens, bei anderen Deckungskonzepten die Hälfte bis gar nichts). Es stellt sich dabei natürlich dann auch die Frage für den Versicherer, ob es sich möglicherweise lohnt durch Sachverständige den Ausschlusstatbestand "Verschleiß" nachweisen zu lassen - und dabei die nicht unerheblichen Kosten für das Gutachten zu tragen, oder ob es nicht vernünftiger ist ein paar Hundert Euro für den WR-Tausch zu bezahlen. Der Versicherer muss jedoch den Nachweis eines Ausschlusstatbestandes (wie z. B. Verschleiß) nicht nur behaupten, sondern auch beweisen - eben durch Gutachten.

Insofern ist diese Regelung für den einzelnen Betroffenen im Zweifelsfalle eher positiv, da hierbei der eine oder andere Schaden, der bei Standard-Deckungskonzepten eben nicht bezahlt werden kann, zumindest zu großer Wahrscheinlichkeit gedeckt ist.

Viele Grüße
mkvm

SOLARSECUR - Qualitätsmarktführer bei Solarversicherungen
Besuchen Sie uns auf der INTERSOLAR vom 13 - 15. Juni 2012 in München - Halle B4, Stand 654!
Benutzeravatar
mkvm
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied
 
Beiträge: 520
Registriert: 07.07.2008, 11:34
Wohnort: Vilsheim
PV-Anlage [kWp]: 5
Info: Berater

Vorherige

Zurück zu Versicherungen



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast