Innere Betriebsschäden bei Condor

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Garantieschäden

Beitragvon stammleiter » 13.05.2009, 18:08

Hallo Rosa,

bei uns ist ein Wechselrichter am 2. Tag der Inbetriebnahme ausgefallen.
=>Osterwochenende, Werkskundendienst kam danach sofort.
Den Ausfall habe ich der Versicherung bzgl. Ausfallentschädigung gemeldet.
Wurde abgelehnt da ein Garantieschaden vorliegt.

Gibt es alternativ eine bessere Versicherung??

Grüße
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Beitragvon rosa » 13.05.2009, 18:21

Hallo stammleiter,

im Allgemeinen ist es richtig, dass Schäden für die ein Hersteller/Lieferant einzustehen hat nicht reguliert werden. Auch der daraus resultierende Ertragsausfall wird üblicherweise nicht erstattet. Wie bereits des öfteren erwähnt, bilden die Konzepte der Condor Photovoltaikversicherung eine Ausnahme.

Nimm einfach kurz telefonischen Kontakt zu mir auf.

Gruß
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Beitragvon mkvm » 13.05.2009, 19:11

Hallo Stammleiter,

der von Dir geschilderte Schadenfall ist bei keinem am Markt verfügbaren Deckungskonzept gedeckt. Auch rosa kann Dir hier nicht helfen. :cry:

Viele Grüße
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Beitragvon firefox_i » 19.05.2009, 08:30

Hallo zusammen,
bitte nicht gleich steinigen :oops:

Aber bisher hab ich in dem Thread noch keine konkrete Aussage der Versicherungsprofis finden können, was denn nun konkret duch die Versicherung abgedeckt ist.
Ich hab bisher nur gefunden, wann die Versicherung NICHT zahlt.

Könnte mal einer der Profis konkrete Beispiele nennen, in denen die Bauteileregelung greift bzw. innere Betriebssschäden vorliegen die abgedeckt sind ?

Danke
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Beitragvon mkvm » 19.05.2009, 09:26

Hallo firefox_i,

die Klauselformulierung heisst interpretiert:

Der Versicherer leistet auch ohne den Nachweis, dass das Schadenereignis von aussen auf die PV-Anlage eingewirkt hat.

Konkret bedeutet das:

1. Anlage kaputt
2. Schadenursache nicht festzustellen
3. Ausschlusstatbestand "Verschleiß, Garantiefall, Vorsatz VN, Terror, Krieg, Atom" weist Versicherer nicht nach
4. Versicherer zahlt!

Versicherte Schadenhöhe bei unserem Deckungskonzept dafür: 2.000- € im Sachschadenfalle, 1000,- € im nachgelagerten Ertragsschadenfall.


Viele Grüße
mkvm

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Beitragvon firefox_i » 19.05.2009, 09:59

Hallo,
als Ingenieur in der Elektronikentwicklung (auch Leistungselektronik) ist es aber doch so, dass der Versicherer beim Ausfall des WR sich vermutlich immer auf Verschleiß berufen wird oder seh ich das falsch ?

Die offene Frage ist, wie der Versicherer das nachweisen will, aber ich denke außerhalb der Garantie wird der Versicherer Verschleiß annehmen oder ?

Sven
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Beitragvon mkvm » 19.05.2009, 11:11

Hallo firefox_i,

natürlich ist die Abgrenzung im Leistungsfalle möglicherweise schwierig. Es findet hier sicherlich auch eine wirtschafltiche Überlegung statt - sowie die Betrachtung des Einzelfalles.
Wenn wir über einen "Ausfall" des Wechselrichters sprechen, der im 10. oder 12. Betriebsjahr stattfindet, dann wird der Verschleiß die wahrscheinlichste Ausfallursache sein. Der Versicherer wird es daher vermutlich eher leicht haben hier aus der Leistungsverpflichtung zu kommen. Bei neueren Anlagen wird das schon schweriger.
Auf der anderen Seite findet natürlch auch eine wirtschaftliche Abwägung statt: Wie hoch ist die bislang eingenommene Prämie, ist der Vertrag durch andere Schäden bereits belastet u.s.w.- die Entschädigung ist ja ohnehin begrenzt (bei uns 2000,- € für Sachschäden, 1000,- € für Ertragsausfall infolge des Sachschadens, bei anderen Deckungskonzepten die Hälfte bis gar nichts). Es stellt sich dabei natürlich dann auch die Frage für den Versicherer, ob es sich möglicherweise lohnt durch Sachverständige den Ausschlusstatbestand "Verschleiß" nachweisen zu lassen - und dabei die nicht unerheblichen Kosten für das Gutachten zu tragen, oder ob es nicht vernünftiger ist ein paar Hundert Euro für den WR-Tausch zu bezahlen. Der Versicherer muss jedoch den Nachweis eines Ausschlusstatbestandes (wie z. B. Verschleiß) nicht nur behaupten, sondern auch beweisen - eben durch Gutachten.

Insofern ist diese Regelung für den einzelnen Betroffenen im Zweifelsfalle eher positiv, da hierbei der eine oder andere Schaden, der bei Standard-Deckungskonzepten eben nicht bezahlt werden kann, zumindest zu großer Wahrscheinlichkeit gedeckt ist.

Viele Grüße
mkvm

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