Moderator: Mod-Team
von rosa » 27.11.2008, 12:36
Hallo Zusammen,
hier noch eine weitere Info, die ich gefunden habe:
Wie wird die Höhe der IHK-Mitgliedsbeiträge festgesetzt?
Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheiden die Vollversammlungen der einzelnen IHKs.
Das System ist überall das gleiche: Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbetrag und Umlage. Den nach Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelten Grundbetrag muss – mit Ausnahme der befreiten Bagatellfälle und der befreiten Existenzgründer – jeder zahlen. Die Umlage orientiert sich dagegen an den Erträgen der Firmen.
Die 80 IHK-Bezirke Deutschlands unterscheiden sich in ihrer Wirtschaftskraft. Die gesetzlichen Aufgaben müssen aber überall gleich erfüllt werden. Das führt zu regionalen Unterschieden bei den Beiträgen. Der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende liegt derzeit zwischen 30 und 75 Euro pro Jahr. Für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen beginnt der Grundbeitrag je nach Region zwischen 150 und 300 Euro pro Jahr.
Von der Beitragspflicht freigestellt sind "Bagatellgewerbetreibende", die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.
Darüber hinaus sind seit dem 1. Januar 2004 natürliche Personen, die im Jahr 2004 oder später erstmalig selbstständig tätig werden, in den ersten zwei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit vom Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren von der Umlage befreit, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 25.000 Euro - nicht überschreitet.
Quelle: ihk.de
Gruß
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von hasisolar » 03.11.2011, 13:27
Wärme jetzt ein altes Thema neu auf: Sachverhalt: Betreiber-GbR auf dem eigenen Dach => keine Gewerbeanmeldung => keine IHK Beiträge. Habe mit dieser GbR jetzt eine weitere PV-Anlage auf einem fremden Dach errichten lassen: Ordnungsamt sagt, nach den neuen Regelungen ist dies (Anmietung/Pacht auf fremden Dach) als Gewerbe anzumelden. Die IHK bemisst die Beträge nach der Ertragskraft. Wird bei der Bemessung der Ertragskraft nun beide PV-Anlagen herangezogen .... (obwohl auf dem eigenen Dach, ja kein Gewerbe notwendig ....) Danke für Eure Antworten/Einschätzungen im Voraus. Gruß
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von kpr » 03.11.2011, 16:09
Die IHK'en funktionieren / agieren in der Praxis ja schon ein bischen "kurfürstlich" und nach "Gutsherrenart". Insofern.. die Antwort kriegst Du nach einer ggf. erforderlichen Diskussion, wenn Dir ein Beitragsbescheid zugegangen ist.
Ich würde es schon zusammenrechnen. Die Befreiung von dem rein organisatorischen Vorgang "Gewerbeanmeldung" ändert ja nichts daran, dass Du gewerblich tätig bist. Die Befreiung sehe ich als "praktisch orientierte Vereinfachungsmaßnahme"... weil ansonsten viel Papier für nichts und wieder nichts von vielen Leuten beschrieben würde. Grundsätzlich dürfte auch die nicht anmeldungspflichtige PV dem IHK-Beitrag unterliegen; nach viel Rechnerei kommt jedoch 0 raus.
Wenn man das mit ein paar Musterzahlen bei Dir durchspielt.. fürchte ich schon, dass der Grundbeitrag in der niedrigsten Stufe fällig wird. Das problem ist m.E., dass für die Bemessung des Grundbeitrags der Gewerbeertrag herangezogen wird (ohne den Freibetrag von 15.340 Euro).
Jetzt will ich Dich aber nicht allzusehr bedauern. Irgendwoher muss ja das Geld kommen, wenn ich als Prüfer dort üppige 5,- Euro die Stunde an Aufwandsentschädigung bekomme.. und auch noch zwei halbe Brötchen...MIT Belag.
Im Ernst: Bei 26 kWp müssen auch ein paar Euro für die IHK drin sein. Ich weiss.. jeder hackt gerne auf dem Laden rum; vieles ist kritikwürdig - aber letztlich eine Interessenvertretung der Unternehmer (gerade der kleinen - die sonst keine Lobby haben).
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von solarpv26 » 10.02.2012, 15:27
Hallo kpr
das mit "bei 26 kwp müssen ein paar Euro für die IHK drin sein" sehe ich nicht so. Welche Interessen vertritt dieser Stall den im Punkto PV??
Wenn dann sollte man das ganz wie eine Gewerkschaft sehen und da bestimme ich auch selbst ob ich dabei bin oder nicht.
Wenn ich mein Schreiben so druchlese (mit Rechtschreibfehler noch dazu) bin ich laut Aussage der IHK Gewerbesteuerpflichtig was aber nicht stimm, denn die Gewerbesteuergrenze liegt bei 24.500,-- € und dieser Verein sagt bei uns liegt die Grenz einfach bei 5.200,--
Sorry für mich ist das reine Abzocke mit staatlicher Genehmigung
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von za-ass » 10.02.2012, 20:12
solarpv26 hat geschrieben:Sorry für mich ist das reine Abzocke mit staatlicher Genehmigung
Kann schon sein dass das so empfunden wird, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ab 5200,- EUR Gewinn p.a. IHK-Beiträge fällig werden, egal ob man nun ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht. Mit Gewerbesteuerpflichtigkeit hat das aber nichts zu tun.
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von Boelckmoeller3 » 10.02.2012, 20:59
Hallo, genau dieser von za-ass genannte Betrag ist die übliche Grenze ab der IHK-Beiträge fällig werden und das Finanzamt gibt auch ganz bereitwillig die betreffenden Daten deiner letzten Einkommenssteuererklärung an die IHKs  . Soviel noch zum praktizierten Datenschutz in D. ,ganz ohne dass du dem etwa zugestimmt haben müsstest, falls der Grenzbetrag überschritten wird. Da hat die IHK-Lobby sicher ein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung extra zu geschrieben bekommen. Wie sind ja hier in Deutschland und nicht in Griechenland.  Dabei wird natürlich auch den bisheriger Gewinn auf deinem Haus automatisch dazugerechnet und berücksichtigt. Mir ist es jetzt auch so dummerweise passiert und ich habe zum Jahreswechsel eine Rechnung für 2010 und gleich auch eine für 2011 erhalten. Da die IHK Beitragsgrenze personengebunden ist wäre es vielleicht eine gute Idee eine weitere PV-Anlage direkt auf die Ehefrau oder andere Familienmitglieder laufen zu lassen. Falls das geht. Ich habe mich jetzt in diese Richtung bewegt, aber nicht nur wegen der IHK-Beitragsgrenze. Viele Grüße: Klaus
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von kpr » 11.02.2012, 10:56
@solarpv Du bist sehr wohl Gewerbesteuerpflichtig (§5 I S.1f GewStG). Eine Grenze gibt es nicht. Lediglich führt ein Freibetrag in der von Dir genannten Höhe, das in dieser Höhe der Gewinn nicht mit Gewerbesteuer belastet wird. Und dies ist auch sehr in Deinem Sinne: Ansonsten könnten Gewerbeverluste in der Startup-Phase eines Unternehmens nicht festgestellt werden.
Deine Erwartungshaltung scheint falsch zu sein. Die IHK hat überhaupt nicht die Aufgabe die Interessen der PV-Branche wahrzunehmen (und auch keiner anderen Branche). Sie vertritt die mehrheitlichen Interessen der Unternehmer. (Und.. auch wenn es bitter klingt; das muss man verkraften können... eine besonders wohlwollende Haltung gegenüber PV ist nun mal nicht im mehrheitlichen Interesse der Unternehmer.)
Deine Haltung ist ganz interessant. Du bewegst Dich selbst in einer Branche, die nur von der gesetzlich auferlegten Solidarität anderer lebt; entsolidarisierst Dich aber in dem Moment, wo Du selbst zu einer Solidargemeinschaft Deinen (kleinen) Beitrag leisten sollst.
Das die IHK nichts für Dich tut, stimmt im übrigen nicht. Persönlich bin ich z.B. ein glühender Verfechter der Ausbildungsplatzabgabe. Da hat sich die IHK mächtig ins Zeug gelegt, um dies zu verhindern. (Hier kann ich die IHK z.B. überhaupt nicht verstehen.) Oder.. wir sehen, wieviele PV-Betreiber Plaque, Ausschlag, Schnappatmung und Hirnblockade bekommen, wenn sie so ein grüngerändertes Formular in Händen halten. Die IHK'en waren eiserne Kämpfer dafür, dass Kleinstbetriebe das Formular "Anlage EÜR" nicht nutzen müssen.
@boelkmoeller Wir haben hier überhaupt kein Datenschutzproblem. Die Finanzbehörden sind zur Datenweitergabe verpflichtet. Die IHK'en handeln im gesetzlichen Auftrag. Du könntest es genau so gut kritisieren, dass die Kripo die Daten eines Kinderschänders an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
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von Klaatu » 29.02.2012, 17:35
Hier wurden die falschen Annahmen, z.B. was die grundsätzliche Gewerbesteuerpflicht etc. anbelangt ja schon richtig gestellt.
Mich würde noch interessieren, wie der Datenaustausch zwischen IHK und FA (Finanzamt) abläuft. --> Gibt das FA, jedesmal wenn es eine Steuererklärung mit Anlage G bearbeitet, einen Datenschuß in Richtung IHK ab. Oder wird das nur 1x im Jahr, 1x im Monat gemacht oder wie? Dann muß das FA ja auch noch auseinander halten, ist das jetzt überhaupt ein Meldung für die IHK oder z.B. für die HWK etc. Oder wird einfach allen alles gemeldet. Was tut denn dann die IHK, wenn die eingehenden Daten niemanden zugeordnet werden können, z.B. weil keine Gewerbeanmeldung durchgeführt wurde.
Letztendlich hätte ich gerne von einem Fachkundigen gewußt, wie so ein Datenaustausch im Detail aussieht.
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von kpr » 29.02.2012, 18:59
Jeweils nach Feststellung des Gewerbeertrags. (Also keine Sache der ESt sondern der GewSt.) Wie die Schnittstelle aussieht? Keine Ahnung. Zu den Kommunen geht es grausam schnell. Die IHK hingegen lässt sich da recht viel Zeit. Die Personaldecke ist da nicht sonderlich stark.
Die IHK bekommt nicht nur den Gewerbeertrag, sondern auch den dazugehörigen Steuerpflichtigen genannt. Einen Beitragsbescheid kriegen die dann schon noch zugestellt. Keine Angst. (Auch hier: Gewerbeanmeldung hin oder her. Das hat ja nichts mit der Beitragspflicht zu tun.)
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von Escada » 21.04.2012, 11:49
Hallo, wir haben heute auch Post von der IHK erhalten. Unsere Photovoltaikanlage wurde Dezember 2010 auf einem gepachteten Dach in Betrieb genommen. Kann ich folgende Berechnung durchführen um auf "Beitragsfrei" zu plädieren?
Netto überwiesener Betrag von EnbW pro Jahr - Anschaffungskosten der Anlage (100.000 Euro/20 Jahre) - Zinsen für Kredit - Pacht pro Jahr - Versicherungen = Ertrag
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