Moderator: Mod-Team
von Ohnesorg » 29.09.2011, 09:46
Hallo Zusammen,
komme gerade aus dem Urlaub und durchforste gerade den "Wald" der möglichen Versicherungen. Einige Angebote habe ich schon! Ich denke grundsätzlich, dass ich eine separate Versicherung brauche. Hier die ersten Fragen, die vielleicht jemand mit Hintergrund beantworten könnte: 1. Ich setze bei einer PV-Anlage voraus, dass dann alle Schäden -egal durch welchen Einfluß- an der Solaranlage durch die PV-Versicherung abgedeckt sind! Egal, was für ein Blitzschlagschaden usw., ist das so? 2. Gibt es Schnittmengen, wo die PV-Versicherer gerne auf andere Versicherungen verweisen? Welche sind das? 3. Warum spielt bei der einen Versicherung die Blitzschutzanlage eine Rolle, bei anderen nicht? Was bedeutet das für mich als VN? 4. Beim PKW ist mir klar, was der GAP-Zusatz bewirken soll. Dort wird aber immer nur von Leasing und den Differenzen gesprochen, nicht jedoch wird die GAP-Versicherung in Zusammenhang mit über die Bank finanzierten PKWs gebracht. Da fehlt meines Erachtens etwas! In meinen Augen werden die Leasingnehmer nämlich hier hervorrragend bedient und meist schon automatisch über die Leasingrate abgesichert, jedoch derjenige, der seinen Wagen finanziert, wird eher im Unklaren gelassen, denn die Banken beraten in diese Richtung bei der Kreditaufnahme gar nicht! Vor diesem Hintergrund: Ich finanziere nicht, sondern zahle bar, ist dann die GAP noch sinnvoll? Brauche ich dann eine GAP-Versicherung und wenn, bei welchen Beispielen? 5. Was soll die immer wieder auftauchende Frage nach feuergefährlichen Stoffen? Brennen kann das ganze Haus, das ist wohl klar. Aber wer lagert denn 50-75m3 brennbare Pappe o.ä. zu Hause wenn nicht ein Gewerbebetrieb? Wenn also der Punkt "feuergefährlichen Stoffe" extra benannt werden, worauf muss dann der PV-Betreiber achten? 6. Gilt die Ausfallentschädigung für jeden Schadensfall, also nicht nur bei Blitzschlag beispielsweise, sondern auch bei Ausfall einer relevanten Hardware wie dem WR? Oder übernimmt in der Garantiezeit des WR die Garantie des WR den Ausfall? 7. Ausfall den Anlagenträgers. Wenn mein Haus abgebrannt ist, was wird wie ersetzt? Gibt es eine Neuwertversicherung und berücksichtigt die dann auch den Ausfall/die Verringerung der Förderung auch unter Berücksichtigung der 20 Jahre? 8. Wie wirkt sich eine Versicherung des WR aus? Wenn nach Abnutzung der Anlage eine solche Versicherung besteht, wäre doch der WR immer als "Neu" anzusehen, oder? 9. Wer legt eigentlich den Abnutzungsgrad bei der Taxierung des Wertes der Anlage fest. Bei einem Brand kann man wohl hinterher kaum etwas sinniges sagen. Wenn zu den verbauten Modulen die Garantiebedingungen des Modulherstellers Prozentuale Angaben (90%, 80%) gemacht wurden, bestimmen doch diese letztendlich den Alterszustand der Anlage? Inwiefern werden eventuelle Aufzeichnungen aus den Jahren zuvor mit herangezogen? 10. Ist bei einem Ausfall des Anlagenträgers auch enthalten, dass bei Verlust der Anlage durch Brand nach X Jahren die Förderung mitgezahlt wird zumindest für die Jahre, in der die alte Anlage noch gelaufen wäre? 11. Minderertragsversicherung. Hier heißt es z. B.: "Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte Jahresenergieertrag (100%) um mehr als 10 % unterschritten". Wenn nun das Solarunternehmen nach dem konservativen PVGIS-Verfahren arbeitet, käme es wohl selten zu einem Versicherungsfall. Umgekehrt: Wenn das Solarunternehmen viel zu hohe Werte angibt, wie redet sich die Versicherung dann heraus oder mit was ist dann zu rechnen? 12. Mir ist nés nicht immer klar: Wann tritt die PV-Versicherung nicht ein, sondern eine andere versicherung? 13. Wenn ich Beispielrechnungen mache und GAP/Minderertrag etc. weg lasse, liege ich wenige Euro unterhalb des maximalen Beitrags. Was soll das eigentlich, wenn man lediglich ca. 6 Euro im Jahr spart? Warum sollte ich den optimal möglichen Schutz für ein paar Prozent Jahresbeitrag gegen Einschränkungen eintauschen? Es ist doch eigentlich der Mühe nicht wert, es sei denn, die Zusätze sind nicht wirklich belastbar?!
So nun fällt mir erst einmal nichts mehr ein! Vielen Dank für die Mühe schon jetzt! Ohnesorg
Sonnige Grüße Ohnesorg
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von mkvm » 30.09.2011, 14:57
Hallo Ohnesorg, da macht sich aber einer richtig Gedanken - wieviele Megawatt möchtest Du denn betreiben? Spass beiseite - ich finde die Fragen gut - und werde versuchen sie zu beantworten.....obwohl Du die Infos zum Versicherungsschutz vermutlich nicht bei uns abgefragt hast, sondern vermutlich bei einem Kollegen, der hier als Sponsor für das Solarforum auftritt! Man sollte auch mal nach Alternativen schauen! 1.: Alle Schäden "von aussen" sind versichert, da Allgefahrendeckung - Beweislastumkehr - heißt der Versicherer muss leisten, es sei denn ER BEWEIST, dass es sich nicht um einen versicherten Sachschaden handelt! Wenn Ereignis VON AUSSEN fehlt, besteht nur Versicherungsschutz, wenn INNERE BETRIEBSSCHÄDEN versichert sind! Ist im übrigen bei den meisten Anbietern NICH versichert! 2. Nein - da klar definiert ist (zumindest in 99,9%), was zur PV-Anlage gehört und was nicht! 3. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit nach Blitzschutz können Dir nur die Blitzschutzexperten beantworten. Der Laie wird das Thema nicht ernsthaft begreifen - gerade auch wenn die Situation auftritt, dass ggf. am Haus bereits eine Blitzschutzanalge installiert ist. Die Frage halte ich für bedenklich, zumal sie ggf. auch eine Obliegenheitsverletzung begründen kann! Also Anbeiter wählen, bei dem die Frage NICHT gestellt wird! 4. Die GAP-Deckung bei PKWs sind durchaus unterschiedlich - hier gibt es auch Modelle, bei denen Finanzierungslücken gedeckt sind - das Thema ist aber mit dem GAP-Thema bei PV nicht vergleichbar! Die GAP-Deckung bei PV ist dann relevant, wenn bei einem Totalschaden NICHT mehr in PV investiert wird. Dann entschädigt der Versicherer auf Zeitwertbasis. Hierbei kann die Lücke entstehen, wenn die Restschuld größer ist, als der Zeitwert! Wir haben die GAP-Deckung automatisch und prämienneutral für alle seit 2004 versicherten PV-Anlagen integriert. Sie ist grundsätzlich sinnvoll, speziell aber vor allem für Betreiber auf fremden Dach wichtiger, da hier ggf. nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass nach einem Totalschaden die Anlage wieder errichtet werden "darf". (Jedoch kann der Betreiber auch auf jedem anderen Dach die Ersatzanlage errichten, um den Neuwertanspruch abzurufen!) 5. Die Frage nach feuergefährlichen Stoffen ist durchaus berechtigt, da das Feuerrisiko in vielen Fällen zum größten Schadenrisiko zählt. Wenn eben das Risiko "feuergefährlicher" ist, darf der Versicherer das schon wissen und ggf. mehr Prämie berechnen - oder? 6. Die Ausfallentschädigung wird nach jedem versicherten Sachschaden entschädigt (so denn ein Ausfall gegeben ist)! Bei Garantieschäden kommt es darauf ann ob hierfür eine "besondere Vereinbarung" vorliegt - in den wenigsten Deckungskonzepte ist dieses Thema berücksichtigt - bei uns schon! Der Garantiegeber haften in der Regel nicht für Ertragsausfälle - im Zweifelsfalle aber in den Garantiebedingungen nachlesen! 7. Bei Wiederaufbau des Hauses wird auch die "Wiederaufbauzeit" des Hauses im Rahmen der Ertragsausfallentschädigung mitvergütet - maximal die vereinbarte Haftzeit, bzw. den Jahresertrag, den die Anlage auch ohne Schaden erzielt hätte! Zum Thema "Verringerung der Einspeisevergütung" gibt es mehrere Meinungen am Markt. Ab EEG2012 spielt das Thema keine Rolle mehr - dann ist das Gesetz eindeutig, dass bei Austausch der Bauteile die "alte Vergütung" beibehalten wird - auch für Altanlagen! EEG2009 ist unklar - Juristen behaupten aber, dass auch hier kein Ansatz für eine Verringerung vorliegt. Vor 2009 war das Problem tatsächlich vorhanden und nicht versichert/versicherbar! 8. Als Ausschluss gilt immer der "Verschleiß" - sofern der Schaden am WR verschleißbedingt vorliegt, erbringt der Versicherer keine Leistung (Versicherer muss Verschleiß nachweisen). 9. Wozu wird der Abnutzungsgrad benötigt? Solarversicherung ist NEUWERTVERSICHERUNG! Sofern nicht mehr in die PV-Anlage reinvestiert wird, wird Zeitwert entschädigt. Zeitwert ist mit Dreisatz zu berechnen! 10. Siehe "7." 11. Die Versicherer sind ja nicht doof. Wenn eine Prognose zu positiv erscheint, wird diese nicht anerkannt und bereits bei Antragstellung zurückgewiesen! Wenn die Prognose anerkannt ist, hat der Versicherer im Nachhinein auch keine Möglichkeit mehr diese anzuzweifeln - es sei denn sie ist inhaltlich falsch! 12. Welche andere Versicherung soll den eintreten? 13. Stell diese Frage den Betreiber des Rechners! Es macht sicher Sinn sich umfassend Gedanken zu machen! Im zweiten Schritt aber nur dann, wenn die Antworten dann im abzuschleißenden Vertrag wiederzufinden sind! Wende Dich an einen erfahrenen, spezialisierten Versicherungsmakler, dann läuft die Sache zur Zufriedenheit! Viele Grüße und ein sonniges Wochenende!
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von Ohnesorg » 30.09.2011, 19:16
Hallo mkvm, Danke für das Lob, jedoch treffe ich nicht häufig auf Gegenliebe mit dem Gedanken machen ... . Ich werde mich da aber nicht ändern! Du könntest damit Recht haben, dass ich nicht auf Deiner Seite die eine oder andere Info erhalten habe, es könnte aber sein, dass ich eher auf Deiner Seite eine tatsächliches Angebot erarbeitet habe. Insofern werde ich auch Deine sportliche Art hier eingehend nach bestem Gewissen und Gewissen zu antworten -auch bei langen PNs- sicherlich berücksichtigen! Ebenso könnte ich natürlich berücksichtigen, wenn jemand zu meinen Fragen nichts antwortet ... zu 1. Direkte Frage: Definiere Blitzschaden! Kommt er von außen und schlägt in das Haus ein, ist Deine Antwort erschöpfend. Kommt er aber über das Stromnetz über den Zähler auf den WR -geht das technisch?- welche Versicherung ist dann zuständig? zu 2. Etwas unklar woher geholt... Wer zahlt, wenn der WR beispielsweise wegen Tests nicht in der Anlage integriert läuft, sondern auf dem Arbeitstisch liegt? (Zugegeben: Frage kommt aus dem Forum, habe ich nur aufgegriffen) zu 3. Dann werde ich Deinen Rat Berücksichtigen! zu 4. Wird (mir) noch nicht ganz klar: Ich finanziere ja nicht, sondern zahle bar, insofern gibt es die typische "Lücke" der Restschuld ja nicht. Wann bringt mir dann die GAP was? Mal anders: Ich lege ja eine Summe x an, dann brennt das Haus nach 5 Jahren ab. Den Zeitwert erhalte ich also dann wieder und baue dann auf neuem eigenen oder fremden Dach und dann läuft ja alles weiter! So weit so gut. Ist kein GAP-Fall. Die Einspeisevergütung ist dann aber nach Neubau niedriger! Das ist für mich auch eine Lücke ... aber auch folgendes stellt eine "Lücke" dar: Ich baue nicht neu, erhalte also einen Zeitwert (ist auch OK so) für die abgebrannte Anlage. Was ist aber mit den eigentlich noch laufenden Abschreibungen beim Finanzamt, was ist mit dem Minderertrag einer Anlage, die 15 vor der natürlichen Abschreibungsdauer von 20 Jahren aufhört zu laufen. Sind das auch GAP-Lücken? (Minderertrag ist wie ich lese ja nicht endlos sondern zeitlich eng begrenzt) Oder habe ich wie einfach nur Pech gehabt? zu 5. Stelle ich nicht in Abrede. Hatte vergessen, dass Messis locker 50-75m3 Zeitungen sammeln ... Darf der Versicherer berechnen, wie aber auch über Blitzschutzanlagen nachdenken ... zu 6. Kapiert. zu 7. Siehe zu 4. . Verstehe ich so: muss man drauf ankommen lassen, der Richter müsste dann der Auffassung sein, dass das EEG2012 das EEG2009 präzisiert und insofern auch diesjährige Anlagen durchwinken. Allein, mir fehlt der Glaube, dass Versicherungen einfach zahlen, gerade wenn eine Sache uneindeutig ist. Gibt es schon Beispielfälle? zu 8. Präzisiere: Ich sehe eine WR-versicherung so, dass sie mir bis zu 20 Jahren im Garantiefalle einen reparierten WR hinhängt, dafür versichere ich ja! Brennt ein Haus ab und damit die Anlage, müsste ein WR immer als Neuwertig gelten, sonst würde ja eine Garantieverlängerung kaum Sinn machen. Wäre doch ein Verschleiß denkbar, dann könnte im Umkehrschluß die Garantieversicherungsverlängerung ebenfalls behaupten, das eine Defekt normaler Verschleiß wäre?! Natürlich müsste auch hier der Neuwert versichert sein und zwar derart, dass ich die Summe für die Garantieverlängerung ersetzt bekomme. Eine Versicherung verschleißt ja nicht ... zu 9. Kapiert. zu 10. Auch wenn es so ist, ist ein Ausfall einer Anlage wegen Brand -meiner Meinung nach- anders zu bewerten. zu 11. Versicherungen sind doof, sonst würden Sie langfristig denken. Sie investieren in Staatsanleihen von Wackelstaaten, zugegeben kurzfristig gesehen nicht doof, langfristig aber nachhaltig doof, da die Folgen unabsehbar sind! Meine Meinung, Spaß bei Seite. Wichtig ist aber Deine Auskunft, dass die Prognose des Solateurs bei Vertragsabschluß vorliegen muss! Wird die Anerkennung schriftlich fixiert? Fände ich nämlich doof, wenn man nichts schriftlich fixiert, die eingereichten Unterlagen gerade im Schadensfall irgenwie nicht verfügbar sind und die Versicherung die PVGIS bemüht ... zu 12. Siehe Blitzschlag/Schaden von innen (zu 1.), war nur so ein Gedanke ... zu 13. DEINE Antwort und Reaktion auf den betroffenen Rechner sprechen eine sehr deutliche Antwort!  Aach ja, Du sprichst mich auf die größe der Anlage an. Es könnte gut sein, dass ich im nächsten Jahr Haus 2 und diverse Flächen noch belegen möchte ... Noch mal vielen Dank für die ausführliche Antwort und die damit verbundene Geduld! Ohnesorg
Sonnige Grüße Ohnesorg
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von mkvm » 02.10.2011, 07:24
Hallo Ohnesorg,
ich antworte wieder in Bezug auf die Ziffern: 1: Es ist grundsätzlich egal ob die Überspannung AC- oder DC-seitig kommt! Sofern durch ein "Ereignis von Aussen" (beise ist "von aussen") die Ursache ist! Es ist immer die "Solarversicherung" zuständig, weil die "versicherte Sache" die PV-Anlage ist! Nichts anderes! 2: Die Solarversicherung greift nur dann, wenn die Anlage "am Netz" ist (Ausnahme kann sein, während der Bau- und Installationsphase, wenn Police bereits wirksam ist - stichwort Baudeckung). Wenn der WR ausgebaut ist ind bei Fachbetrieb liegt, greift die Solarversicherung nicht! 3: - erledigt! 4: Wenn nicht finanziert ist, gibt es keine "GAP" zwischen Zeitwert und Restschuld! Insofern spielt das Thema dann KEINE Rolle! Die reduzierte Einspreisevergütung bei Neubau (an anderer Stelle) ist nicht Gegenstand der Versicherung! Unternehmerisches Risiko! 5: - erledigt 6: - erledigt 7: Die Entscheidung welche Vergütung bei Wiedererrichtung nach einem Totalschaden vergütet wird, trägt ja zunächst der Energieversorger! Hier gilt die gesetzliche Regelung - die für jetzt noch zwei Interpretationen zulässt. Ab 2012 ist das EEG eindeutig geregelt - diese Regelung gilt auch für Altanlagen! Mit diesem Thema hat die Versicherung nichts zu tun! Natürlich gibt es Fälle (auch in unserem Bestand), bei denen der Versicherer die Jahresertragsausfallentschädigung infolge des Totalschadens bezahlt hat! Ich kenne aber auch Fälle (ausserhalb unseres Bestandes), bei denen der Versicherer lediglich die "theoretische Wiederaufbauzeit" vergütet hat, da er der Meinung war, die Wiederaufbauzeit des Gebäudes geht ihn nichts an! 8: Garantieleistung und Versicherungsleistung hat nichts miteinander zu tun! Der Garantiegeber wird bei Vorliegen eines "Ereignisses von Aussen" die Garantie nicht leisten - umgekehr leistet der Versicherer nicht, wenn eine Garantieleistung gegeben ist! Ich persönlich halte von Garantieverlängerungen nichts! Bilde lieber Rückstellungen um den vorhersehbaren WR-Tausch in ca. 10 Jahren zu finanzieren! 9: - erledigt 10: - erledigt - spätestens ab EEG 2012! 11: Wir reden hier von Kompositversicherung, nicht von Lebensversicherungen! - ansonsten ist das Thema erledigt 12: Welche Versicherung soll denn noch eintreten? 13: Ich weiss ja nicht mal welchen Rechner Du konkret benutzt hast!?
Ein Tipp am Rande: Ich habe ja bereits meine Hochachtung darüber zum Ausdruck gebracht, dass Du Dir sehr viel Mühe beim Hinterfragen der Fakten und Versicherungssituationen machst! Verliere Dich aber nicht zu sehr im "klein klein"! Prüfung von Fakten ist gut - sollte aber dennoch auch im Verhältnis zum Projekt stehen! Vor allem warne ich davor eigene Interpretationen von Klauseln oder Versicherungsbedingungen anzustellen, es sei denn Du bist Versicherungsspezialist, oder Jurist! Stelle Fragen konkret an den "Anbieter", dessen Produkt die Frage ggf. aufgeworfen hat - nur so erhältst Du auch Rechtssicherheit. So "elegant" das Forum für manche Fragen auch sein mag, so wenig rechtssicher sind die Antworten hier!
Viele Grüße
mkvm
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von Ohnesorg » 02.10.2011, 18:56
Hallo mkvm,
nochmals vielen Dank! Zum Tipp: Ja ist angekommen, ich wusste schon, dass es grenzwertig ist war, zumindest 2tes PN von mir. Sollte noch etwas sein, frage ich nicht mehr im Forum, sondern Privat. Danke für die Geduld!
Viele Grüße Ohnesorg
Sonnige Grüße Ohnesorg
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