Moderator: Mod-Team
von Oldi2 » 04.05.2009, 08:41
Hallo Leute
Ich hab da mal ne Frage.
Wenn ich für meine geplante (in Auftrag gegebene)PV Anlage eine PV Versicherung und eine Betrieberhaftpflicht abschließe, muß ich dann noch der Wohngebäudeversicherung den Aufbau melden?
Was deckt die dann noch ab und ändern sich dann auch noch deren Beiträge?
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von kaiausderkiste68 » 04.05.2009, 10:51
Hallo Oldi2,
ich hatte meine erste Anlage zunächst kostenfrei in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Nach der installation der 2. Anlage wäre dies sehr teuer gekommen, so dass ich beide Anlagen nun über /bei Herrn Rosanowske ( www.rosa-photovoltaik.de) versichert habe und die erste Anlage aus der Wohngebäudeversicherung habe rausrechnen lassen, so dass die Wohngebäudeversicherung sich verbilligte.
Die bei Herrn Rosanowske abgeschlossene Versicherung deckt die Schäden an den PV-Anlagen und durch die PV-Anlagen ab, einschließlich des evtl. durch den Schaden entstandenen Ertragsausfalls.
Schäden, die beim Schadensereignis evtl. am Haus entstanden sind, werden dann durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Über eine Betriebshaftpflicht habe ich noch nicht nachgedacht. Für welches Ereigniss sollte die wem leisten?
Danke für die Rückmeldung
Kai
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von Solar-Bruecki » 04.05.2009, 11:29
Laut den Versicherungsbedingungen bist du i.d.R. dazu verpflichtet, Änderungen am Haus der Versicherung zu melden.
Also: Ja du MUSST das melden. OB es mitversichert wird oder du dir eine andere Versicherung nimmst, bleibt jedoch dir überlassen und ist sicher eine Preisfrage. Ich würde eine seperate Versicherung bevorzugen.
http://www.rosa-photovoltaik.de/ wurde hier schon öfters empfohlen.
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von paul73 » 04.05.2009, 14:19
Meine Wohngebäudeversicherung hat sich für die Info bedankt und mir eine extra PV - Versicherung empfohlen (die sie übrigens nicht anbieten).
Die Wohngebäudeversicherung würde nur Schäden abdecken, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind (Stichworte: Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel) aber z.B. keinen Ertragsausfall oder einen Marderverbiss.
Bei meiner Anlagengröße von 4.2kWp bin ich bei der Sun-Safe. Der Preis ist einfach unschlagbar.
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von za-ass » 04.05.2009, 17:24
Oldi2 hat geschrieben:Hallo Leute
Ich hab da mal ne Frage.
Wenn ich für meine geplante (in Auftrag gegebene)PV Anlage eine PV Versicherung und eine Betrieberhaftpflicht abschließe, muß ich dann noch der Wohngebäudeversicherung den Aufbau melden?Was deckt die dann noch ab und ändern sich dann auch noch deren Beiträge?
Ja.
Trotz Bestehen einer Photovoltaikversicherung, muss die Wohngebäudeversicherung über die Montage der PV-Anlage informiert werden, da es sich dabei um eine Gefahrenerhöhung handelt.
Da die damit verbundenen Gefahren über eine PV-Versicherung gedeckt sind, muss die Wohngebäudeversicherung auch nicht angepasst werden, da dies ja ansonsten zu einer Doppelversicherung führen würde.
Auf der Website von rosa gibt's dazu einen entsprechenden Vordruck (word.doc), mit dem man die Meldung an die Wohngebäudeversicherung absetzen kann.
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von Oldi2 » 04.05.2009, 18:53
Danke an alle für die super Antworten und Erklärungen und za-ass für den Link zum Vordruck.
Das ist eben der Sinn des Forums - super und weiter so
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von mkvm » 05.05.2009, 07:53
...nur zur Info an ZA-ASS (und alle die es interessiert):
Die Installation einer PV-Anlage stellt KEINE Gefahrerhöhung dar! Aus diesem Grunde ist die Meldung nicht "erforderlich" - die Meldung an den Gebäudeversicherung soll eben klarstellen, dass für die PV-Anlage eine "eigene Versicherung" besteht, da ansonsten im Schadenfall (Gebäudeschaden) zunächst eine Unterversicherung aus der Sicht des Gebäudeversicherers entstehen kann, da der Wert der PV-Anlage auf den Wert des Hauses aufgerechnet wird.
Man vermeidet mit der Meldung der Fakten somit Diskussionen im Schadenfall und stellt die Situation klar. Mehr nicht!
Viele Grüße
mkvm
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von rosa » 06.05.2009, 09:34
Hallo mkvm,
mkvm hat geschrieben:Die Installation einer PV-Anlage stellt KEINE Gefahrerhöhung dar! Aus diesem Grunde ist die Meldung nicht "erforderlich" - die Meldung an den Gebäudeversicherung soll eben klarstellen, dass für die PV-Anlage eine "eigene Versicherung" besteht, da ansonsten im Schadenfall (Gebäudeschaden) zunächst eine Unterversicherung aus der Sicht des Gebäudeversicherers entstehen kann, da der Wert der PV-Anlage auf den Wert des Hauses aufgerechnet wird. Man vermeidet mit der Meldung der Fakten somit Diskussionen im Schadenfall und stellt die Situation klar. Mehr nicht! Viele Grüße
das sehe ich anders und ich finde Deine Aussage etwas gewagt. Zunächst haben wir, wie von Dir geschildert, das Problem der Unterversicherung, was mit der Anzeige behoben wird. Es gibt jedoch Gebäudeversicherer, die eine PV Anlage als Gefahrerhöhung ansehen und sogar einen Zuschlag verlangen. Nehmen wir mal an, der Betreiber nimmt die Unterversicherung zur Gebäudeversicherung in Kauf und meldet garnichts. Legst Du deine Hand dafür ins Feuer, dass die Regulierung des Gebäude-Feuerschadens, der ursächlich von der PV-Anlage ausgeht, ohne Probleme und ohne Verweis auf eine Obliegenheitsverletzung abläuft?
Ich nicht, denn bei einem Brandschaden reden wir über nicht unerhebliche Schadensummen und es wird einige findige Versicherer geben, die eine Obliegenheitverletzung geltend machen werden. Dabei spielt es primär keine Rolle, ob der Versicherer damit Erfolg haben wird oder nicht. Vielmehr geht es darum, dass der Betreiber der Photovoltaikanlage vor unerwünschen, kostenintensiven "Nebeneffekten" geschützt wird, und das von Anfang an mit einem wirklich sehr geringen Aufwand.
Gruß
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von mkvm » 07.05.2009, 09:03
Hallo Rosa,
bei einer PV-Anlage handelt es sich um eine "elektrische Anlage" im Sinne der Haustechnik. Dieser Tatbestand für sich stellt keine Gefahrerhöhung dar - eine Nichtmeldung wird keine Obliegenheitsverletzung auslösen, es sei denn dass bei einem Neuabschluss zur Wohngebäudeversicherung explizit gefragt wird und diese Frage vom Versicherungsnehmer falsch beantwortet wird.
Bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebäuden ist ja die Feuergefahr aus dem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb in der Regel sogar höher, als das Risiko "PV-Anlage".
Eine Obliegenheitsverletzung kann nur dann entstehen, wenn eine Ursächlichkeit zwischen der Verletzung und dem Schadeneintritt ein adäquater Kausalzusammenhang vorliegt. Dieser adäquate Zusammenhang aus dem blossen Vorhandensein einer PV-Anlage (bei Nichtmeldung) und einer möglichen Brandursache ist nicht gegeben.
Die Obliegenheitsverletzung mit Gefährung des Versicherungsschutzes ist vielmehr gegeben, wenn der Betreiber der Anlage diese möglicherweise im Laufe der Jahre nie prüfen lässt und es in der Folge dieser Nachlässigkeit zu einem Feuerschaden käme.
Unabhängig davon sage ich ja auch, dass eine Meldung an den Gebäudeversicherer erfolgen soll - jedoch in erster Linie um die Klarstellung zur Unterversicherung zu vermeiden. Wenn damit gleichzeitig eine Beruhigung in Sachen "Gefahrerhöhung" einhergeht, soll mir das Recht sein.
Viele Grüße
mkvm
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von rosa » 07.05.2009, 11:35
Hallo mkvm,
mkvm hat geschrieben:Unabhängig davon sage ich ja auch, dass eine Meldung an den Gebäudeversicherer erfolgen soll - jedoch in erster Linie um die Klarstellung zur Unterversicherung zu vermeiden. Wenn damit gleichzeitig eine Beruhigung in Sachen "Gefahrerhöhung" einhergeht, soll mir das Recht sein.
Wunderbar, somit sind wir dann doch mal wieder einer Meinung! Es ist letztendlich egal, ob "Gefahrerhöhung" oder nicht. Wichtig ist einfach, dass der Betreiber das Mögliche, mit wenig Aufwand, macht, um eventuellen Überraschungen vorzubeugen.
Gruß
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